Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung. Patrick Lerm

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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung - Patrick Lerm

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Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen 2

       1. Entscheidung

      1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

      1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

       2. Zuständigkeit

      2.1 Sachliche Zuständigkeit

      2.2 Örtliche Zuständigkeit

       3. Eingriff

      3.1 Befugnisnorm

      3.2 Adressat

      3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

      - Verhältnismäßigkeit

      ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

      3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften

      3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

       4. Zwang

      4.1 Benennung der Art des Zwanges

      4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung

      4.3 Adressat des Zwanges

      4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen

      4.5 Besondere Vorschriften

      - Androhung

      - Besondere Anforderungen

      - Verhältnismäßigkeit

      ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

      4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme

       Lernvideo zum Maßnahmenschema:

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      Für Straftaten (siehe Kapitel 3) existiert das sog. Strafbarkeits- bzw. T-R-S-Schema. T-R-S steht für die drei großen Prüfungspunkte:

      Tatbestand

      Rechtswidrigkeit

      Schuld

       Schema für die Prüfung von Straftaten

       Einleitender Obersatz:

      Dieser besteht aus der konkreten Tathandlung und der exakten Strafnorm aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Formulierung erfolgt im Konjunktiv (Möglichkeitsform).

       1. Tatbestand

      - Prüfung aller Tatbestandsmerkmale der in Betracht kommenden Straftat

       2. Rechtswidrigkeit

      - Prüfung, ob ggf. Rechtfertigungsgründe (wie z. B. Notwehr gem. § 32 StGB) vorliegen

       3. Schuld

      3.1 Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)

      3.2 Schuldausschließungsgründe (Prüfung, ob ggf. Schuldausschließungsgründe wie z. B. § 19 StGB – Person ist unter 14 Jahre alt – vorliegen)

       Ergebnis:

      Hat sich die Person strafbar gemacht? (ja oder nein)

       Lernvideo zum Strafbarkeitsschema:

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       Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse

       1. Generalklausel

       Gesetzestext (Auszug)

      § 14 BPolG (Allgemeine Befugnisse)

      (1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.

      (2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. […]

       Denkbare Fallbeispiele

      ■ Die Aufforderung an das polizeiliche Gegenüber, einen gefährlichen Gegenstand abzulegen.

      ■ Ein BMX-Fahrer fährt mit rasantem Tempo durch die Bahnhofshalle. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen mit anderen Bahnreisenden → Die Person wird durch die eingesetzten Bundespolizisten aufgefordert, unverzüglich vom BMX abzusteigen.

       Lernvideo zur Generalklausel

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       1. Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG (sog. 3-schichtige Polizeigefahr3)

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      3-schichtige Polizeigefahr

       Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)

      Eine konkrete Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.4

       Öffentliche Sicherheit

      Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:

      ■ dem Bestand

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