Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
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b)Familienangehörige/Häusliche Gemeinschaft
aa)Schadenfälle mit Eintritt bis 31.12.2007
bb)Schadenfälle mit Eintritt ab 1.1.2008
c)Hinweise
dd)Zu § 87a BBG-alt bzw. 76 BBG, § 6 EFZG
ee)Zu § 110 SGB VII (§ 640 RVO) – Regress bei einem Arbeitsunfall –
8.Ausgleichsanspruch bei einem Arbeitsunfall
9.Ausgleichung bei Schädigung eines beteiligten Halters durch einen anderen Halter
10.Durchführung der Ausgleichung
b)Berücksichtigung des schuldhaften Verhaltens der Beteiligten
c)Die Ausgleichsrechnung
aa)Bei Schäden zweier Beteiligter
11.Regulierungssystem für Massenunfälle
12.Haftung nach dem Umweltschadengesetz (Sonderproblematik)
a)Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter (Gefahrguttransporte)
b)Beförderung sonstiger Güter im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
2. Kapitel Beschränkung der Haftung des Halters und Fahrers
I.Beschränkung der Haftung des Halters gegenüber Betriebstätigen, § 8 Nr. 2 StVG
II.Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer
1.Ansprüche einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den Fahrer
2.Ansprüche eines privaten Kfz-Halters gegen den Fahrer
c)Mitarbeiter des Arbeitgebers (Haftung für Sachschäden)
3.Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers