Verzweifeln oder krank werden ist auch keine Lösung!. Gerhard Seidel
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So, wie versprochen eine kurze Einleitung zu den beiden Workshops. Ich bin immer noch dabei, Ihnen aufzuzeigen, welche Inhalte mein Vortrag haben wird. Dabei gehe ich deduktiv vor, komme also vom Allgemeinen zum Speziellen. Erst möchte ich Ihnen einen Überblick verschaffen, Ihnen sozusagen diverse Schubladen empfehlen, in die Sie später Ihre Erkenntnisse und Vorhaben hineinlegen können.
1.3.6 Workshop: „PotenzialMethodik®“
Unter PotenzialMethodik® wird eine Moderationsmethode verstanden, die die betrieblichen Erfolgsfaktoren sichtbar macht, den Nutzungsgrad der Potenziale errechnet und konkrete Hinweise für Aktionen gibt, die die vorhandenen Ressourcen besser nutzen.
Die PotenzialMethodik® hilft, die betrieblichen Prozesse effizienter zu gestalten und die Effektivität des unternehmerischen Tuns zu steigern. Eine Art Potenzialgesetz lautet: In Unternehmen mit großen Erfolgen werden die vorhandenen Potenziale mehr genutzt als in denen mit Verlusten. Deshalb sind die Chancen zur Ergebnisverbesserung in den Betrieben mit schlechtem Nutzungsgrad größer als in Firmen, die schon einen hohen Grad an Potenzialnutzung haben.
Anders formuliert: Wenn Unternehmen einen höheren Nutzungsgrad der Ressourcen haben, dann wurde ein Niveau erreicht, bei dem es schwierig ist, als Berater oder Manager weitere Optimierungen zu verwirklichen. In Firmen mit geringer Auslastung der vorhandenen Kapazitäten ist es wesentlich einfacher. Dort muss man nur die Engpässe finden, die verhindern, dass sich die Potenziale entfalten können, und dafür sorgen, dass diese Limitationen überwunden werden.
Mein Erleben in solchen Beratungen ist, dass, wenn man dem vorhandenen Energiestau freien Lauf lässt, das Unternehmen in seiner qualitativen und quantitativen Entwicklung geradezu explodiert. Das Interessante dabei ist, dass sich nicht nur die Ertragslage wesentlich verbessert, sondern dass sich alle Beteiligten wohlfühlen. Es macht wieder Spaß, seine Kompetenzen einzusetzen.
Es handelt sich also um eine strategische Vorgehensweise, um ungenutzte menschliche Ressourcen zu aktivieren und in gewinnbringende „Produktionsfaktoren“ zu transformieren. Hier wird auf die Frage: „Was behindert Mitarbeiter, gut zu sein?“ nach Antworten gesucht.
Der Fokus des Workshops sind die menschlichen Potenziale und nicht die ungenutzten Marktfelder, auch nicht, finanzielle Möglichkeiten oder maschinelle Überkapazitäten besser als bisher nutzbar zu machen. Diese Konzentration auf menschliche Ressourcen passt ausgezeichnet in die Verbesserung der Psychosozialen Gesundheit.
Ich werde später diesen Workshop in seiner Logik, der Vorgehensweise und seinen möglichen Ergebnissen noch detailliert vorstellen.
1.3.7 Workshop: „Selbstfürsorge zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“
In diesem Workshop sollen die Mitarbeiter an ihre eigene Verantwortung aus dem Leistungsvertrag erinnert werden. Im Sinne von Vertragstreue sind sie verpflichtet, ihren Lebensstil so zu organisieren, dass dieses Leistungsvermögen erhalten, gepflegt und sogar optimiert wird. Gemeinsam finden wir heraus, was der Einzelne tun kann, damit sich seine möglichen psychosozialen Probleme nicht negativ auf das Unternehmen auswirken.
Auch dabei geht es um Potenziale, nämlich die ungenutzten persönlichen körperlichen, geistigen und seelischen Ressourcen, die durch ein negatives inneres Beurteilungssystem oder krankmachendes Leben brachliegen. Hier werden die Engpässe gesucht, die Menschen davon abhalten, psychisch und physisch gesund zu sein.
Eine Grundlage für diesen Workshop sind arbeitsrechtliche Überlegungen, deren Interpretation Sie wahrscheinlich überraschen wird.
Der Arbeitsvertrag ist als Unterfall des Dienstvertrages gem. § 611 BGB ein gegenseitiger Vertrag. Den Arbeitgeber trifft die Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht, während der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht zu erfüllen hat. Das Gesetz geht dabei von der Gleichwertigkeit von Entgelt und Arbeitsleistung aus. Durch den Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung nicht oder nur ungenügend erbringt, gerät das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aus dem Gleichgewicht.
Vertragstreue bedeutet die Einhaltung der vertraglichen Abmachungen. Laut Wikipedia handelt es sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt. (Pacta sunt servanda!)
Um es etwas überspitzt zu formulieren: Dieser Workshop hilft Mitarbeitern, an sich selbst zu überprüfen, ob sie alles dafür tun, um vertragstreu zu sein und nicht rechtswidrig zu handeln. Ein Mitarbeiter hat als Schuldner die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 242 BGB).
Die Verletzung der Treuepflicht kann ein wichtiger Grund zur Kündigung sein und ggf. auch zu Schadensersatzansprüchen führen. So ist zumindest der theoretische und rechtliche Hintergrund. Was nichts anderes bedeutet, als dass man den Mitarbeitern nicht nur ihre Selbstverantwortung für ihre Arbeitsfähigkeit klarmachen muss, sondern auch die Konsequenzen, die sich aus einer Pflichtverletzung ergeben können.
Frage eines Teilnehmers: Was Sie hier aufzeigen, scheint mir doch ziemlich konstruiert zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht solchen Argumenten folgt und eine Kündigung absegnet.
Antwort: Zunächst einmal: Rechtliche Betrachtungen sind meistens – oder fast immer – konstruiert. Es kann auch sein, dass ein Arbeitsrichter meiner Argumentation nicht folgt. Was aber nichts daran ändert, dass es so ist. Ich jedenfalls sehe es so, und wie ich gleich noch erklären werde, sind individuelle Sichtweisen nicht immer der Weisheit letzter Schluss.
Wir haben heute leider nicht die Zeit, das alles auszudiskutieren. Und ich will mit meinen kurzen und zugegeben manchmal provokativen Äußerungen weder Ihre Beiträge und Fragen niedermachen noch Ihnen über den Mund fahren. Im Gegenteil, ich habe vollen Respekt für Ihre Sichtweisen und Urteile.
Mein Vorteil ist, dass ich mich schon länger mit diesen Themen auseinandersetze, während Sie vielleicht heute zum ersten Mal damit in dieser Tiefe und Breite konfrontiert werden. Deshalb haben Sie noch ein wenig Geduld, das Seminar hat je gerade erst begonnen und Sie werden noch eine Menge Informationen bekommen, die möglicherweise dazu führen, dass sich Ihre Sichtweise verändert.
Neben der eben aufgezeigten formalrechtlichen Beurteilung ist ja auch der Aspekt zu berücksichtigen, dass nicht nur die Unternehmen von gesunden, leistungsfähigen und engagierten Mitarbeitern profitieren. Das Streben des Menschen nach Gesundheit ist so alt wie die Menschheit selbst. Wer gesund ist, meistert sein Leben mit Freude und Tatendrang und ist erfolgreich in seinem Tun.
Sich um die eigene Gesundheit zu kümmern, lohnt sich. Gesunde und leistungsfähige Menschen meistern Krisen, erleben erfüllende Freizeitaktivitäten, haben herausfordernde Zukunftspläne, sind für Familie und Freunde begehrte Partner und sind kommunikativ, entspannt und kreativ.
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)
1.4 Erfahrungen, Veränderungsprozesse, Krisen und Resilienz
Im Laufe meines Vortrages werde ich Ihnen meine Erfahrungen bei der Vermarktung dieses Beratungsangebotes darstellen. Einmal