e.driver Theorieprüfung. Beat Walter
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Es gilt: Im Zustand starker Erregung oder seelischer Erschütterung sollte nicht gefahren werden!
2.1.7 Disco–Besuch
Vorsicht ist nach einem Besuch in der Disco geboten.
• Blitzende Discolichter ermüden die Augen
• Laute Musik führt zu vorübergehend vermindertem Hörvermögen
• Hochstimmung kann zur Selbstüberschätzung führen
• Dunkelheit beeinträchtigt die Sichtweite, entgegen kommende Autolichter blenden
• Mangelnde Fahrpraxis, z.B. im Kurven fahren und bei Nachtfahrten
Wenn sich solche Faktoren summieren (und eventuell trotz dem oben gelernten Slogan Alkohol konsumiert wurde), können die Folgen tragisch sein.
Darum:
• Vor der Abfahrt einige Minuten an der frischen Luft verbringen
• Sich auf keine Wettrennen einlassen
• Abstand halten, um Auffahrkollisionen zu vermeiden
• Geschwindigkeit anpassen, vor allem in Kurven
• Im Zweifel nie überholen!
• Immer ohne Alkohol im Blut fahren!
2.2 Vorbereitung des Fahrzeugs
Ein gut gewartetes Fahrzeug bleibt zwar wertvoller, aber gleichzeitig auch sicherer und zuverlässiger. Zudem ist der Fahrer in jedem Fall für sein Fahrzeug verantwortlich, auch wenn es ihm eigentlich nicht gehört. Sie dürfen also kein fahruntüchtiges Fahrzeug in Verkehr setzen. Eine regelmässige Wartung und das Einhalten der Serviceintervalle tragen wesentlich zur Vermeidung von Pannen bei.
Selbst wenn Sie nicht Automechaniker sind, können Sie mit wenig Aufwand wichtige Kontrollen selber durchführen.
• Licht: Testen Sie die Lichter regelmässig. «Sehen und gesehen werden», ist das Motto. Damit das funktioniert, müssen alle Lampen (Abblendlicht, Scheinwerfer, Bremslichter, Rückfahrlichter, Blinker) einwandfrei funktionieren. Testen Sie die vorderen Lampen, indem Sie die einzelnen Positionen durchschalten (Standlicht, Abblendlicht, Scheinwerfer). Schalten Sie ebenfalls die hinteren Lampen ein. Die Bremslichter können Sie ohne fremde Hilfe testen, indem Sie rückwärts in die Nähe einer Mauer oder eines Garagentors fahren. Schalten Sie dann den Motor aus und betätigen Sie die Bremsen. Reinigen Sie im Winter die Beleuchtungselemente, da diese ansonsten von den übrigen Verkehrsteilnehmenden nicht wahrgenommen werden können. Es wäre eine gute Idee, einen Satz Ersatzbirnen mitzuführen (in einigen europäischen Ländern wird dies gesetzlich vorgeschrieben). Zudem ist Fahren mit Licht am Tag obligatorisch. Sie haben zwei Möglichkeiten: Abblendlicht oder Tagfahrleuchten.
Mit Abblendlicht fahren. Falls Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist, dürfen Sie mit dem konventionellen Abblendlicht fahren. Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet oder Sie schalten es manuell ein. Tagfahrlicht. Es handelt sich um zusätzliche Lichter die, ohne zu blenden, gut sichtbar sind. Schwächer als Abblendlichter verbrauchen sie wenig Energie, da weder Rücklichter noch Armaturenbrettbeleuchtung eingeschaltet sind. Neue Fahrzeuge werden meistens schon mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht.
• Reifen: Kontrollieren Sie die Reifen in regelmässigen Abständen. Die Profiltiefe muss auf der gesamten Lauffläche mindestens 1,6 Millimeter betragen. Die Reifen sollten auf der ganzen Lauffläche gleichmässig abgenützt werden. Ist dies nicht der Fall, so kann es mehrere Ursachen dafür geben: Reifendruck, defekte Stossdämpfer, Unwucht oder verstellte Spur. Sollte etwas nicht stimmen, sollten Sie unverzüglich eine Garage aufsuchen, weil die Fahrsicherheit beeinträchtigt sein kann.
• Wasser und Öl: Für den Motor ist es «lebenswichtig», dass der Öl- und Wasserstand stimmen. Fahren mit zu wenig Motoröl, zuviel davon oder zu wenig Kühlwasser können den Motor zerstören. Im Winter sollte dem Kühlwasser genügend Frostschutz beigegeben werden. Lassen Sie das Kühlwasser in einer Garage auf die Wintertauglichkeit prüfen. Vergessen Sie auch nicht, das Scheibenwischwasser zu kontrollieren und aufzufüllen. Wenn Sie auf einer Fahrt feststellen, dass der Motor überhitzt ist, halten Sie schnellstmöglich an. Lassen Sie den Motor mit leicht erhöhter Drehzahl laufen, bis sich die Kühlwassertemperatur wieder normalisiert. Füllen Sie auf keinen Fall kaltes Wasser in einen überhitzen Kühler (Sie könnten sich verbrennen!).
• Scheiben und Spiegel: Halten Sie Fahrzeugscheiben und Spiegel sauber. Schmutzige Scheiben erschweren die Sicht – besonders nachts, bei Regen oder bei Nebel. Ersetzen Sie abgenutzte oder beschädigte Scheibenwischerblätter sofort.Achten Sie besonders im Winter darauf, dass die Scheiben und Spiegel genügend Aussicht bieten.
• Ladung: Grundsätzlich muss jede Ladung innerhalb oder ausserhalb des Fahrzeuges stets gegen das Verrutschen in jede Richtung gesichert werden. 80% des Ladungsgewichtes nach vorne, 50% des Ladungsgewichtes nach hinten sowie zu beiden Seiten und 100% des Ladungsgewichtes nach oben. Wird ein Fahrrad oder ein anderes grösseres Objekt aussen mitgeführt, sollte zudem darauf geachtet werden, dass das Nummernschild nicht verdeckt wird und die Ladung nicht verrutschen kann. Die Lesbarkeit der Kontrollschilder muss stets gewährleistet sein.
• Dachlast: Ist im Fahrzeugausweis eines Personenwagens keine Dachlast eingetragen, so gilt ein generelles Höchstgewicht von 50 kg, denn der höhere Schwerpunkt wirkt sich besonders in Kurven sowie bezüglich Treibstoffverbrauch negativ aus.
2.3 Sicherheitsausrüstung
2.3.1 Sicherheitsgurt
Das Tragen der Sicherheitsgurte auf allen Sitzen ist ein sinnvolles Gesetz, denn es kann Ihr Leben retten.
Ein Beispiel für die herrschenden Kräfte: Wenn Sie mit 30 km/h gegen eine Mauer prallen, dann müssten Sie genug stark sein, um sich auf dem Steuerrad abzustützen. Sie müssten bei dieser Geschwindigkeit in der Lage sein, ein ca. 500 kg schweres Gewicht zu heben. Da dies aber unwahrscheinlich ist, würden Sie sich schwer verletzen. Darum gurten Sie sich besser wie vorgeschrieben an.
2.3.2 Fahren mit Kindern
Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) müssen auf Sitzen neben oder hinter dem Lenker mit einer Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden (ECE-R44/03 resp. 04 oder R129 zertifizierte Kindersitze). Seit Anfang 2014 gelten als zugelassene Rückhaltevorrichtungen auch Kindersitze oder einfache Sitzerhöher, die dem ECE Reglement Nr.44 entsprechen. Bei Fahrzeugen mit Airbags dürfen die Kindersitze nicht auf dem Beifahrersitz angebracht werden. Hierzu befolgen Sie am besten die Anweisungen des Fahrzeugherstellers.
2.3.3 Warnlampen
Das Aufleuchten einer Warnlampe des Autos ist ernst zu nehmen. Leuchtet beispielsweise die ABS Warnleuchte, so bedeutet das, dass das Antiblockiersystem eine Störung aufweist und möglicherweise nicht mehr einwandfrei funktioniert. Die Bremsen funktionieren zwar noch einwandfrei, doch könnten