Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

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Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_f4415626-c613-564b-ab90-c2916837d34c">Der Fall Gäfgen

       bb)Drohung mit Invollzugsetzung eines Haftbefehls

       cc)Drohung mit Bewährungswiderruf

       i)Versprechen eines gesetzeswidrigen Vorteils

       26.Verwertungsverbot wegen Verstoßes gegen Art. 1 und 2 GG

       a)Heimliche Tonbandaufnahmen

       b)Abhören eines Selbstgesprächs

       c)Tagebuchaufzeichnungen

       d)Abschiedsbrief

       27.Gespräche mit Geistlichen

       28.Verteidigungsunterlagen

       29.Verteidigererklärungen

       V.Nachteilige Erkenntnisse über eine ärztliche Behandlung

       VI.Problematische Angaben eines Mitbeschuldigten

       VII.Überlegungen zur Nichtverwertbarkeit von belastenden Zeugenaussagen

       1.Angaben Zeugnisverweigerungsberechtigter (§§ 52, 252 StPO)

       a)Angehörigenstatus i.S.v. § 52 Abs. 1 StPO

       aa)Aussagen außerehelicher Intimpartner

       bb)Verlöbnis

       cc)Sonderfall der Imam-Ehe

       b)Zeugnisverweigerungsberechtigte Minderjährige

       c)Belehrungsmängel

       d)Die Regelung des § 252 StPO

       aa)Angaben gegenüber Polizei und StA

       bb)Bei nichtrichterlicher Vernehmung überreichte Schriftstücke

       cc)Aussagen zu Protokoll eines Richters

       dd)Aussagen des Zeugnisverweigerungsberechtigten als Beschuldigter

       ee)Angaben des Angehörigen gegenüber dem Verteidiger

       ff)Befragung eines Angehörigen durch die Jugendgerichtshilfe

       gg)Äußerungen Angehöriger gegenüber Psycho-Sachverständigen

       hh)Äußerungen von Angehörigen eines Mitbeschuldigten

       ii)Nachträgliche Zustimmung zur Verwertung

       jj)Durchsetzung des Schweigerechts

       2.Angaben Auskunftsverweigerungsberechtigter (§ 55 StPO)

       a)Rechtskreistheorie

       b)Auskunftsverweigerung in der Hauptverhandlung

       c)Das „verdichtete“ Auskunftsverweigerungsrecht

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