Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern

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Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung

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       cc)Ärztliche Eingriffe in Kenntnis fehlender oder unzureichender Einwilligung

       (1)Schönheits-OP ohne Anästhesisten

       (2)Patiententod durch verbotswidrig wiederverwendetes Narkosemittel

       (3)Ärztliche Aufklärungspflicht bei Zwangsmaßnahmen gem. § 81a StPO

       c)Tatbestandslose Selbstschädigungen des „Opfers“ mit tödlichen Folgen

       aa)„Mitverantwortung“ für den Tod nach Betäubungsmittelkonsum

       bb)Ungeschützter Verkehr eines HIV-Infizierten

       cc)„Mitverantwortung“ für Tod nach Alkoholabusus

       dd)Einvernehmliche sadomasochistische Praktiken bei konkreter Todesgefahr

       2.Körperverletzungsvorsatz

       a)Abgrenzung zum Tötungs- und zum Gefährdungsvorsatz

       b)Praxisfälle zum bedingten Verletzungsvorsatz

       aa)Bestrafung des Halters für Bissattacken seines Kampfhundes

       bb)Schütteltrauma-Fälle

       3.Besonderer Zurechnungszusammenhang zwischen Tat und Todesfolge

       a)Enge Beziehung zwischen Verletzungsgefahren und Todeseintritt

       b)Praktisch bedeutsame Fallgruppen zum Zurechnungszusammenhang

       aa)Psychofolgen mit Bettlägerigkeit und Lungenentzündung

       bb)Ärztliche Behandlungsfehler

       cc)Tod des Verletzten durch Herzinfarkt

       dd)Beseitigung des nur vermeintlich toten Opfers

       ee)Unabsichtliches Überrollen des mit Absicht angefahrenen Unfallopfers

       ff)Zurückweisung ärztlicher Hilfe durch das Opfer

       gg)Selbstschädigendes Panikverhalten des Opfers

       4.Zur Vorhersehbarkeit des Todeseintritts

       a)Objektive Vorhersehbarkeit des Todes

       b)Alkoholbedingte Beeinträchtigungen

       5.Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge

       6.Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen

       7.Versuch der Körperverletzung mit Todesfolge

       III.Minder schwere Fälle gem. § 227 Abs. 2 StGB

       1.Die Provokationsfälle

       2.Sonstige Milderungsgründe

       a)Einvernehmliche Rauferei

       b)Gruppendynamik

       c)Überforderungssituation mit kurzzeitiger Überreaktion

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