Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

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Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Praxis der Strafverteidigung

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b)Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers

       c)Einige Beispiele

       d)Der Myom-Fall und seine Folgen

       e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht

       f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang

       g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern

       2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung

       a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts

       b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs

       c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen

       3.Aufklärung und Einwilligung

       a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung

       b)Entwicklung der Aufklärungspflicht

       c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen

       VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung

       1.Bestandteil der Behandlung

       2.Recht auf Nichtwissen

       3.Keine allgemeingütige Formel

       4.Gegenstand der Aufklärung

       a)Therapeutische „Aufklärung“

       b)Wirtschaftliche Aufklärung

       c)Diagnoseaufklärung

       d)Risikoaufklärung als Oberbegriff

       aa)Verlaufsaufklärung

       bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn

       5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung

       a)Art des Risikos

       aa)Allgemeine Risiken

       bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken

       cc)Allgemein bekannte Risiken

       b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs

       aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen

       bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen

       cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen

       dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten

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