Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung. Markus Berndt
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![Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung - Markus Berndt Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung - Markus Berndt Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171344.jpg)
1.Unternehmensverteidigung und Kooperation
5.Außerstrafrechtliche Rechtsfolgen
a)Vergabe- und wettbewerbsrechtliche Folgen für das Unternehmen
b)Gewerberechtliche Folgen für das Unternehmen
c)Weitere unmittelbare Folgen für das Unternehmen
d)Mittelbare Folgen für das Unternehmen
D.Das Unternehmen als Objekt prozessualer Ermittlungsmaßnahmen
I.§§ 98, 102 f., 110 StPO: Durchsuchung, Beschlagnahme und Durchsicht
1.Die Durchsuchung gem. § 102 f. StPO
2.Die Beschlagnahme gem. § 98 StPO
3.Die Durchsicht gem. § 110 StPO
4.Beschlagnahmefreiheit bestimmter Unterlagen, §§ 97 und 160a StPO
a)Unterlagen beim Unternehmensanwalt
c)Unterlagen beim Syndikusanwalt
d)Beschlagnahmeschutz aus § 160a StPO
II.Vorkehrungen i.R.v. Compliance-Programmen (Kommunikations- und Handlungspläne)
III.(Pro)aktive Kooperation, § 95 StPO
IV.Beschwerdefähigkeit, §§ 304, 98 Abs. 2 S. 2 (analog) StPO
E.Unternehmensbegleitung im Strafverfahren
II.Akteneinsichtsrecht des Verletzten und des Dritten, §§ 406e, 475 StPO
III.Rückgewinnungshilfe gem. § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111d StPO
IV.Das Unternehmen als Privat- bzw. Nebenkläger
1.Nebenklage gem. §§ 395, 396 ff. StPO
2.Privatklage gem. §§ 374 ff. StPO
F.Unternehmensanwalt und Compliance
I.Bedeutung für Unternehmen und Unternehmensanwalt
II.Rechtspflicht zur Compliance
III.Compliance-Programme als „Strafzumessungsfaktor“