Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke страница 5
dd)Vereinbarung eines mehrfachen Satzes der gesetzlichen Vergütung
d)Das Urteil des BGH vom 27.1.2005 und seine Konsequenzen
Teil 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren
I.Der erste Kontakt zum Mandanten und Sofortmaßnahmen des Verteidigers
1.Der Mandant „auf freiem Fuß“
b)Information und Beratung des Mandanten
aa)Kurzer Exkurs zum Schweigerecht des Beschuldigten
bb)Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
cc)Ladung des Mandanten zur Vernehmung als Zeuge – Vorfeldverteidigung
dd)Vernehmung des vorläufig festgenommenen Beschuldigten; Ladung zur Vernehmung und zur erkennungsdienstlichen Behandlung
(1)Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts?
(2)Geltung des Zweifelssatzes bei dem Nachweis von Verfahrensverstößen?
(3)Die qualifizierte Beschuldigtenbelehrung
(4)Exkurs: Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten
c)Durchsetzung der Anwesenheit des Verteidigers bei der ED-Behandlung
2.Kontaktaufnahme zu dem Mandanten in Untersuchungshaft
a)Besonderheiten des Haftmandats
b)Formalien der Mandatsanbahnung beim inhaftierten Mandanten
c)Belehrung und Beratung des inhaftierten Mandanten
3.Kontaktaufnahme zum Mandanten im Polizeigewahrsam
a)Beratung des Mandanten über seine Rechte als Beschuldigter
b)Fundamental wichtig: Sofortiges Erscheinen des Verteidigers bei der Polizei
c)Kontaktaufnahme bei dem von der Polizei aufgrund eines Haftbefehls ergriffenen Mandanten
4.Kontaktaufnahme zu dem „durchsuchten“ Mandanten
a)Telefonische Erstberatung des Mandanten
b)Verteidigungsmaßnahmen am Durchsuchungsort
1.Akteneinsicht
a)Zeitpunkt der Akteneinsicht und Rechtsmittel bei ihrer Versagung
aa)Akteneinsicht als Grundlage einer jeden Verteidigung
bb)Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht
cc)Form der Gewährung von Akteneinsicht
dd)Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Akteneinsicht
ee)Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des erkennenden Gerichts betreffend das Akteneinsichtsrecht?