Die wichtigsten Werke von Jacob Burckhardt. Jacob Burckhardt
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Fußnoten
47 Der Name bei Orelli, Insc. Lat.sel., nr. 1052: Gaius Aurelius Valerius Diocletianus. – Er war schon Statthalter von Moesia gewesen, auch einmal consul suffectus, und hatte den Carus in der hohen Stellung eines comes domesticorum in den Orient begleitet. – Vgl. Theodor Preuss, Kaiser Diocletian und seine Zeit (Leipzig 1869), S. 19 ff. Wir werden uns auf diese treffliche Monographie noch oft beziehen.
48 Ich wüsste nicht, weshalb die Wissenschaft gegen diesen von Romieu aufgebrachten Ausdruck sich spröde erweisen sollte, indem derselbe eine ganz bestimmte Sache sehr gut bezeichnet.
49 Über den Gebrauch dieser beiden Titel vgl. die Untersuchung bei Preuss, a. a. O., S. 174 ff.
50 De mortibus persecutorum 18.
51 Der Lobredner Mamertinus hatte noch im nämlichen Jahre (Panegyr. III, 14) auf denselben als vermutlichen Thronfolger hingedeutet.
52 Ob die frühern Frauen, welche sie verstiessen, gesetzlich angetraute Gemahlinnen waren, bleibt bei derjenigen des Galerius unentschieden; die Helena des Constantius war offenbar eine blosse Beischläferin.
53 »Der harmonische Vierklang«, sagt Julian in den Caesares. – Auf den Münzen wird diese Concordia beständig gerühmt. – Über Persönlichkeit und Herkommen der beiden Caesaren umständlich Preuss, a. a. O., S. 48 ff.
54 Panegyr. VI (Max. et Const. M.), 9: consilii olim inter vos placiti constantia et pietate fraterna.
55 In dem einzigen analogen Fall früherer Zeiten liegt gerade hier eine Verschiedenheit; Hadrian adoptiert den Antonin unter der Bedingung, dass dieser den Lucius Verus und den Marc Aurel adoptiere; Diocletian dagegen lässt dem künftigen Oberkaiser freie Hand.
56 Orosius VII, 25. – Auch bei Eutrop. X, 1 liegt ein Missverständnis zugrunde.
57 De mortibus persecutorum. Früher glaubte ich nicht, dass die Schrift von Lactantius sei, schliesse mich aber jetzt den vielen und überzeugenden Gründen an, welche Ebert (in den Berichten der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1870) für dessen Urheberschaft geltend gemacht hat.
58 Cap. 20. – Die sonstigen, erst auf eine vielleicht ferne Zukunft gehenden Absichten, welche der Autor hier bei Galerius schon im Jahre 305 vorauserraten will, sind wohl blosse Fiktionen.
59 Laut Aur. Vict., Caes. erwartete er: intestinas clades et quasi fragorem guendam status Romani.
60 Aurel. Vict., Caes. – Euseb., Vita Const. II, 51. –Zosim. II, 10. – De mort. pers. 10. 18. 19. – Sind etwa die Geschichtsschreiber der Historia Augusta, welche ihm ihre Biographien widmeten, um seines persönlichen Geschmackes willen so fleissig in der Aufzeichnung der Omina?
61 Const. M., Orat. ad sanctor. coetum, c. 25 ist ohne Zweifel so zu deuten.
62 Codex Gregorian. V, 1 und XIV, 4.
63 Fragm. anonymi, bei Müller, Fragm. Hist. Graec., vol. IV, 198.
64 Hist. Aug., Numerian. 15.
65 Panegyr. III (Mamertini Genethliacus ad Max. Herc.), cap. 1 et 2.
66 Hist. Aug., Aurelian. 44.
67 Unweit Sirmium sah man den Palast, welchen er an der Stelle hatte errichten lassen, wo seine Eltern um Tagelohn gearbeitet hatten. Aurel. Vict., Epit. 40. Auch Galerius schämte sich solcher Erinnerungen nicht und benannte seinen Geburtsort nach seiner Mutter Romula Romulianum, ibid.
68 Panegyr. VI (Max. et Const. M.), 12 und VII (Const. M.), 15. – Malalas l. XII, ed. Bonn. p. 310 lässt den Diocletian zu Antiochien als Alytarch (Vorsteher) den olympischen Spielen präsidieren, worauf er in bezug auf seine Festtracht gesagt haben soll: »Ich lege die Herrschaft nieder; ich habe das Kleid des unsterblichen Zeus getragen.« Dasselbe wird dann von Maximian wiederholt. Hier liegt vielleicht eine echte Tradition, nur entstellt, zugrunde.
69 De mort. pers. 18.
70 Mit der Inschrift: FATIS · VICTRICIBVS. – Dass Diocletian von erblicher Herrscherbegabung nicht viel hielt, hat man, gewiss mit Recht, aus Hist. Aug., Sept. Sever. 20 geschlossen, wo der Autor, mit direkter Anrede an ihn, als etwas Ausgemachtes betont, dass fast kein grosser Mann einen würdigen und tüchtigen Sohn hinterlassen habe.
71 De mort. pers. 17.
72 Romanam gentem modestam atque tranquillam . . . Cod. Gregor. XIV, IV. – Die nähere Motivierung und die Konsequenzen des diocletianischen Systems sind mit vorsichtiger Kritik erörtert bei: Hunziker, Zur Regierung und Christenverfolgung Diocletians, S. 250 (in Rüdingers Untersuchungen zur römischen Kaisergeschichte, Bd. II). Wahrscheinlich sollte das Oberkaisertum zwischen Osten und Westen abwechseln. Die zurückgezogenen Augusti, in dauerndem Besitz kaiserlicher Ehren, konnten als eine Art Obertribunal bei Zwisten ihrer Nachfolger gelten. – Über den Grad der Vollmacht des Mitaugustus und der Caesaren gegenüber dem Oberkaiser vgl. die genauen Untersuchungen bei Preuss, a. a. O., S. 88 ff.
73 Hamza Ispahanens., ed. Gottwaldt, p. 36 seq. – Mirkhond, ed. Sacy, p. 299. – Vgl. Clinton, Fasti Rom., vol. I ad a. 301 et vol. II, p. 260.
74 Hist. Aug., Aurelian. 45–50, wogegen die Notizen in Aur. Vict., Epit. und bei Malalas über das Diadem nicht zu allgemeinen Schlüssen berechtigen.
75 »Wie stets herumreisende Diener«, Ammian. XIV, 11, § 10.