Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung. Patrick Lerm
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung - Patrick Lerm страница 3
1. Entscheidung
1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln
1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme
2. Zuständigkeit
2.1 Sachliche Zuständigkeit
2.2 Örtliche Zuständigkeit
3. Eingriff
3.1 Befugnisnorm
3.2 Adressat
3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften
3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
4. Zwang
4.1 Benennung der Art des Zwanges
4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung
4.3 Adressat des Zwanges
4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen
4.5 Besondere Vorschriften
- Androhung
- Besondere Anforderungen
4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme
Lernvideo zum Maßnahmenschema:
| Durch Verwenden des QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich die Autoren verantwortlich sind. |
Für Straftaten (siehe Kapitel 3) existiert das sog. Strafbarkeits- bzw. T-R-S-Schema. T-R-S steht für die drei großen Prüfungspunkte:
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Schema für die Prüfung von Straftaten
Einleitender Obersatz:
Dieser besteht aus der konkreten Tathandlung und der exakten Strafnorm aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Formulierung erfolgt im Konjunktiv (Möglichkeitsform).
1. Tatbestand
- Prüfung aller Tatbestandsmerkmale der in Betracht kommenden Straftat
2. Rechtswidrigkeit
- Prüfung, ob ggf. Rechtfertigungsgründe (wie z. B. Notwehr gem. § 32 StGB) vorliegen
3. Schuld
3.1 Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)
3.2 Schuldausschließungsgründe (Prüfung, ob ggf. Schuldausschließungsgründe wie z. B. § 19 StGB – Person ist unter 14 Jahre alt – vorliegen)
Ergebnis:
Hat sich die Person strafbar gemacht? (ja oder nein)
Lernvideo zum Strafbarkeitsschema:
| Durch Verwenden des QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich die Autoren verantwortlich sind. |
Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse
Gesetzestext (Auszug)
§ 14 BPolG (Allgemeine Befugnisse)
(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.
(2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. […]
Denkbare Fallbeispiele
■ Die Aufforderung an das polizeiliche Gegenüber, einen gefährlichen Gegenstand abzulegen.
■ Ein BMX-Fahrer fährt mit rasantem Tempo durch die Bahnhofshalle. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen mit anderen Bahnreisenden → Die Person wird durch die eingesetzten Bundespolizisten aufgefordert, unverzüglich vom BMX abzusteigen.
Lernvideo zur Generalklausel
| Durch Verwenden des QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich die Autoren verantwortlich sind. |
1. Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG (sog. 3-schichtige Polizeigefahr3)
3-schichtige Polizeigefahr
Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)
Eine konkrete Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.4
Öffentliche Sicherheit
Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:
■ dem Bestand