Hinweisgebersysteme. Martin Walter

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Hinweisgebersysteme - Martin Walter C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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      US DOJ, Evaluation of Corporate Compliance Programs in Criminal Antitrust Investigations, Juli 2019, I. B. 3. Responsibility for the Compliance Program, S. 6 f.

       [6]

      Fleischer CCZ 2008, 1, 6; US DJ, Evaluation of Corporate Compliance Programs in Criminal Antitrust Investigations, Juli 2019, I. B. 3. Responsibility for the Compliance Program, S. 6; Hauschka/Moosmayer/Lösler/Klahold/Lochen Corporate Compliance, § 3 Rn. 52-57.

      2. Kapitel Grundprinzipien eines Compliance Management SystemsII. Der Weg zu einem effektiven Compliance Management System › 2. Risikoanalyse

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      Besonders in der Finanzindustrie haben sich mittlerweile feste Standards etabliert, um festzustellen, wie die Risiken in einem Konzern erfasst werden sollen. Diese Ansätze liefern für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors wertvolle Hinweise, wie Risiken in Unternehmen effektiv erfasst werden können. Gleichzeitig müssen diese Ansätze für die übrigen Industrien adaptiert werden, weil häufig die Prozesse der übrigen Industrien nicht den Standards der Finanzindustrie entsprechen. Die im Finanzsektor etablierte Prozessrisikoanalyse ist beispielsweise dort nur möglich, weil alle relevanten Prozesse in Banken kartographiert sind. Für den Fall, dass keine umfassenden Prozessbeschreibungen vorhanden sind, müssten diese zunächst mit hohem Aufwand erstellt werden, bevor eine Risikoanalyse wirksam umgesetzt werden kann.

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      Die Risikoszenarioanalyse arbeitet mit bestimmten Szenarien und analysiert mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Risikoszenarien eintreten können und welche finanziellen Auswirkungen der Eintritt haben kann. Auch dieser Ansatz ist nur schwer in Industrien außerhalb des Finanzsektors umzusetzen. Die Einschätzung, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Szenario eintritt und welche Konsequenzen dies haben kann, erfordert ein hohes Maß an Kenntnis der entsprechenden Risiken und regulatorischen Rahmenbedingungen. Häufig fehlt das Wissen über belastbare Informationen zu der möglichen Schadenshöhe. In solchen Fällen würde das Unternehmen aber Gefahr laufen, die Risikoanalyse aufgrund einer unsicheren Datenbasis durchzuführen.

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      Ziel der Risikoanalyse ist es nicht nur, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, sondern darauf aufbauend entscheiden zu können, wo die vorhandenen Ressourcen am sinnvollsten eingesetzt werden müssen, um effektiv die Risiken des Unternehmens zu reduzieren bzw. zu minimieren.

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      Anmerkungen

       [1]

      ISO 19600, 4.6 Identification, analysis and evaluation of compliance risks, S. 38 ff.; ISO 37001:2016(E), 4.5 Bribery risk assessment, S. 7; DOJ Evaluation of Corporate Compliance Programs in Criminal Antitrust Investigations, I. B. 4. Risk Assessment, S. 7, f.; ICC, The ICC Antitrust Compliance Toolkit, April 2013, 3. Risk identification and assessment, S. 16 ff.; US DOJ, Evaluation of Corporate Compliance Programs, 4. Risk assessment, S. 7 f.

       [2]

      Hauschka/Moosmayer/Lösler/Pauthner/Stephan Corporate Compliance, § 16 Rn. 69.

       [3]

      Wiedmann/Greubel

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