Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
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d)Der Myom-Fall und seine Folgen
e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht
f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang
g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern
2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung
a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts
b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs
c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen
a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung
b)Entwicklung der Aufklärungspflicht
c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen
VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung
3.Keine allgemeingütige Formel
d)Risikoaufklärung als Oberbegriff
bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn
5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung
a)Art des Risikos
bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken
b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs
aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen
bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen
cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen