Arbeits- und Tarifrecht. André Mangion

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Arbeits- und Tarifrecht - André Mangion Die Studieninstitute für kommunale Verwaltung in NRW

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von Dienst- und Fortbildungsdienstreisen, die tarifrechtliche Sachbearbeitung, die Einstellung und Betreuung von Praktikanten sowie die Einführung und Betreuung des jährlichen Mitarbeitergesprächs. Von Oktober 2008 bis Februar 2016 war Knack Ausbildungsleiter der Bundesstadt Bonn. Seit März 2016 unterrichtet er in Vollzeit in den Fächern Beamtenrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln. Von 2007 bis 2016 hatte er diese Aufgabe nebenamtlich wahrgenommen.

      André Mangion

      André Mangion wurde bei der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Verwaltungsfachangestellten ausgebildet. Parallel zum nachfolgenden Besuch des Angestelltenlehrgangs II studierte er Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann (FH). Diesem ließ er ein wirtschaftsrechtliches Masterstudium (LL. M.) folgen. Mangion blickt auf mehr als ein Jahrzehnt personalwirtschaftlicher Praxis zurück, zuletzt als Gruppenleiter für Personal, Organisation und Recht. Nach langjähriger nebenamtlicher Lehrtätigkeit an verschiedenen öffentlichen Bildungseinrichtungen ist Mangion heute als Geschäftsführer und stellvertretender Studienleiter am Studieninstitut für kommunale Verwaltung der Stadt Duisburg tätig.

      VORWORT DER AUTOREN ZUR 3. AUFLAGE

       Liebe Leserinnen, lieber Leser,

      das vorliegende Lehrbuch wendet sich an Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an nordrhein-westfälischen Studieninstituten. Es soll Ihnen mit verständlichen Erläuterungen, praxisnahen Beispielen und anschaulichen Grafiken den Einstieg in die Inhalte des Fachs Arbeits- und Tarifrecht erleichtern und Sie unterstützen.

      Als langjährige Dozenten haben wir, die Autoren dieses Buchs, uns nicht nur an den aktuellen Lehr- und Stoffverteilungsplänen orientiert, sondern besonderen Wert auf eine passgenaue Klausur- und Prüfungsvorbereitung gelegt. Anhand zahlreicher Übungs- und Wiederholungsfragen haben Sie Gelegenheit, Ihren Lernfortschritt in regelmäßigen Abständen selbst zu hinterfragen.

      In der vorliegenden 3. Auflage haben wir die Ausführungen an verschiedenen Stellen aktualisiert und vertieft.

      Dieses Buch soll in erster Linie Ihren Lern- und Übungsbedürfnissen gerecht werden. Um diesem Anspruch entsprechen zu können, laden wir Sie auch bei dieser Auflage wieder dazu ein, uns Ihre Rückmeldung zuzuleiten. Denn weiterhin gilt: Auch Autoren lernen dazu! Wenn Sie mit konstruktiver Kritik an der Fortentwicklung dieses Werkes mitwirken wollen, können Sie uns unter [email protected] entsprechende Hinweise zukommen lassen. Den nachstehenden Klammerzusätzen können Sie entnehmen, welcher Autor für welches Kapitel Ihr richtiger Ansprechpartner ist. Für Ihre Anregungen bedanken wir uns im Voraus.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Vergnügen bei Ihrer „Reise“ ins Arbeits- und Tarifrecht – ein Unterrichtsfach, dessen Inhalte Sie in Ihrem beruflichen Alltag in besonderem Maße begleiten werden.

      Unna, Rheinbach, Mülheim an der Ruhr im Januar 2021

Sven Brüggenhorst(Kapitel 1–4)Hartmut Knack(Kapitel 5–6)André Mangion(Kapitel 7–8)

      1EINLEITUNG

      1.1BEGRIFF, WESEN UND BEDEUTUNG DES ARBEITSRECHTS

      In der Bundesrepublik Deutschland leben rund 83 Millionen Menschen. Der Lebensstandard in unserem Land ist – auch im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn – sehr hoch. Gute Lebensbedingungen, eine ordentliche Infrastruktur und eine angemessene soziale Sicherung gibt es jedoch nicht geschenkt: Die „arbeitende Bevölkerung“ trägt durch ihren Anteil am Sozialprodukt und damit am Steueraufkommen ganz entscheidend zur Sicherung unseres Gemeinwesens bei.

      Im Juli 2019 gingen in Deutschland gut 45 Millionen Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Doch was war mit den anderen 38 Millionen Menschen?

      Es versteht sich von selbst, dass Kleinkinder, schulpflichtige Jugendliche, Personen im Rentenalter oder gesundheitlich dauerhaft eingeschränkte Menschen nicht zu den Erwerbstätigen gerechnet werden können. Darüber hinaus waren 2,3 Millionen Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern arbeitssuchend gemeldet.

      Schaut man sich die Gruppe der Erwerbstätigen nochmals genauer an, kann man zwischen Selbstständigen, nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Beamten, Richtern und Soldaten) und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterscheiden. Die letztgenannte Gruppe ist aktuell mit 33,6 Millionen Menschen mit Abstand die größte.

      Daher ist dieses Lehrbuch den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse dieser Menschen gewidmet.

      Spricht man von „Arbeitsrecht“, so muss man konstatieren, dass es leider nicht das „eine“ Gesetz gibt, in dem alles Notwendige zusammengefasst und geregelt wird. Und wenn man in diesem Zusammenhang über die Stichworte „Recht“ und „Gesetz“ nachdenkt, kann man sich natürlich auch fragen, was denn der Gesetzgeber nun überhaupt mit Arbeitsverhältnissen zwischen Vertragsparteien zu schaffen hat. Dazu sollte man wissen, dass wir in Deutschland in einer „sozialen Marktwirtschaft“ leben. Das ist im Grundgesetz, unserer Verfassung, so festgelegt. Dies unterscheidet uns von anderen Industrienationen, wo teilweise ein lupenreiner „Raubtierkapitalismus“ vorherrscht. „Hire and fire“ ist dort an der Tagesordnung.

      Was bedeutet aber nun die Geltung der „sozialen Marktwirtschaft“ für das Arbeitsrecht?

      Schon den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats, also quasi den Autoren des Grundgesetzes, war klar, dass diejenigen, die über kein anderes Kapital verfügen als ihre Arbeitskraft, in einer wirtschaftlich deutlich schwächeren Position sind als diejenigen, die über Produktionsmittel und anderes Kapital verfügen. So ist das Sozialstaatsprinzip als unveränderliches Staatsformmerkmal in unserer Verfassung (siehe Art. 20 GG) verankert worden.

      In Bezug auf das Arbeitsrecht bedeutet das ganz konkret, dass der Gesetzgeber durch das Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen für einen Interessenausgleich, für Chancengleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sorgen muss. Und weil sich die Arbeitnehmer in einer schwächeren wirtschaftlichen Situation befinden als die Arbeitgeber, handelt es sich beim Arbeitsrecht vornehmlich um Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer.

      Der praxisgerechten Darstellung dieser Vorschriften ist dieses Fachbuch gewidmet. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Ausführungen auf die Angehörigen beider Geschlechter.

      Arbeitgeber (siehe auch Kapitel 1.3), also diejenigen, die über die Produktionsmittel verfügen und meist auch das unternehmerische Risiko tragen, und Arbeitnehmer (siehe auch Kapitel 1.3), also diejenigen, die ihre Arbeitskraft einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben unterschiedliche, ja teils sogar gegensätzliche Interessen.

      Am deutlichsten wird das natürlich bei der Vergütung für die Arbeitsleistung, also beim Lohn:

      Während der Arbeitnehmer selbstverständlich möglichst viel Geld für seine Arbeitsleistung erhalten möchte, liegt es im Bestreben des Arbeitgebers, diese Arbeitsleistung möglichst günstig zu erhalten.

      Arbeitnehmer möchten ihren Lohn auch

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