Traumberuf Schauspieler. Ulrike Boldt
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Eine gute Vorbereitung fängt jedoch schon vor dem ersten Castingtermin an: Grundvoraussetzung sind nämlich gute Schulleistungen, damit die Schule die Annahme eines möglichen Rollenangebots überhaupt erlaubt.
Wenn sich allerdings selbst nach mehreren Monaten kein Casting ergeben hat und das Interesse der Caster gering ist, sollte ein Gespräch mit der Agentur geführt und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
Jedes Nachwuchstalent mit Schauspielerfahrung kann sich auch ohne Schauspielagentur direkt bei einer Castingagentur bewerben, die Kinder und Jugendliche für ihre Projekte benötigt. Hier gelten dieselben Grundsätze: Eine Bewerbung schicken, die neugierig macht, mit ordentlichen, nicht gestellten Fotos, auf denen man gut zu erkennen ist, und einem Lebenslauf, aus dem hervorgeht, wo man schon Theater- oder Fernseherfahrungen gesammelt hat. Und wer ein kurzes selbst produziertes Video hat, auf dem er sich vorstellt und eine Szene spielt, sollte es der Bewerbung beilegen, denn für den Casting Director ist ein Video sehr hilfreich, um das Talent und die Einsatzmöglichkeiten bewerten zu können.
Wie lange darf ich als Kind oder Jugendlicher arbeiten?
Wenn ein Minderjähriger eine Rolle für ein Theaterstück, einen Film oder eine Werbung angeboten bekommt, müssen zunächst die Eltern, die Schule, ein Arzt, das Jugendamt und die Arbeitsschutzbehörde zustimmen. Es wird dann darauf geachtet, wie viele Stunden das Kind oder der Jugendliche am Tag arbeiten darf. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt klare Regeln vor, so darf ein Kind zwischen 6 und unter 15 Jahren an 30 Tagen im Jahr zwischen drei und vier Stunden arbeiten. Ein Jugendlicher ab 15 Jahre, der seine Vollzeitschulpflicht absolviert hat, darf sieben Stunden arbeiten; das Limit von 30 Arbeitstagen im Jahr gilt für ihn nicht mehr. Zur Arbeitszeit zählt nicht die für Anreise oder Umbaupausen benötigte Zeit.
Konkret schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor:
§2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
§6 Behördliche Ausnahme für Veranstaltungen
1. Die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag bewilligen, dass bei Theatervorstellungen Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr,
2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen
a. Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
b. Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr
gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben teilnehmen.
§7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen
1. im Berufsausbildungsverhältnis,
2. außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Was mache ich, wenn ich zu alt für eine Ausbildung bin und trotzdem gerne im Fernsehen oder Theater auftreten möchte?
Schauspielambitionierte, die zu alt sind, um noch eine Schauspielschule zu besuchen, die aber gerne als Laie einmal Theater- oder Fernsehluft schnuppern möchten, können in freien Theatergruppen, an Volkshochschulen oder in der Komparserie am Theater oder bei Film und Fernsehen ihr Talent erproben.
Für Erwachsene gibt es keine rechtliche Begrenzung, wie oft sie als Statist auf der Bühne oder vor der Kamera stehen dürfen. Allerdings muss, wer im Theater als Komparse arbeiten möchte, zeitlich flexibel und zuverlässig sein, darüber hinaus braucht er eine Menge Geduld. Die Theaterproben erstrecken sich in der Regel über fünf bis sechs Wochen; sie finden tagsüber zwischen 10 und 15 Uhr sowie abends wieder ab 17 Uhr statt. Der Regisseur und der Statistenleiter müssen sich darauf verlassen können, dass die Komparsen immer Zeit haben, wenn ihre Szene geprobt wird.
Wer mehr an der Arbeit vor der Kamera interessiert ist, der kann sein Glück als Komparse bei Film und TV versuchen. Bei vielen Firmen kann man sich im Internet ein Anmeldeformular für Komparsen und Kleindarsteller herunterladen. Zusätzlich benötigen die Vermittler ein Porträt- und ein Ganzkörperfoto. Je aussagekräftiger das Foto ist, umso besser sind die Aussichten, vermittelt zu werden. Auch Angaben über äußerliche Besonderheiten oder spezielle Fähigkeiten sind interessant. Männer zwischen Anfang 30 und Mitte 50 haben immer eine gute Chance, als Komparse einen Job zu bekommen.
Bei Agenturen, die erst einmal Geld für die Aufnahme verlangen, sollte man vorsichtig sein. So ein Vorgehen ist unseriös, da Komparsenvermittler ihr Honorar direkt von der Produktion erhalten, die sie beauftragt hat.
Beim Fernsehen werden Komparsen in der Regel nur tageweise engagiert. Aber auch hier muss der Statist Geduld mitbringen, denn er muss sehr früh am Drehort sein und meist stundenlang warten, bis er einmal durchs Bild laufen darf. Zeitliche Flexibilität ist nötig, da die Vermittlung sehr kurzfristig erfolgt. Dafür erlebt man die Stimmung am Set und lernt nette Leute kennen. Die Tagesgrundgage für Film und Fernsehen liegt bei circa 50 bis 60 Euro.
Eine weitere Möglichkeit, im Fernsehen als Laiendarsteller aufzutreten, ist die Teilnahme an Gerichts-TV-Formaten. Produktions- und Castingfirmen wie zum Beispiel die Kölner Firma Filmpool benötigen wöchentlich mehrere hundert Laiendarsteller für ihre Serien. Bei offenen deutschlandweiten Castings werden Textsicherheit, Überzeugungskraft und individuelle Emotionalität getestet. Für Bewerber unter 16 Jahren werden speziell ausgewiesene Kindercastings veranstaltet.
»Unsere Castingtermine kann man im Internet oder in der Tageszeitung erfahren. Man meldet sich dann telefonisch für den Castingtag an, bringt Fotos mit und füllt einen Fragebogen aus. Beim Vorcasting wird geprüft, ob man hinsichtlich Optik, Sprache und Lockerheit für unsere Formate in Frage kommt. Schafft man das Vorcasting, bekommt man eine Rolle in einem fiktiven Fall, wird gebrieft, muss seinen Text lernen und wird dann mit der Videokamera aufgenommen. Unser Castingteam bewertet später alle Bewerber, und wer uns überzeugt hat, wird in unser Archiv aufgenommen. Wichtig für uns sind eine gute Präsenz, Spontaneität, Improvisationstalent, Textsicherheit und Offenheit. Wenn eine Rolle zum Bewerber passt, schlagen wir ihn der Redaktion vor, die dann entscheidet, wer zum Drehen nach Köln kommen darf. Übernachtung und Reisekosten zahlen wir natürlich beim Drehen, die Gage richtet sich nach der Größe der Rolle.«
Margret van Oepen, Leiterin Besetzung Casting, Filmpool, Köln
Übernachtungs- und Reisekosten zahlt die Produktion, die Gage richtet sich nach der Größe der Rolle, liegt aber in der Regel bei 80 bis 200 Euro.
Zwar ist es schön, sich selbst