Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln. Martina Dr. Schäfer
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Nach heutigem Sprachgebrauch hiesse das: Die Einrichtung des neu gegründeten Institutes für Vorgeschichte an der Universität zu Köln erfolgte ausschliesslich mit Drittmitteln, möglicherweise mit einem kleinen Anteil von Zweitmitteln.
Am 22.1.1941 stellte Herbert Kühn in einem Schreiben an Walter von Stokar die Beschaffung und Verwendung der Gelder folgendermassen dar:
...Ohne mich wäre das Institut sowie so nicht dagewesen, Sie können sich gar nicht denken, wie gross der Widerstand in der Fakultät war, gegen den ich das Institut damals eingerichtet habe. Hätte mir nicht der Kurator Eckert so geholfen, wäre es überhaupt nicht möglich gewesen. Dabei hat er mir auch nicht finanziell geholfen, sondern nur dadurch, dass er mir die Räume bereit stellte. Alle Beträge – abgesehen von 300 M jährlich – habe ich durch meine Freunde zusammen bringen müssen. Wenn Sie in dem Buch nachsehen, werden Sie finden, dass es etwa 20.000 M sind. Oft ist es mir nicht möglich gewesen, die Beträge zu beschaffen, dann habe ich den Betrag selbst bezahlt. Ich habe ihn dann in dem Buch eingeklammert. (UAK Zug 44/416 Blatt 404)
Laut Auskunft der Universitätsarchivleitung, ist es schwierig, Studentenzahlen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fachbereichen für den hier behandelten Zeitraum der späten zwanziger und frühen dreissiger Jahre zu rekonstruieren.
Betrachte ich jedoch die beantragten Gelder für einzelne Einrichtungsposten des neu zu begründenden Institutes für Vorgeschichte, so könnte man vielleicht aus der Tatsache, dass 18 Stühle benötigt wurden auf eine ungefähre Anzahl von 15 bis 30 Studierenden schliessen, da ja sicherlich nicht immer alle gleichzeitig anwesend waren.
Es wäre noch einmal darauf hinzuweisen, dass erst nach 1933 die Anzahl der Studenten der Vorgeschichte in Deutschland vermehrt ansteigt.
Auf der Fakultätssitzung vom 19.1.1932 wurde beschlossen, Herbert Kühns Antrag auf die Erteilung eines Lehrauftrages abzulehnen und auch, was die Vorgeschichte als Prüfungsfach betrifft, bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben. (UAK Zug 197/769)
Am 22.11.1934 stellte Kühn den Antrag an die Philosophische Fakultät, Vorgeschichte sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach zuzulassen. Zur Begründung bemerke ich, dass dem Fach nach den neuen Erlassen des Ministers eine ganz andere Bedeutung zukommt als bisher. Das hat zur Folge, dass eine wesentlich grössere Anzahl von Studenten sich dem Fach widmet. Sie wollen naturgemäss nach einem ordnungsgemässen Studium hier in Köln ebenso ihre Examina ablegen, wie sie es an anderen Universitäten können. (UAK Zug 44/433)
Herbert Kühn zählte vierzehn Universitäten auf, an denen die Ablegung des Examens in Vorgeschichte sowohl im Hauptfach wie im Nebenfach möglich war: Berlin (Hans Reinerth), Breslau, Göttingen, Greifswald, Halle, Hamburg (W. Matthes o.ö.), Heidelberg (Ernst Wahle a.o.), Jena (Neumann a.o.), Kiel (Gustav Schwantes a.o.), Königsberg (Bolko von Richthofen o.ö.), Leipzig (Kurt Tackenberg o.ö.), Marburg (Gero von Merhart o.ö.), München (Hans Zeiss o.ö.), Tübingen ( zum Zeitpunkt von Kühns Antrag unbesetzt, vorher Schmidt a.o., Hans Reinerth als Privatdozent). Elf besitzen Professuren: ordentlich-öffentliche (o.ö.) oder ausser-ordentliche (a.o.). (UAK Zug 44/433)
So gibt es ausser Köln keine Universität, an der das Fach nicht Prüfungsfach sowohl im Hauptfach wie im Nebenfach wäre.
Hierin liegt zweifellos eine Zurücksetzung des Faches in Köln durch die Fakultät. Ich bitte deshalb die Fakultät, diese Zurücksetzung aufzugeben, einmal in Anbetracht der Tatsache, dass das Fach hier seit 11 Jahren vertreten ist, zweitens, weil das Fach unter den neuen Umständen von wesentlich grösserer Bedeutung geworden ist. (UAK Zug 44/433)
Diese «neuen Umstände» sollte Herbert Kühn bald am eigenen Leibe verspüren. Zum Zeitpunkt des gerade zitierten Schreibens wusste er bereits, dass er keine Chance auf eine Professur oder eine Verbeamtung mehr hatte. Angepasst an die herrschenden Verhältnisse unterschrieb er mit «Heil Hitler», was zu jenem Zeitpunkt nicht zwingend notwendig war, während seit fast einem Jahr schon die Hetze aus den Kreisen der NSDAP gegen ihn lief.
5.3. 1933 und seine Folgen. Das Entziehen der Lehrbefugnis Herbert Kühns
Der Prozess der Entziehung der Lehrbefugnis von Herbert Kühn wird eher verständlich, wenn man die von mir unter dem Absatz 3.2. geschilderten Vorgänge der sogenannten «Gleichschaltung» des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens sowie daraus resultierend der Universität zu Köln mit einbezieht.
F. GOLCZEWSKI stellte 1988 den Fall Herbert Kühns anonymisiert als «A2» dar. (GOLCZEWSKI 1988, 179 ff.)
Inzwischen ist die Anonymisierungspflicht verjährt, wie mir die Leitung des Universitätsarchives mitteilte, sodass ich nun «A2» beim Namen nennen kann. Die Darstellung des Amtsenthebungsverfahrens von Herbert Kühn durch GOLCZEWSKI (1988) ist sehr ausführlich. Ich verweise hiermit auch auf seine Arbeit.
In der Geschichte der «Gleichschaltung» spielten gerade die nationalsozialistisch verführten Studenten eine wichtige Rolle. (GOLCZEWSKI 1988 a.div. O.)
Der Beginn massiver Unterdrückungsmechanismen, wie man sie beispielsweise an der hier dargestellten Entziehung der Lehrbefugnis Herbert Kühns sehen kann, ist immer unauffällig, beinahe harmlos. Mir scheint es eine notwendige Aufgabe zu sein, den Blick für solche Anfänge zu schärfen und ein Bewusstsein dafür zu wecken.
Herbert Kühn, Leiter seines Institutes im Haus am Ubierring 11, hatte mittlerweile auch international einige wissenschaftliche Reputationen erhalten. Er folgte Einladungen nach Japan und in die USA zu Vorträgen.
Als Folge des «Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» wurden Fragebögen an die Professoren und anderen Beamten verschickt, die, wie im Falle Herbert Kühns bis zum 22.April 1933 wieder an das Ministerium zurück gesandt werden sollten. Herbert Kühn, der sich anscheinend Zeit lassen wollte und vermutlich auch noch nicht so ganz die Tragweite dieses Vorgehens erfasst hatte, strich das Wörtchen «April» durch und datierte den Fragebogen auf den 6. Juni 1933 um. (UAK Zug 17 3213)
Neben den Fragen nach der eigenen Abstammung fanden sich auch unter Punkt 5 des Fragebogens Fragen nach der Zugehörigkeit zu politischen Parteien und dem Zeitraum des Engagements.
Herbert Kühn war Mitglied der Sozialdemokratischen Partei von 1919 bis 1921. «Aus prinzipiellen Gründen», so seine Darstellung, trat er 1921 aus. Seit seiner Habilitation gehörte er keine Partei mehr an. (UAK Zug 17 3213) Seine Herkunft ist eindeutig «arisch». Am 5.7.1933 erkundigte sich ein «Sachverständiger für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern», Dr. Gercke, beim Sekretariat der Universität über den Privatdozenten Herbert Kühn. Diese Auskunft war für das Amt gebührenfrei. Wie ich dem gesamten diesbezüglichen Aktenzusammenhang entnehme, wurde Herbert Kühn ausserdem nicht darüber informiert. (UAK Zug 17 3213)
Da mittlerweile ja Herbert Kühns ausgefüllter Fragebogen vorlag, sandte man umgehend die Abschrift von diesem