Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln. Martina Dr. Schäfer
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Über Herbert Kühns persönliche Vermögensverhältnisse geht aus den Akten des Universitätsarchives zu Köln Nichts hervor. Um diese Frage zu beantworten, müsste man sich an seinen Nachlass, der im Bundesarchiv von Koblenz verwahrt wird, wenden. Das neu zu begründende Institut für Vorgeschichte ...die geplante Schöpfung des Herrn Privatdozenten Dr. Kühn... Ziekursch am 10. 12. 29 sollte als Abteilung dem historischen Seminar angegliedert werden. (UAK Zug. 9/281)
5. Von der Gründung des vorgeschichtlichen Institutes 1927–1935 – Die Zeit als «vorgeschichtliche Abteilung des historischen Seminars» bis zum Ende von Herbert Kühns Amtszeit
5.1. Die ersten Institutsräume in der Ubierstrasse 11
Am 12.11.1928 schrieb Herbert Kühn an den geschäftsführenden Vorsitzenden des Kuratoriums, Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert: Das Kuratorium der Universität Köln bitte ich hierdurch ergebenst, zum Aufbau eines Institutes für Vorgeschichte Räumlichkeiten – möglichst zwei Räume, sonst vorläufig einen Raum – zur Verfügung zu stellen. (UAK Zug. 9/45)
Die Köln-Bonner-Eisenbahngesellschaft musste ein neues Verwaltungsgebäude bauen, sodass die Villa, in der bis dahin die Verwaltung untergebracht war, frei wurde. Am 19.7.1928 bot man sie der Universität als Mietobjekt an. (UAK Zug. 9/45) Das Gebäude war ein sogenanntes «herrschaftliches Etagenhaus» (UAK Zug. 9/45) und sollte für eine Monatsmiete von 1500 Mark ab dem 1. April 1929 frei sein, wie der Makler Burkhart am 8.11.1928 der Universität mitteilte.
Allerdings sah es am 10.11.1928 erst einmal so aus, als habe die Universität doch keine neuen Räume nötig, Makler Burkhart zog sich zurück.
Der Kuratoriumsvorsitzende Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert war jedoch anderer Auffassung und schrieb schon am 13.11.1928 an den Oberbürgermeister, dass neue Räume dringend erforderlich seien und dass man doch mit dem Immobilienmakler Verhandlungen aufnehmen solle. (UAK Zug. 9/45) Er bat darum, eine andere Maklerfirma «abzustossen» (UAK Zug. 9/45), um mit Burkhart wegen der Anmietung verhandeln zu können ... ohne zu fürchten, mit den anderen Makler-Firmen Provisionsschwierigkeiten zu bekommen. (UAK Zug. 9/45)
Die andere Immobilienfirma Bodewig und Schütz hatte das Haus Ubierring 11 zum Verkauf angeboten, so das keine Bedenken bestanden, nun mit der Firma Burkhart zu verhandeln. Die Universität selber hatte kein Kaufinteresse.
In seiner Offerte vom 30.11.1928 beschrieb Burkhart das Haus am Ubierring: Es handelte sich um ein, für damalige Zeiten, modernes Etagenhaus mit vier Etagen zu jeweils acht Räumen, Küche und Bad sowie einer Etage mit fünf Räumen. Die Heizung war im Souterrain. An monatlicher Miete wurden 1500 Mark verlangt. Die Mietdauer sollte für 26 Monate sein ab April 1929.
Die Maklergebühr wurde mit drei Prozent vom Mietzins für diesen Zeitraum angesetzt, was 1170 Mark betrug. Diese Gebühr stellte Burkhart am 18.April 1929 der Universität in Rechnung. (UAK Zug. 9/45)
Das Hochbauamt der Stadt Köln besichtigte das Haus Ubierring 11 am 22.12.1928 und kam zu dem Schluss: Die Konstruktionsart des Hauses lässt den Ausbau einer Reihe von nichttragenden Wänden in den einzelnen Stockwerken zu, sodass gemäss beiliegender Planskizze in den einzelnen Stockwerken einige grössere Räume geschaffen werden können. (UAK Zug. 9/45)
Drei Räume konnten so zu einem von 61qm Grundfläche zusammengefasst werden, daran schloss sich ein Dozentenzimmer mit 30qm und ein Assistentenzimmer mit 16qm an. Eine Hausmeisterwohnung im Anbau von sechs Räumen konnte in einen grösseren Raum ‡ 34qm, ein Dozentenzimmer mit 20qm und ein Assistentenzimmer mit 11qm umgewandelt werden. Die Decken waren mit 500–540 kg Nutz- und Eigenlast berechnet und für Institutszwecke, gleichzeitiger Aufenthalt mehrerer Menschen, Bücherregale, geeignet.
Das Hochbauamt wies jedoch auch darauf hin, dass die Räume stark verwohnt seien und die Instandsetzung sowie der Ausbau der Wände zu ziemlich hohen Kosten führen könnte. Ausserdem gab es zu bedenken, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses, laut Mietvertrag, die Räume wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen seien, was wahrscheinlich noch höhere Kosten verursachen würde, wie jetzt die Herrichtung für Universitätszwecke.(UAK Zug. 9/45) Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für die Einrichtung der Räume im Haus Ubierring 11 im Sinne der Belange der Universitätsinstitute belief sich auf 25.000 Mark. Die Zurückversetzung in den ursprünglichen Zustand bei Auszug der Universitätsinstitute wurde mit 10.000 Mark veranschlagt. (UAK Zug. 9/45)
Am 23.2.1929 erklärte sich der Hausbesitzer J.C. Renckens bereit, das Haus auf drei Jahre fest der Universität zu vermieten.(UAK Zug. 9/45)
Am 8.3.1929 teilte das Kuratorium J.C. Renckens unter Anderem mit, welche Institute im Haus untergebracht werden sollen: Das Institut für internationales Recht und das Kriminalwissenschaftliche Institut im Erdgeschoss. Das Industrie-Seminar sollte das erste Obergeschoss erhalten, das musikwissenschaftliche Seminar das zweite Obergeschoss, das dritte Obergeschoss stand noch zur Verfügung und für das neu zu begründende Institut für Vorgeschichte war das Dachgeschoss vorgesehen. (UAK Zug. 9/45)
Am 2.4.1929 wurde der erste Vorsitzende des Kuratoriums der Universität, der Oberbürgermeister Dr. Konrad Adenauer, gebeten, der geplanten Anmietung zuzustimmen: In dem Haus Ubierring 11 sollen untergebracht werden: ...5.) das Institut für Vorgeschichte, das neu gegründet werden soll, und mit einer halben Etage des Dachgeschosses auskommt... Die Kostenfrage wäre so zu lösen, dass der im abgelaufenen Jahre am städtischen Zuschuss ersparte Kredit, in Anwendung des §102 Z 2 der Universitätssatzung, ... einem Ausgleichsfond zugeführt würde. Dieser am städt. Zuschuss ersparte Betrag würde ausreichen zur Bestreitung der Miete für 1929, der Instandsetzungskosten und der Kosten für die Übersiedelung der Institute aus dem Universitätsgebäude nach Ubierring 11, die mit 45.000 RM anzusetzen sind. (UAK Zug. 9/45)
Adenauer war am 6. April 1929 einverstanden, am 16. Mai 1929 unterschrieben die Parteien den Mietvertrag. Für die Universität der geschäftsführende Vorsitzende des Kuratoriums, Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert, als Vermieter der neue Hauseigentümer Batteux. Am 18.7.1929 trafen sich die Leiter der Seminare und Institute im Arbeitszimmer von Eckert, um die Raumaufteilung im Hause Ubierring 11 zu besprechen. Auch Herbert Kühn war dabei. Das dritte Obergeschoss war nun für das Romanische Seminar, das Seminar für Fabrikbetrieb und das Musikwissenschaftliche Seminar, die im Laufe der folgenden Wochen ihre Einrichtungswünsche einreichten, vorgesehen. (UAK Zug. 9/45)
Bild 2: Haus Ubierring 11
In der Zwischenzeit, 8.8. bis 30.8.1929 entspann sich ein Konflikt zwischen dem Kuratorium und dem Hauseigentümer Batteux, da das Haus anscheinend doch noch verwohnter war, als man das im bewohnten Zustand erkennen konnte: Die Böden in allen Räumen, eine unverputzte Wand, zerstörte Scheiben, zu beseitigender Unrat im Keller und auf dem Speicher, eine losgelöste Marmorplatte im Eingang sowie eine nicht funktionierende Klosettanlage im Keller waren die aufgeführten Mängelpunkte. Dazu kamen mögliche Mängel an der Heizungsanlage. Ein Thema, das sich bis zum Ende des Mietvertrages 1934, durch die Unterlagen zum Haus Ubierstrasse 11 ziehen sollte. Batteuxs Rechtsanwälte boten an, dass Batteux die Wand, die Scheiben, die Klosettanlage auf seine Kosten renovieren liesse und den Unrat fortschaffte.
Die Universität ihrerseits verzichtete auf ihre Forderung, dass Batteux die Fussböden instand zu setzen habe. (UAK Zug. 9/45) Man war sich also entgegengekommen. Im September folgten die Listen mit den benötigten Einrichtungsgegenständen für das Kriminalwissenschaftliche Institut.
Für die Einrichtung