Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
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Dr. Tobias Mergner ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Köln forensisch und beratend tätig und Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Er ist seit 10 Jahren auf die gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung von Personenschäden spezialisiert. Er bearbeitete: 2. Kap. III.–V.; 3. Kap.; 4. Kap. III.–10.; 6., 7., 15. und 17. Kap.
Inhaltsverzeichnis
1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers
2.Kraftfahrzeuge
b)Der Gefährdungshaftung nicht unterliegende Kfz
c)Betrieb des Kfz i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG
d)Abgrenzung zwischen Betrieb und Gebrauch eines Kfz
b)Haftung des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG
c)Haftung des Halters bei höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)
d)Besonderheiten bei der Haftung des Halters eines Anhängers
e)Mitwirkendes Verschulden eines Kindes
f)Schmerzensgeld im Rahmen der Gefährdungshaftung
4.Haftung des Kfz-Führers/Fahrers
5.Haftung bei einer Schwarzfahrt, § 7 Abs. 3 StVG
b)Sorgfaltspflichten des Halters nach § 7 Abs. 3 S. 1 StVG
c)Haftung des Halters nach § 823 BGB
6.Haftungshöchstbeträge im Rahmen der Gefährdungshaftung
7.Haftungshöchstbeträge bei Gefahrguttransporten
8.Keine Haftungshöchstsummen für gepanzerte Gleiskettenfahrzeuge
1.Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB