Datenschutz 2020. Regina Mühlich

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Datenschutz 2020 - Regina Mühlich

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rel="nofollow" href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_4.pdf">https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_4.pdf (zuletzt aufgerufen am: 29.01.2020).

      Vgl. https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/internationales/angemessenheitsbeschlüsse (zuletzt aufgerufen am: 29.01.2020).

      Vgl. https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/Internationaler_Datenverkehr.pdf (zuletzt aufgerufen am: 29.01.2020).

      

1.10 Allgemeine Bewertung

      Trotz vieler Ähnlichkeiten mit dem alten nationalen Datenschutzgesetz, dem BDSG a. F., bringt die DSGVO auch einige Neuerungen und Änderungen mit sich. Nationales Recht tritt in seiner Bedeutung weitestgehend in den Hintergrund. Die DSGVO regelt alles Wesentliche und Wichtige selbst, und zwar EU- bzw. EWR-weit sowie technikneutral.

      Die Wirksamkeit der DSGVO macht sich mittlerweile auch in der Höhe der Bußgelder bemerkbar: So verhängte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) am 09.12.2019 ein Bußgeld i. H. v. 9,5 Mio. Euro gegen einen TK-Provider, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 14,5 Mio. Euro gegen eine börsennotierte Immobiliengesellschaft.

images/praxistipp.png Praxistipp
Eine Übersicht der durch die Aufsichtsbehörden innerhalb der EU verhängten Bußgelder bietet die Webseite: https://www.enforcementtracker.com.

      Sanktionen und Bußgelder sind normalerweise ein schlechter Ratgeber, um gesetzeskonform und compliant als Unternehmen zu agieren. Andererseits sind sie aber ein probates Mittel, um Unternehmen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu bewegen. Und im Datenschutzrecht geht es schließlich um unser aller Rechte: dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Persönlichkeitsrecht – kurzum um das „Recht auf Datenschutz“.

      Die Anzahl der den deutschen Aufsichtsbehörden gemeldeten Datenschutzverstöße hat sich seit dem Inkrafttreten der DSGVO mehr als verzehnfacht. In einer digitalen Welt, in der wir leben, passieren eben auch viele Fehler. Dies zeigt, dass die Aufmerksamkeit und die Verantwortung sowie die Wichtigkeit des Datenschutzes größer geworden sind.

      Nebenbei „doktert“ der Gesetzgeber am Datenschutzrecht. Im Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU), das am 25.11.2019 in Kraft getreten ist, wurde am Garanten und bewährten Konzept des Datenschutzbeauftragten gerüttelt. Die Benennungspflicht in einer Organisation wurde von zehn auf 20 Personen heraufgesetzt (§ 38 BDSG n. F.). In anderen Mitgliedstaaten schaut man dagegen mit Anerkennung auf das langjährige und bewährte deutsche Datenschutzniveau.

      Auch vor diesem Hintergrund gilt es, in der Datenschutzpraxis vieles umzusetzen und neu zu strukturieren, um als Organisation „compliant“ zu sein. Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess – ein ewiger Prozess.

       Fußnoten:

      Vgl. https://www.golem.de/news/dsgvo-oberste-datenschuetzerin-beendet-posse-um-klingelschilder-1810-137197.html (zuletzt aufgerufen am: 29.01.2020).

      Vgl. dpa: „DSGVO: Bislang 75 Bußgelder wegen Verstößen“ (vom 12.05.2019), auf: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Bislang-75-Bussgelder-wegen-Verstoessen-4420368.html (zuletzt aufgerufen am: 29.01.2020).

      https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/11_DigitalisierungUndDatenschutz.html

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