Lebendige Seelsorge 4/2015. Группа авторов

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Lebendige Seelsorge 4/2015 - Группа авторов Lebendige Seelsorge

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das 1:1-Gespräch ausgebildet und andere Seelsorgesituationen wurden schlicht ausgeblendet. In der Notfallseelsorge sind wir nur in wenigen Fällen mit einer einzelnen Person befasst. Meistens haben wir es mit einer Familie oder einer Gruppe zu tun. Und die Erfahrung zeigt, dass die Bedürfnisse innerhalb dieser Familie oder Gruppe meistens so unterschiedlich sind, dass ich sie alleine nicht befriedigen kann. Von den Kriseninterventionsteams lernen wir, dass sie meistens zu zweit ausrücken. Und bei entsprechenden Versuchen in der Notfallseelsorge merken wir, dass unsere Arbeit besser wird, wenn wir im Team tätig werden.

      Hier könnte man fast von einem Paradigmenwechsel in der Notfallseelsorge sprechen:

      

Wir merken, dass es den Betroffenen besser geht, wenn wir im Team arbeiten.

      

Wir merken, dass es auch uns besser geht, wenn wir uns gegenseitig ergänzen, kontrollieren, helfen.

      

Wir merken, dass manchmal Männer, manchmal Frauen besser helfen können. Gerade auch hinsichtlich der Genderproblematik ist es schlicht notwendig, dass mindestens 50% aller NotfallseelsorgerInnen Frauen sein sollten.

      Wir brauchen eine andere Seelsorge-Ausbildung. Nicht die Arbeit eines Einzelnen sollte im Vordergrund stehen, sondern die Arbeit im Team, in dem Schwächen ausgeglichen werden, in dem Geschlechter-Aspekte wahrgenommen werden, in dem wir uns gegenseitig helfen und korrigieren können, in dem Einzel- und Gruppensupervision zum selbstverständlichen Arbeitsalltag gehört. Hier gibt es viel aufzuholen – für die Notfallseelsorge und für die Kirchen.

       WELCHE GESETZE GELTEN IN DER KIRCHE?

      Im Jahr 2013 wurden unter der Leitung des Bundesinnenministeriums nach einem mehrjährigen Konsensusprozess „Gemeinsame Qualitätsstandards und Leitlinien zu Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende im Bereich der Psychosozialen Akuthilfe“ verabschiedet. Die Fachleute fast aller beteiligten Organisationen kamen überein, künftig nach diesen Mindeststandards im Bereich der PSNV auszubilden und zu arbeiten. Auch Vertreter der Kirchen unterschrieben das Papier.

      Was bedeutet es für die Kirchen, wenn wir zusammen mit anderen Systemen nach den gleichen Standards arbeiten? Für einige kirchliche Verantwortliche war es ein seltsames Gefühl. Sie waren eigentlich der Meinung, dass kirchliche SeelsorgerInnen besser ausgebildet sind als die KriseninterventionshelferInnen der Rettungsorganisationen. Aber sie waren nicht in der Lage, dies auch nachzuweisen. Die Kirchen haben es versäumt, die Aus- und Fortbildung ihrer SeelsorgerInnen ausreichend transparent und vergleichbar zu gestalten.

      Auch seelsorgliche Arbeit kann bewertet und kontrolliert werden. Wir sollten uns nicht mit einem vermuteten und nicht nachweisbaren Mittelmaß zufrieden geben. Ich denke, es ist dringend an der Zeit, Ausbildungen, Arbeitsmethoden, Supervision und Fortbildungen transparent und vergleichbar zu gestalten. Das würde zum einen die Seelsorgenden in ihrer Arbeit vergewissern, zum anderen könnte es den Kirchen helfen, ihre Arbeit klarer und nachvollziehbarer darzustellen.

      Auch im Bereich anderer Regulierungen hängen die Kirchen weit hinterher, z.B. beim Arbeitsschutzgesetz oder bei der Sicherheit der Arbeitsplätze. Viele kirchliche Verantwortliche vertreten (explizit oder implizit) die Meinung, dass die Arbeit in der Kirche anders sei als die Arbeit außerhalb der Kirche und dass deshalb hier andere (oder keine) Gesetze gälten. Beispielsweise sind ArbeitgeberInnen gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeitenden fortzubilden, wenn sie in neuen Arbeitsgebieten eingesetzt werden. Im Bereich der NFS hat es sehr lange gedauert, bis wir diese gesetzliche Verpflichtung umsetzen konnten. Oder: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, den Mitarbeitenden persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die wenigsten Kirchen versorgen ihre Mitarbeitenden in der NFS kostenlos mit Schutzbekleidung und Sicherheitsschuhen. Die wenigsten haben überhaupt eine Gefährdungsanalyse für ihre Mitarbeitenden erstellt.

      Ich denke, die Kirchen müssen die gleichen Normen und Regeln erfüllen wie alle anderen ArbeitgeberInnen auch. Mehr noch: die Kirchen sollten Vorreiterinnen sein, wenn es darum geht, für die Mitarbeitenden einzutreten und für sie zu sorgen. Es würde ihnen guttun, wenn sie im Bereich der Personalfürsorge eng mit Gewerkschaften und Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten würden – und nicht gegen sie. Die Mitarbeitenden (auch ich) würden es ihnen danken.

      Hanjo von Wietersheim

      Kirchenrat, 0,5-Stelle: Beauftragter der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst; 0,5-Stelle: Gemeindepfarrer in Iphofen.

      Gott – Mensch – Leid

      Wie sind das Unheil und das Böse in der Welt mit der Vorstellung eines allmächtigen und allgütigen Gottes zu vereinbaren? Auf diese „Hiobsfrage“ geht der Band aus unterschiedlicher Perspektive ein.

      Renate Brandscheidt

      Christine Görgen

      Mirijam Schaeidt

      Werner Schüßler

       Hiob

      Gott – Mensch – Leid

      156 Seiten · Broschur

      ISBN 978-3-429-03817-5

      eBooks

      ISBN 978-3-429-04802-0 (PDF)

      ISBN 978-3-429-06218-7 (ePub)

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       Gegen eine Theologievergessenheit der Seelsorge

      Die Replik von Gerhard Dittscheidt auf Hanjo von Wietersheim

      Mir ist vor allem die Kritik an einem bewusst pastoraltheologischen Durchdenken der – doch offensichtlichen – Aufgabe der Notfallseelsorge bekannt und auf den Kongressen und in den Kollegenkreisen begegnet. Es scheint eine (weitere) überflüssige Theologisierung und eine Abwendung vom Allzu-Offensichtlichen. Eine wegen ihrer Nachhaltigkeit für mich als Kritik zweiter Ordnung aufgenommene Argumentation, die ich sehr gewichte. Und doch…

      Die ekklesiopraktischen und seelsorgetheologischen Überlegungen im Artikel Von Wietersheims treffen aus meiner Sicht den Punkt. Sie zitieren kirchlich-seelsorgliche Motive, jenseits der eher gewohnten Schwerpunkte kirchlicher Vollzüge: es gibt die theologisch begründete unberührte Liturgie in einer Scheinalternative „oberhalb“ des diakonischen Vollzuges und es gibt die seelsorgliche Fixierung auf die amtliche Rolle. Beides sind Engführungen, die sich nicht dogmatisch beweisen lassen, wohl aber durch das Praxisfeld der Notfallseelsorge als unangemessen herauskristallisieren. Sie lösen für die aktuelle Seelsorge und ihre Möglichkeiten derzeit zumindest eine nachhaltige, inhaltlich ersichtliche Verlegenheit aus.

      Das

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