Frauenwahlrecht. Группа авторов

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weil sie keine Rückgriffmöglichkeiten auf den traditionalen Legitimationsbestand von Gottesgnadentum und Geburtsprivilegien hatten.41 In Frankreich pflegte das revolutionäre Heer eine intensiv maskuline Kultur, und Napoleons Code civil räumte den Ehemännern großzügig juristische und physische Gewalt gegenüber der Ehefrau ein, die nicht als Individuum zählte, sondern als ein unmündiger Teil der Familie.42 Den Gipfel des Männlichkeitskultes aber erreichten im 19. Jahrhundert zweifellos die jungen Vereinigten Staaten, deren Selbstbegeisterung sich gleichermaßen an ihrer Freiheit und an ihrer Männlichkeit berauschte. Im dichotomischen Weltbild vieler Amerikaner (in dem die neue Welt der Freiheit gegen das tyrannische Europa stand) zählte Luxus zur Sphäre der Frauen, diesmal als Ausdruck weibischeuropäischer Aristokratie, die im Gegensatz zum kernigen Republikanismus stehe.43 Die renommierte Democratic Review erläuterte: »Das große konservative Element unserer Regierung besteht im Ausschluss der Frauen von einer aktiven Teilnahme an den politischen Gremien der Nation.« Die Monarchien hingegen seien vor einem weibisch schwachen Thronfolger oder gar vor einer Frau auf dem Thron nicht gefeit. Da in Amerika ausschließlich Bildung und Leistung zählten, blieben Frauen – »disqualified by nature« – in der angemessenen Unterordnung.44 Überhaupt bestätigte die Vorstellung von Demokratie als der »natürlichen« Staatsform den Anspruch der Männerherrschaft. Dass in Frankreich immer wieder revolutionäre Unordnung herrsche, lag auch nach Überzeugung vieler Amerikaner an dem widernatürlichen Einfluss der Frauen auf die Regierung.45 Der Akt der Stimmabgabe bei den Wahlen gewann gerade in den Vereinigten Staaten durch seine Identifizierung mit Männlichkeit an Bedeutung und Attraktivität.46

      Wie es Frauen – mit Mühen, Witz und politischem Sachverstand – nach und nach gelingen konnte, in diesen in jederlei Hinsicht mit Männlichkeit durchdrungenen Bereich hineinzugelangen, untersuchen Marion Röwekamp, Birgitta Bader-Zaar, Barbara von Hindenburg und Kerstin Wolff in ihren Beiträgen im ersten Teil des Bandes über den Raum. Zuerst gelang das bereits im 19. Jahrhundert auf lokaler Ebene. Im Jahr 1869 etwa erhielten britische Frauen das kommunale Wahlrecht und US-amerikanische Frauen das Stimmrecht im Bundesstaat Wyoming. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts eröffneten sich immer mehr Partizipationsmöglichkeiten in sozialen Institutionen, in Kirchen oder in Städten.

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