Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer

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Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Praxis der Strafverteidigung

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_cb7bc503-21eb-5baf-aa42-5b5f079683c5">Der Anwalt als Beistand des als Zeuge geladenen geschädigten Patienten

       3.Grundsätzliche Fragen der Wahrnehmung der Beistandsfunktion für den Zeugen

       IV.Sonstige anwaltliche Beratung anlässlich laufender Strafverfahren sowie über Compliance-Maßnahmen

       Teil 2Die Verteidigertätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten

       I.Im Ermittlungsverfahren

       1.Bedeutung des Ermittlungsverfahrens

       a)Aktivität des Verteidigers

       b)Ohne Akteneinsicht keine Einlassung

       c)Formulierung des Akteneinsichtsgesuchs

       d)Zeitpunkt der Akteneinsicht

       2.Keine Weitergabe von Originalunterlagen, Übersendung von Fotokopien

       3.Eigene Ermittlungstätigkeit des Verteidigers, insbesondere Einholung eines entlastenden Sachverständigengutachtens

       a)Zu Punkt 1

       b)Zu Punkt 2

       c)Zu Punkt 3

       4.Die schriftliche Einlassung zur Sache (Schutzschrift)

       5.Anwesenheits- und Fragerecht bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen

       6.Vermeidung der Anklage als Hauptziel

       a)Die Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a StPO

       b)Vor- und Nachteile der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

       aa)Vorteile

       bb)Nachteile

       c)Gesichtspunkte für die Bejahung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 153a StPO

       d)Der Strafbefehl

       aa)Vorteile

       bb)Nachteile

       e)Unterrichtung des Mandanten über die zu erwartende Höhe der Strafe und deren Folgen (Tagessatzprinzip, Begriff des Nettoeinkommens)

       7.Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklageschrift oder Strafbefehlsantrag

       II.Die Verteidigertätigkeit im Zwischenverfahren

       1.Prüfung des „hinreichenden Tatverdachts“

       2.Prüfung der Prozessvoraussetzungen

       3.Prüfung des Inhalts der Anklageschrift bzw. des Strafbefehls

       a)Der Anklagesatz

       b)Ergänzung des Anklagesatzes durch das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“?

      

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