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5. Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten.
6. Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist,
7. und sollen anheben und sprechen: «Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen.
8. Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!» Dann werden sie der Blutschuld ledig.
9. So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt.
10. WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst,
11. und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst,
12. so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden
13. und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei.
14. Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
15. Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten,
16. so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,
17. sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.
18. Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19. so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen
20. und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: «Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.»
21. Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten.
22. UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,
23. so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will.
1. WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen.
2. Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.
3. Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen.
4. Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen.
5. Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.
6. Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen.
7. Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest.
8. Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele.
9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs.
10. Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen.
11. Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist.
12. Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13. WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr,
14. also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: «Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau»,
15. so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16. Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: «Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,
17. legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter.» Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18. Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen,
19. ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf.
20. Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden,
21. so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
22. Wenn