Zürcher Bibel. Ulrich Zwingli

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Zürcher Bibel - Ulrich Zwingli

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liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.

      23. Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr;

      24. so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

      25. Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben.

      26. Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.

      27. Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte.

      28. Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt,

      29. so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang.

      30. Niemand soll das Weib seines Vaters (d. h. seine Stiefmutter) heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben.

      1. KEIN irgendwie Entmannter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten.

      2. Es darf auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn eintreten; selbst im zehnten Geschlecht dürfen seine Nachkommen noch nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten.

      3. Kein Ammoniter oder Moabiter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten; niemals, auch im zehnten Geschlecht noch nicht, dürfen sie in die Gemeinde des Herrn eintreten,

      4. weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt, und weil er (d. h. der Moabiterkönig Balak) Bileam, den Sohn Beors, von Pethor in Syrien am Euphrat, wider dich gedungen hat, dass er dich verfluche.

      5. Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern der Herr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen, weil der Herr, dein Gott, dich liebhat.

      6. Dein Leben lang sollst du niemals auf ihr Glück und Wohlergehen sinnen.

      7. Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande Gast gewesen.

      8. Nachkommen, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, dürfen in die Gemeinde des Herrn eintreten

      9. WENN du im Kriegslager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.

      10. Ist jemand in deiner Mitte, der infolge eines nächtlichen Begegnisses nicht rein ist, so soll er vor das Lager hinausgehen (und) nicht (wieder) ins Lager hineinkommen;

      11. gegen Abend sodann wasche er sich mit Wasser, und wenn die Sonne untergeht, darf er (wieder) ins Lager hineinkommen.

      12. Und du sollst draussen vor dem Lager einen abseits gelegenen Ort haben, und dahin sollst du hinausgehen;

      13. und einen Pflock sollst du bei deinem Geräte haben, und wenn du draussen niederkauern willst, sollst du damit graben und deinen Unrat wieder zudecken.

      14. Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten durch dein Lager, dass er dich errette und deine Feinde dir preisgebe. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nicht etwas Hässliches bei dir sehe und sich von dir wende.

      15. DU sollst den Sklaven, der sich von seinem Herrn weg zu dir flüchtet, seinem Herrn nicht ausliefern.

      16. Er soll bei dir, in deinem Gebiete, bleiben dürfen an dem Orte, den er sich erwählt, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt; du sollst ihn nicht bedrücken.

      17. Unter den Töchtern Israels soll keine geweihte Buhle und unter den Söhnen Israels kein geweihter Buhle sein.

      18. Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin; denn alle beide sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.

      19. Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgend etwas, was man leihen kann.

      20. Von dem Ausländer magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem, was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du ziehen wirst, es zu besetzen.

      21. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, etwas gelobst, so sollst du nicht säumen, es zu halten; denn der Herr, dein Gott, würde es gewiss von dir fordern, und es käme Schuld auf dich.

      22. Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist keine Schuld an dir.

      23. Doch was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und sollst tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mit deinem Munde ausgesprochen hast.

      24. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach Herzenslust, bis du genug hast; aber in dein Geschirr sollst du nichts tun.

      25. Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten kommst, so magst du mit der Hand Ähren abreissen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über das Korn deines Nächsten.

      1. WENN jemand ein Weib zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er etwas Hässliches an ihr findet, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst,

      2. und wenn sie dann sein Haus verlässt und hingeht und eines andern (Weib) wird

      3. und der zweite Mann sie auch nicht mehr mag und ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst, oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,

      4. so darf ihr erster Mann, der sie verstossen hat, sie nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das ist ein Greuel vor dem Herrn, und du sollst das Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, nicht mit Sünde beladen.

      5. Wenn jemand vor kurzem erst ein Weib genommen hat, so muss er nicht mit in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein, dass er mit seinem Weibe fröhlich sei, das er genommen hat.

      6. MAN soll die Handmühle, oder (auch nur) den obern Mühlstein, nicht zum Pfande nehmen; denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen.

      7. Wenn jemand dabei betroffen wird, dass er einen von seinen Brüdern, einen Israeliten, stiehlt und ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

      8.

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