Berlin - eine Biografie. Wolfram Letzner

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Berlin - eine Biografie - Wolfram Letzner

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Letzterem leistete er darüber hinaus wertvolle Dienste zu dessen Königswahl 1411.

      Als Dank beauftragte ihn Sigismund noch 1411 mit der Verwaltung der verwaisten Mark Brandenburg. Am 4. Juli 1412 hielt Friedrich seinen Einzug in die Doppelstadt Berlin/​Cölln, die ihm bereits am 7. Juli huldigte. Dagegen erschienen auf dem Landtag in Brandenburg an der Havel am 10. Juli weder der Adel der Altmark noch der der Priegnitz und auch wichtige mittelmärkische Adelsgeschlechter fehlten. Friedrich musste sich erst militärischen Respekt verschaffen. Am 24. Oktober 1412 besiegte er mit einem Ritteraufgebot aus den schwäbischen und fränkischen Territorien der Hohenzollern und mit Unterstützung der mittelmärkischen Städte die mit den Quitzows verbündeten Herzöge von Pommern am Kremmener Damm.

      Daraufhin huldigte am 4. April 1413 auch der gesamte Adel der Mark, einschließlich der Quitzows auf einem Ständetag in Berlin/​Cölln, Friedrich als neuem Landesherrn. Ungeachtet dessen setzten die Quitzows und andere Adelsgeschlechter aber ihre Raubzüge fort, sodass Friedrich schließlich Ende 1413 mit dem Erzbischof von Magdeburg, sächsischen und anhaltinischen Fürsten sowie den Äbten der Klöster Lehnin und Zinna einen Feldzug gegen den aufsässigen Landadel beschloss.

      Im Februar/​März 1414 wurden die Burgen der Quitzows, Putlitz und Rochows und anderer Raubritter mit Hilfe neuartiger Kanonen belagert. Diese hatte sich Friedrich vom Landgrafen von Thüringen wie auch vom Deutschen Orden in Preußen geborgt. Ihre schweren Steinkugeln zerschlugen die bislang unüberwindlichen Mauern der Burgen, sodass diese übergeben werden mussten und im Anschluss von Friedrichs Truppen völlig zerstört wurden. Auf dem Landtag in Tangermünde wurde noch im März 1414 der gesamte Besitz der besiegten Frondeure zugunsten des neuen Landesherrn eingezogen. Anschließend erließ Friedrich am 20. März 1414 in Tangermünde ein Landfriedensgesetz, das künftige Adelsfehden verbot.

      Angesichts dieser Leistungen übertrug König Sigismund daraufhin auf dem Konzil von Konstanz am 30. April 1415 die Mark Brandenburg nebst Kurwürde als erbliches Lehen, zunächst allerdings noch unter dem Vorbehalt eines königlichen Wiederkaufsrechts von 400.000 Goldgulden, an Friedrich. Zwei Jahre später, am 18. April 1417, belehnte Sigismund den nunmehrigen Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg dann jedoch uneingeschränkt mit der Kurwürde und dem Markgrafenamt.

      Das märkische Territorium Friedrichs I. umfasste Altmark, Priegnitz, Havelland, Zauche, Teltow, Barnim, Lebus, Sternberg und einen Teil der Uckermark. Friedrich hielt sich von 1416 bis 1420 nicht in der Mark auf, sondern kümmerte sich um die Vermehrung seines fränkischen Territorialbesitzes. Nach seiner eigenen endgültigen Belehnung mit der Mark beauftragte er 1417 seinen ältesten Sohn Johann (den Alchemist) mit der Wahrnehmung der markgräflichen Amtsgeschäfte.

      Nach 1426 ist Friedrich nicht mehr in der Mark gewesen. 1437 regelte er seine Nachfolge für die verschiedenen hohenzollernschen Territorien. Der bisherige Statthalter in der Mark Johann (der Alchemist) sollte das Fürstentum Bayreuth übernehmen, während Friedrichs I. zweitältester Sohn als Friedrich II. sein Nachfolger als Kurfürst von Brandenburg werden sollte. Als Friedrich I. am 20. September 1440, am Vorabend seines 69. Geburtstages, auf der Cadolzburg, wo weiterhin das Zentrum der hohenzollernschen Herrschaft lag, verstarb, war er in der Mark halbvergessen.

       Berlin wird Residenzstadt

      Friedrich II. wurde am 19. November 1413 auf der Burg zu Tangermünde, der seinerzeitigen kurfürstlichen Hauptresidenz in der Altmark, geboren. Ostern 1421 wurde er mit der gleichaltrigen polnischen Königstochter Hedwig verlobt und an den polnischen Königshof nach Krakau gegeben, wo seine weitere Erziehung erfolgte. Der Tod Hedwigs, die 1431 in seinen Armen starb, führte bei Friedrich zu einer schwermütigen Grundeinstellung, die ihn zeitlebens nicht verließ. Als Reflex auf seine polnisch geprägte Erziehung war Friedrich später als Landesherr darüber hinaus in einem besonderen Maße deutsch orientiert. Nach dem Tod seiner Braut kehrte er 1431 in die fränkischen Stammlande der Hohenzollern zurück.

      Die väterliche Erbfolgeverfügung von 1437 bescherte ihm dann die Mark, wo er nach dem Tode Friedrichs I. die Regierung als Markgraf und Kurfürst übernahm. Hier konzentrierte er sich vor allem auf die Stärkung seiner eigenen Herrschaft und kümmerte sich anders als sein Vater nur wenig um die Reichspolitik. Besonders störten ihn die Selbständigkeitsbestrebungen der größeren märkischen Städte, allen voran Berlin/​Cöllns, das sich schon 1432 zu einer einheitlichen Stadtgemeinde zusammengeschlossen hatte. Schon bei der Huldigung durch die Stadt am 14. November 1440 bestätigte er zwar formell die städtischen Privilegien, verweigerte aber den üblichen landesherrlichen Eid auf deren Wahrung.

      1441 heiratete Friedrich Katharina von Sachsen (1421 – 76), mit der er vier Kinder hatte, von denen aber nur die beiden Töchter Dorothea und Margarete das Erwachsenenalter erreichten, während die beiden Söhne bereits als Kinder starben.

      1442 kam es in Berlin/​Cölln zu Auseinandersetzungen zwischen dem städtischen Patriziat und den nach politischer Teilhabe an der Stadtregierung strebenden Handwerkerinnungen. Als sich diese mit der Bitte um landesherrliche Vermittlung an Friedrich wandten, erschien er mit 600 bewaffneten Reitern vor der Stadt und erzwang die Öffnung der Stadttore. Als scheinbarer Vermittler zwischen den innerstädtischen Fronten zwang er zunächst den patrizischen Rat zum Rücktritt. Dann ordnete er die Trennung der Stadtgemeinden Berlin und Cölln an und verbot ihnen Bündnisse mit märkischen und auswärtigen Städten, wie etwa der Hanse. Zugleich öffnete er den Innungen den Zugang zu den Räten der beiden Städte, behielt sich aber die Bestätigung und Ernennung der künftigen Ratsherren vor. Ferner entzog er den Städten wichtige wirtschaftliche und rechtliche Privilegien, die diese bislang innegehabt hatten. Am 29. August 1442 mussten die neuen Stadträte eine Unterwerfungsurkunde gegenüber dem kurfürstlichen Landesherrn unterschreiben.

      Schließlich ließ sich Friedrich auf der Werderinsel nördlich von Cölln einen Bauplatz für ein Schloss abtreten, zu dem er am 31. Juli 1443 persönlich den Grundstein legte. Der Bau dieses Schlosses wurde in der Bevölkerung allgemein als Errichtung einer Zwingburg gegen die Städte angesehen, was schließlich im Januar 1448 unter Führung des Cöllner Bürgermeisters Bernd Ryke zu einem Aufstand der Bürgerschaft führte. Die erzürnten Bürger nahmen den kurfürstlichen Richter Balthasar Haken gefangen und stürmten das »Hohe Haus«, die bisherige landesherrliche Residenz in Berlin, wo sie zahlreiche Dokumente und kurfürstliche Urkunden verbrannten. Schließlich setzten sie die Baustelle des Schlosses unter Wasser. Dieser »Berliner Unwille« blieb jedoch ohne Unterstützung der Hanse oder anderer Städte. Auf sich allein gestellt musste sich die Doppelstadt, einem ständischen Gerichtsspruch in Spandau beugen, wonach die Städte weiter an die »Reformation« des Jahres 1442 gebunden seien. Die Anführer des Aufstandes, darunter auch Bernd Ryke, wurden der Stadt verwiesen und verbannt. Am 23. September 1448 mussten die verbleibenden Ratsherren der Doppelstadt Friedrich II. im Rathaus von Spandau erneut huldigen.

      1451 konnte Friedrich das Schloss in Cölln beziehen. Im selben Jahr verlegte er das kurfürstliche Hofgericht von Tangermünde in das Schloss zu Cölln, wo er mit Unterstützung kurfürstlicher Räte als Landesherr Recht sprach. Dies ist zugleich der Beginn der Geschichte des Berliner Kammergerichts.

      Als durch den frühen Tod seiner Braut Hedwig innerlich stark geprägter und tiefgläubiger Mensch unternahm Friedrich 1453/​54 eine Pilgerfahrt ins Heilige Land. Nach seiner Rückkehr öffnete er 1454 die Schlosskapelle seinen Untertanen als Pfarrkirche. Schon 1447 hatte er vom Papst die Anerkennung seiner Hoheit über die Bistümer Brandenburg und Havelberg verbunden mit dem Recht der Ernennung der Bischöfe erworben.

      1465 erhob Friedrich die Pfarrkirche im Schloss zum Domstift, das mit neun Domherren besetzt wurde, und stiftete damit zugleich den Berliner Dom. Im selben Jahr verstarb aber auch sein Sohn Johann im Alter von zwölf Jahren, womit Friedrich nun ohne männlichen Erben war. Das mag die Melancholie bestärkt haben, die Friedrichs gesamtes Leben

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