Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

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Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Praxis der Strafverteidigung

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1.Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung

       2.Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges

       3.Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt

       XI.Die Körperverletzungsdelikte §§ 223 ff., § 340 StGB

       1.Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)

       2.Die vorsätzliche Körperverletzung

       a)Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit

       b)Die Abgrenzungskriterien

       c)Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen

       d)Beispiele für Vorsatzfälle

       e)Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)

       f)Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz

       3.Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung

       a)Der Strafantrag

       b)Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung

       c)Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“

       d)Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten

       4.Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)

       a)Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

       b)Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

       c)Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)

       d)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

       aa)Voraussetzungen nach der Rechtsprechung

       bb)Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB

       cc)Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf

       e)Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

       Teil 2Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

       I.Allgemeine Grundlagen

       1.Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte

       2.Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt

       3.Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“

       a)Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes

       b)Verkennung des Vorsatzerfordernisses

       II.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen

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