Unterrichten an Berufsfachschulen. Claudio Caduff

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Unterrichten an Berufsfachschulen - Claudio Caduff hep praxis

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die eine Berufsmittelschule besuchten, bis zum Jahre 1991 gering.

      Obwohl ab 1983 eine eidgenössische Verordnung über «die Organisation, Zulassungsbedingungen, die Promotion und die Abschlussprüfung der Berufsmittelschule» existierte, waren die Inhalte und Niveaus der Angebote von Schule zu Schule sehr unterschiedlich. So variierten die Lektionenzahlen zwischen 600 und 1100. Eine generelle Übertrittsberechtigung in die höheren Berufs- und Fachschulen gab es nicht. Die Verordnung sah je einen Fächerkanon für gewerblich-industrielle und für kaufmännische Berufs­mittelschulen vor.

      Von der Berufsmittelschule zur Berufsmaturitätsschule 1990–1998

      Nicht zuletzt aufgrund der OECD-Expertise «Bildungspolitik in der Schweiz» aus dem Jahre 1990 begann man auch in der Schweiz, die internationale Kompatibilität unseres Bildungswesens zu hinterfragen. So wurde von Ingenieurschulen die Forderung erhoben, die höheren technischen Lehranstalten (HTL) zu Fachhochschulen aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Anhebung des Niveaus der Berufsmittelschulen und damit verbunden die generelle Zutrittsberechtigung zu den Ingenieurschulen (HTL) und den höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) verlangt. Diese Entwicklung wurde vom BIGA und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützt.

      Im Jahre 1993 wurde die Berufsmittelschulverordnung revidiert, dabei wurde auch der Begriff Berufsmaturität offizialisiert. Artikel 14a dieser Verordnung besagte:

      Mit Zustimmung des Bundesamtes können Berufsmittelschulen auf eine Berufsmaturität vorbereiten. Diese besteht aus der abgeschlossenen Berufslehre und der erweiterten Allgemeinbildung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Sie bescheinigt, dass der Inhaber fähig ist, die Ausbildung an einer höheren Fachschule fortzusetzen.

      Es wurden vier Berufsmaturitäten unterschieden:

      •die technische,

      •die kaufmännische,

      •die gestalterische,

      •die gewerbliche.

      Erst drei Jahre nach Inkraftsetzung dieser Verordnung wurde 1995 das erste Fachhochschulgesetz erlassen. In dieses Regelwerk wurde für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf Bachelorstufe als Grundsatz aufgenommen. Prüfungsfrei zugelassen wurden auch Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität mit mindestens einjähriger, berufsqualifizierender Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.

      Die Berufsmittelschulverordnung (BMV) aus dem Jahre 1993 liess weiterhin unterschiedliche Ausformungen der Berufsmaturität zu. Das vermochte auf die Dauer nicht zu befriedigen; so wurde vermehrt geltend gemacht, dass der prüfungsfreie Zugang zu den mittlerweile neu geschaffenen Fachhochschulen ein einheitliches Niveau erfordere. 1998 wurde die Berufsmittelschulverordnung durch die Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) abgelöst. Diese legte Mindestanforderungen fest – u.a. zur Ausbildungsdauer, zu Lektionenzahlen und den Anforderungen an die BM-Lehrpersonen. Die Aufgaben der im Jahre 1994 eingesetzten Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) wurden genauer umschrieben.

      Die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität und die Anpassungen an die neue Berufsbildungsgesetzgebung 1998–2006

      Die Berufsmaturitätsverordnung von 1998 sah für alle Richtungen und sämtliche Fächer Rahmenlehrpläne vor. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Dozierenden der Fachhochschulen und der Berufsmaturitätsschulen sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern erarbeitet. Im Jahre 2001 wurden die Rahmenlehrpläne für die technische, gestalterische und gewerbliche Richtung in Kraft gesetzt. Später folgten diejenigen für die kaufmännische und die naturwissenschaftliche Richtung. Im Jahre 2005 wurde als letzter der Rahmenlehrplan für die gesundheitliche und soziale Richtung erlassen.

      Ausgangspunkt für die neuen Rahmenlehrpläne der technischen, gestalterischen und gewerblichen Richtung waren die entsprechenden Lehrpläne aus den 1990er-Jahren. Die kaufmännische Berufsmittelschule hatte seit 1994 ein eigenes Konzept.

      Mit den Rahmenlehrplänen sollten ein möglichst grosser tronc commun geschaffen und ein Maximum an Gemeinsamkeiten festgelegt werden. Es sollten auch Anschlussmöglichkeiten für diejenigen Berufe gewährleistet werden, die ab 2003 neu dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) unterstellt waren.

      Zentral für die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität wurde die verstärkte Orientierung an Handlungskompetenzen und am interdisziplinären Arbeiten. Dieser Ansatz sollte nicht nur in der interdisziplinären Projekt­arbeit (IDPA) zum Tragen kommen, sondern generell in den Unterricht ­einfliessen. Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne stiess in den Berufsmaturitätsschulen einen beachtlichen Entwicklungsprozess an und wurde von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) eng begleitet.

      Bei der Entwicklung der Berufsmaturität wurde stets eine Symmetrie zur gymnasialen Maturität angestrebt. 2004 wurde deshalb mit der Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen die «Passerelle» geschaffen, die Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses auch den Zugang zu einem universitären Studium ermöglicht (➔ hier).

      Die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung und der neue Rahmenlehrplan 2006–2009

      Im Jahre 2006 leitete das BBT die Arbeiten für eine Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung ein. Nach einem langwierigen und teilweise kontrovers verlaufenen Vorbereitungsprozess wurde die revidierte Verordnung am 1. August 2009 in Kraft gesetzt. In den Erläuterungen hielt das zuständige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) fest, dass im Interesse von vermehrter Flexibilität die sechs Berufsmaturitätsrichtungen zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben würden. Beibehalten wurden der Fokus auf die Fachhochschulreife und die Verbindung einer beruflichen Grundbildung und einer darauf aufbauenden erweiterten Allgemeinbildung.

      Der neue Rahmenlehrplan definiert sowohl für den fachlichen als auch den überfachlichen Bereich Mindestkompetenzen, die in der Ausbildung zu erreichen sind. Von zentraler Bedeutung bleibt das interdisziplinäre Arbeiten in allen Unterrichtsbereichen und die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).

      Es bestehen fünf Ausrichtungen, die einen Bezug haben zu den mit dem Beruf (bzw. dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis) verwandten FH-Fachbereichen:

      •Technik, Architektur, Life Sciences

      für Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences;

      •Natur, Landschaft und Lebensmittel

      für Land- und Forstwirtschaft;

      •Wirtschaft und Dienstleistungen

      für Wirtschaft und Dienstleistungen;

      •Gestaltung und Kunst

      für Design;

      •Gesundheit und Soziales

      für Gesundheit und Soziale Arbeit.

      Für

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