Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
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![Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171415.jpg)
b)Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus
c)Honorararztverträge in Krankenhäusern
d)Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern
f)Kostenlose Überlassung von Geräten
g)Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen
h)Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln
i)Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen
j)Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten
k)Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)
l)Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren
V.Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
1.Prinzipielle Anwendbarkeit des § 299 StGB im Gesundheitswesen
2.Mögliche Anwendungsfälle und Sperrwirkung
VI.Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
4.Das Prinzip der Bargeldlosigkeit
5.Das Prinzip der Kontendistanz
6.Das Prinzip der Fremdnützigkeit
VII.Dienst-, Berufs- und Disziplinarrecht
1.Beamtenrechtliche und tarifvertragliche Einschränkungen
2.Ordnungswidrigkeit der unzulässigen Werbung
4.Sozialrechtliche Korruptionsprävention und -ahndung
I.Einleitung: Bedeutung und Problematik
1.Richtige Abrechnung im Gesundheitswesen – kein risikoloses Kinderspiel
a)Beachtung sozialrechtlicher Vorgaben
b)Maßgaben der Privatliquidation