Blutige Maiglöckchen zum Hochzeitstag. Manfred Eisner
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Manfred Eisner
BLUTIGE
MAIGLÖCKCHEN
ZUM HOCHZEITSTAG
Roman
Nili Masal ermittelt (6)
Engelsdorfer Verlag
Leipzig
2019
Bibliografische Information durch die Deutsche Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
Das Titel-Originalfoto der Maiglöckchen ›Lilly of the Valleys‹ wurde von der Webseite von CCO Creative Commons ausgewählt und ist dort ausdrücklich zur kommerziellen Nutzung freigegeben. Dessen fototechnische Bearbeitung verdankt der Autor seiner langjährigen Freundin, Frau Rachel Hirsch, Fotografin aus Ramat Gan, Israel.
Copyright (2019) Engelsdorfer Verlag Leipzig
Alle Rechte beim Autor
Hergestellt in Leipzig, Germany (EU)
»Was du liebst, lass frei.
Kommt es zurück, gehört es dir – für immer!«
[Konfuzius (551–479 v. Chr.), chinesischer Philosoph]
»Wehe, wenn sie losgelassen!«
[Friedrich Schiller (1759–1805), deutscher Schriftsteller.
Zitat aus ›Das Lied von der Glocke‹ (1798)]
»Gewalt ist Analphabetentum der Seele.«
[Dr. Rita Süssmuth (1937), deutsche CDU-Politikerin,
Ex-Bundesfamilienministerin]
»Gewalt hört da auf, wo die Liebe beginnt.«
[Petra Kelly (1947–1992), deutsche Politikerin der Grünen und M. d. Bundestages: Rede vor der Generalversammlung der Jugend bei der UNO, New York (1985)]
Inhalt
Vorwort: »Wo rohe Kräfte sinnlos walten …«
Vorwort
»Wo rohe Kräfte sinnlos walten …«1
Besonders schwer tat sich der ›junge Wilde‹ in mir bei der Wiederkehr in die Bundesrepublik Deutschland Anfang der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts mit dem deutschen Rechtsbegriff ›Körperverletzung‹.
Nach mehr als siebzehn Jahren Exil im südamerikanischen Bolivien und zuletzt in Uruguay erschien mir hier vieles fremd, neu und ungewohnt. Überall mahnten unübersehbare Verbotsschilder – Betreten des Rasens, Anlehnen von Fahrrädern, Zutritt für Unbefugte, Spielen und Lärmen der Kinder –, kursierten tadelnde Winke wie »So etwas tut man nicht!« oder es fielen Bemerkungen wie »Wo steht denn das geschrieben?«, wenn auf eine bestimmte Verhaltensregel hingewiesen wurde.
Ziemlich unverständlich fand ich nicht zuletzt jenen Paragraphen 223 des StGB, der jemandem, der einem anderen – und sei es noch so berechtigt – eine aufs Maul haut, bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine saftige Geldstrafe androht. Dort, von wo ich gerade hergekommen war, gab es zwar ebenfalls bindende gesellschaftliche Anstandsregeln, sie waren allerdings nicht allgegenwärtig von den Wänden und Türen abzulesen oder in etwaigen