Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
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Selbstverständlich behandelt die Neuauflage aber auch alle bedeutsamen neueren Entscheidungen der Obergerichte, wie etwa die Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben (medstra 2020, 223) sowie die Entscheidung des BGH zum ärztlich assistierten Suizid (medstra 2019, 363). Viele weitere Themenfelder werden ausgebaut oder neu bearbeitet, so z.B. das Medizinwirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ, die integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance, die Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung, die Strafbarkeit nach dem AMG und dem IfSG, die Sanktionsregime der Corona-Prävention sowie die Maßstäbe der Triage, ferner die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gemäß dem neu gefassten § 219a StGB und die besonderen Verteidigeraufgaben bei Compliance-Verstößen, die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.
Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.
Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.
Im September 2020
Passau Werner Beulke
Berlin Alexander Ignor
Bearbeiterverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Gaede | Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16 |
Biermann | Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3 |
Bock Dießner | Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2 |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts
Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung
Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat
II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes
1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg
2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht
a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler
b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab
cc)Erlaubtes Risiko als Grenze
aa)Maßgeblichkeit des Standards
bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien
cc)Differenzierung der Leitlinien