Spieglein, Spieglein in der Hand,wer lügt am meisten im ganzen Land?. Thomas Röper

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Spieglein, Spieglein in der Hand,wer lügt am meisten im ganzen Land? - Thomas Röper

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muss man wissen, wenn man sich die Geschichte ansieht, wie der Generalbundesanwalt den Fall an sich gezogen hat. Dabei ist die Chronologie interessant. Sie ist wie folgt:

      Daher bestätigt sich, dass die Übernahme des Falles durch den Generalbundesanwalt eine politische Aktion war und keine Folge von Ermittlungsergebnissen. Wenn ein Land Diplomaten ausweist, dann wird genau überlegt, wen man ausweist. Die Entscheidung fällt nicht in der Kaffeepause.

      Da aber praktisch zeitgleich die Mitteilungen erfolgten, der Generalbundesanwalt übernehme den Fall und zwei Diplomaten würden ausgewiesen, ist es kaum anders zu erklären, als dass diese Aktion in der Regierung Tage oder Wochen vorher koordiniert worden war. Der Generalbundesanwalt hat demnach auf Anweisung der Regierung den Fall an sich gezogen und die Regierung hat anschließend sofort die Ausweisung der Diplomaten verkündet. Wäre es anders gewesen und hätte der Generalbundesanwalt unabhängig gehandelt, wäre die Regierung von seiner Entscheidung überrascht gewesen und hätte einige Tage gebraucht, um sich die zwei Diplomaten auszusuchen, die sie des Landes verweisen möchte.

      Das muss man im Hinterkopf haben, wenn man diesen Spiegel-Artikel liest. Dort kann man weiter lesen:

      „Die Indizien für den FSB als zentralen Spieler basieren unter anderem auf der Auswertung von Krasikovs Mobiltelefon. Demnach hatte er in den Monaten vor dem Mord regelmäßigen Kontakt zu insgesamt acht Mitgliedern des Vympel-Teams, besagter Organisation ehemaliger Spezialkräfte des FSB.“

      Woher hat der Spiegel die Daten aus dem Mobiltelefon? Gibt die Staatsanwaltschaft diese Daten aus internen Ermittlungsakten etwa an die Presse weiter? Das wäre kaum legal. Es gibt also eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Erstens, die Behörden (egal, ob Geheimdienst oder Staatsanwaltschaft) geben den Inhalt der Ermittlungsakten an die Presse weiter. Zweitens, der Spiegel hat sich die Sache komplett ausgedacht.

      In dem Spiegel-Artikel geht es dann um sehr viele Details, die angeblich aus der Auswertung des Handys hervorgehen: wo sich der mutmaßliche Täter wann aufgehalten hat, mit wem er wann und wie oft telefoniert hat und so weiter.

      Hier zeigen sich Parallelen zu anderen Fällen, wie zum Beispiel zum „Fall Skripal“: Die Medien bekommen Informationen zugespielt, die sie gar nicht bekommen dürfen. Es ist also eine bewusste Beeinflussung der Leser durch – von wem auch immer – ausgewählte Informationen. Ob diese wahr sind oder ausgedacht, ist nicht überprüfbar. In der Vergangenheit haben sie sich aber oft als unwahr herausgestellt.

      Wer jetzt einwendet, der Spiegel könnte ja Quellen bei den ermittelnden Behörden haben, die ihm das Material zugespielt haben, den muss ich enttäuschen. Dann würde ein Skandal durch die Medien getrieben werden, denn es würde bedeuten, dass Beamte unbefugt Dienstgeheimnisse weitergegeben hätten. Das würde zu Strafanzeigen und Ermittlungen führen, man würde die undichte Stelle mit Hochdruck suchen. Davon ist aber nichts zu hören.

      Wenn Sie das Argument für unwahr halten, fragen Sie einmal Edward Snowden oder Julian Assange, was mit Leuten passiert, die im Westen ohne Erlaubnis Dienstgeheimnisse weitergeben oder veröffentlichen. Der journalistische Quellenschutz besteht im Westen bei politischen Themen nur noch auf dem Papier.

      „Qualitätsmedien“ wie das ehemalige Nachrichtenmagazin sind zu reinen Verkündern dessen geworden, was wir erfahren sollen, anstatt tatsächlich journalistische Arbeit zu machen.

      Und wie erwähnt hat der Spiegel alles weggelassen, was nicht in das gewollte Narrativ passt. Über die Hintergründe des Opfers, der als Terrorist über 100 Menschen getötet hat und außerdem mindestens ein Islamist, wenn nicht sogar Salafist war und zu allem Überfluss auch noch tief in organisierte Kriminalität verstrickt war, liest man im Spiegel kein Wort. Dabei sind die Details seiner „Karriere“ hinlänglich bekannt.

      Darauf hat Putin auf Fragen von Journalisten immer wieder hingewiesen, zumal die russischen Behörden die deutschen Behörden darüber informiert haben. Putins Frage war daher, wie es angehen kann, dass solche Leute in europäischen Hauptstädten frei herumlaufen dürfen.

      Wie verlogen Politik und Medien in Deutschland sind, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Reaktionen auf den Tiergartenmord mit den Reaktionen auf die Ermordung des saudischen Journalisten Khashoggi vergleicht.

      1 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/russischer-geheimdienst-spielte-offenbar-zentrale-rolle-bei-erschiessung-a-9d54908f-8b04-46e8-bf21-261a0874f3e3

      2 https://www.spiegel.de/politik/ausland/sergej-skripal-wie-russlands-investigativjournalisten-verdaechtige-agenten-enttarnen-a-1255719.html

      3 http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19136.pdf

      4 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/razzia-in-mehreren-bundeslaendern-verdaechtige-islamisten-haben-kontakte-ins-kriminelle-milieu-a-fbc66d88-becb-4785-ab01-e0b8bfc9b256

      Von der Leyens Berateraffäre – die Show für das „dumme Volk“

      Vom 19. Februar 2020

      Ursula von der Leyen hat am Ende doch noch zur Berateraffäre ausgesagt. Und offensichtlich – und wenig überraschend – passierte gar nichts. Sie ist damit durchgekommen, dass sie hunderte Millionen aus dem Fenster in die Hände ihrer Freunde geworfen hat.

      Da ich immer wieder über die Berateraffäre berichtet habe, will ich, nachdem auch von der Leyen vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, abschließend darüber berichten. Aber man kann es vorwegnehmen: Konsequenzen wird die mutmaßliche Korruption unter von der Leyen keine haben.

      Ich habe in vielen Artikeln darauf hingewiesen, dass die Affäre – wie auch alle anderen Affären, siehe Maut, BER, Stuttgart21, etc. – keine Folgen haben werden. Wenn Politiker „Fehler“ machen, die eigentlich ein Staatsanwalt untersuchen müsste, dann tut das stattdessen ein Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft darf in der Regel nicht gegen Politiker ermitteln, selbst wenn sie offensichtlich gegen Gesetze verstoßen haben.

      Der Grund dafür sind die Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Dort ist festgelegt, dass die Staatsanwälte den Anweisungen des Justizministers

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