Die Grenzüberwachung der DDR. Dr. Horst Gundlach
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Die Grenzüberwachung der DDR - Dr. Horst Gundlach страница 3
Schlagbaum vor dem Schutzstreifen im Südharz, ca. 1954
(Foto: H. Weingardt)
Die Sperrzone
Das Betreten und die Einfahrt in die fünf Kilometer parallel zur Demarkationslinie eingerichtete Sperrzone war ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Die im Sperrgebiet lebenden und insbesondere die vorübergehend dort tätigen DDR-Bürger wurden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durch Angehörige der Volkspolizei (Gruppenposten) an den mit Schlagbäumen gesperrten Straßen kontrolliert. Westdeutschen Bürgern war das Betreten und Befahren des Sperrgebietes generell untersagt. An den Straßensperren gab es kleinere Postenhäuschen für die wachhabenden VP-Angehörigen. Die ursprünglich individuell gestalteten Postenunterkunftshütten wurden später einheitlich durch gleichgestaltete Fertigteilbauten ersetzt.
Im Sperrgebiet selbst kontrollierten Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, später der Grenztruppen, der Volkspolizei und deren Helfer insbesondere ortsfremde Personen. Das Verhalten der Bevölkerung wurde intensiv überwacht. Die im Sperrgebiet lebenden Personen waren verpflichtet, unübliche Ereignisse und ortsfremde Personen sofort zu melden. Die Stasi kontrollierte die Meldepflicht, z. B. durch Besuche von getarnt auftretenden MfS-Angehörigen in Verkaufsstellen und Gaststätten. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht mussten die dort beschäftigten Personen mit Verwarnungen, Strafen oder sogar mit dem Verlust ihres Zuhauses durch Ausweisung aus dem Sperrgebiet rechnen. Die Aufenthaltsgenehmigung im Sperrgebiet galt nur für den jeweiligen Landkreis. Für Besuche im Sperrgebiet eines anderen, auch eines benachbarten Kreises benötigte die Bevölkerung wiederum besondere Genehmigungen, die nur in dringenden Fällen erteilt wurden.
Kontrollstelle bei Schiedungen im Südharz, ca. 1952
(Foto: U. Dobrinski)
Ehemalige Kontrollstelle bei Stöckey im Südharz, ca. 1990
(Foto: Grenzlandmuseum Bad Sachsa)
Nach der von der DDR-Regierung am 15. Juni 1972 beschlossenen „Neuen Grenzordnung“ wurde die räumliche Tiefe des Sperrgebietes von fünf auf drei Kilometer zurückgenommen und gegebenenfalls den regionalen Erfordernissen angepasst. Dadurch kamen einige der grenznahen Ortschaften aus dem Sperrgebiet heraus.
Der erste Grenzzaun
Grenz- und Warnzaun mit angrenzendem Kontrollstreifen, 1952
(Foto: BGS)
Grenzzaun mit DGP-Streife, ca. 1954
(Foto: Herkunft unbekannt)
In besonders fluchtgefährdeten Gebieten errichtete die Deutsche Grenzpolizei der DDR (DGP) schon ab 1952 unmittelbar hinter der Grenzlinie einen etwa 1,20 Meter hohen Stacheldrahtzaun an Holzpfählen. Zwischen den gegen Verrottung mit Teer getränkten Holzpfosten waren waagerecht 10 bis 12 Reihen unverzinkter Stacheldraht sowie meistens zwei diagonal verlaufende Stacheldrähte gespannt. Teilweise wurden zwischen den waagerechten Stacheldrahtreihen auch senkrechte Stacheldrähte befestigt. Dieser Stacheldrahtzaun stellte für Flüchtlinge, die bis zu ihm vorgedrungen waren, kein ernstes Hindernis beim Verlassen des DDR-Territoriums dar. Ende der fünfziger Jahre war der „Grenz- und Warnzaun“ weitgehend verfallen.
Die hölzernen Beobachtungstürme
Noch im Jahre 1952 wurde von der DGP auch mit dem Bau hölzerner Hochstände zur Beobachtung des Grenzgebietes begonnen. Diese nach sowjetischem Vorbild konzipierten Türme, die für die diensthabenden Posten mit einer witterungsgeschützten Kanzel versehen waren, wurden von den Angehörigen der DGP aus Stangenholz in Eigenleistung von Hand errichtet. Die Türme wurden im Wechsel nur zeitweilig besetzt. Bis Anfang der 60er Jahre entstand so, zum Beispiel auch im Südharz, ein System dieser an übersichtgebenden Stellen errichteten unterschiedlich gestalteten Holztürme.
Hölzerne Beobachtungstürme zwischen Hohegeiß und Zwinge
(Fotos: ZGD und Grenzschutzschule Lübeck)
Die Holztürme wurden, soweit sie nicht schon früher baufällig geworden waren, von 1969 an abgerissen und durch die neuen runden B-Türme aus Betonfertigteilen ersetzt.
Erdbeobachtungsunterstände und -bunker
Zur Überwachung des Schutzstreifengebietes und zur Beobachtung des westlichen Vorfeldes errichteten die Deutsche Grenzpolizei und später die Grenztruppen getarnte Erdbunker und Beobachtungsunterstände in Grenznähe. In massiver Ausführung waren diese mit Holzstämmen und einer Erdschicht abgedeckt. Einfachere Ausführungen waren vielfach nur mit Zeltbahnen überspannt.
Erdbunker an der Straße Mackenrode – Nüxei im Südharz, ca. 1952
(Foto: H. Weingardt)
Erdbunker am Rainberg bei Ellrich im Südharz, ca. 1960
(Foto: ZGD)
Erdbeobachtungsbunker im Raum Mackenrode im Südharz, 1990
(Foto: H. Gundlach)
Erdbunker im winterlichen Harz
(Foto: P. Schmelter)
Etwa ab Mitte der 60er Jahre bauten die Grenztruppen der DDR im Schutzstreifen an gedeckten