Straßenverkehrsrecht – StVR. Deutschland

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Straßenverkehrsrecht – StVR - Deutschland

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      Blockumfahrung

      Erläuterung

      Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an.

      Anlage 4 (zu 43 Absatz 3)

      Verkehrseinrichtungen

      (Fundstelle: BGBl. I 2009, 2670 — 2672)

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen

      Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen

      1

      Zeichen 600

      

      Absperrschranke

      2

      Zeichen 605

      

 

      Pfeilbake Leitbake

      3

      Zeichen 628

      

      Leitschwelle mit Leitbake

      4

      Zeichen 629

      

      Leitbord mit Leitbake

      zu 3 und 4

      Leitschwelle und Leitbord haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung.

      5

      Zeichen 610

      

      Leitkegel

      6

      Zeichen 615

      

      Fahrbare Absperrtafel

      7

      Zeichen 616

      

      Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

      zu 1 bis 7

      Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

      Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.

      Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen

      Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen

      8

      Zeichen 625

      

      Richtungstafel in Kurven

      Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.

      9

      Zeichen 626

      

      Leitplatte

      10

      Zeichen 627

      

      Leitmal

      Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen

      Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs

      11

      Zeichen 620

      

      

      Leitpfosten (links) (rechts)

      Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.

      1

      2

      3

      lfd.

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