Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов. Эвелина Гарриевна Мхитарьянц

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Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов - Эвелина Гарриевна Мхитарьянц

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style="font-size:15px;">      z.B. Der Richter hat Anspruch auf den Urlaub, wenn er sich um ein Mandat bewirbt.

      oder: Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat, so hat er Anspruch auf den Urlaub.

      (Unter welcher Bedingung hat er Anspruch auf den Urlaub?)

      – der Attributsatz

      Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut ist. (Was für ein Beamter ist der Rechtspfleger?)

      Aufgabe 3. Was passt? Ordnen Sie zu:

      1. der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig.

      2. kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.

      3. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis

      4. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht.

      5. Amtsanwalt in Strafsachen.

      6. Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Waren, Erhebung der Zollabgaben.

      7. der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt.

      _________________________________________________

      a. Staatsanwalt, b. Richter, c. Rechtsanwalt, d. Notar, e. Rechtspfleger, f. Referendar, g. Zollbeamte

      Aufgabe 4. Formulieren Sie, wofür ist Richter/… zuständig, welche Aufgaben hat Referendar/… zu erfüllen?

      Referendar (der Vorbereitungsdienst bei Gerichten/ Behörden/ Rechtsanwälten; 2,5 Jahre dauern; dem zweiten Teil der Ausbildung vorangehen; die zweite juristische Staatsprüfung; die Befähigung zum Richteramt erwerben)

      Richter (kein Beamter sein; vom Staat berufen werden; dem Gesetz unterworfen sein; auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen werden; an eine andere Stelle versetzt werden)

      Staatsanwalt (bei jedem Gericht bestehen; zum Richteramt befähigt sein; keine richterlichen Funktionen ausüben; für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig sein; das Verfahren einstellen; die Anklage erheben/vertreten)

      Rechtsanwalt (in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten; einen freien Beruf ausüben; der Zulassung bei einem bestimmten Gericht bedürfen; auf Grund des Dienstvertrages tätig werden)

      Notar (von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt sein; zur Unparteilichkeit verpflichtet sein; die Parteien bei Rechtsgeschäften betreuen; Unterschriften/Abschriften beglaubigen)

      Rechtspfleger (mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut sein; die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigen; den fachwissenschaftlichen Studiengang abschließen; die Rechtspflegerprüfung ablegen;)

      Zollbeamte (Ein- und Ausfuhr von Waren kontrollieren; Zollabgaben erheben; internationale Abkommen umsetzen; Schwarzarbeit und Lohndumping bekämpfen; polizeiliche Befugnisse besitzen).

      Aufgabe 5. Präsentieren Sie im Plenum die Antworten auf die folgenden Fragen:

      – Welche juristischen Berufe kennen Sie?

      – Wie werden Juristen in Deutschland ausgebildet?

      – Wie werden Juristen in Russland ausgebildet?

      Thema II.

      «Das Studium an der juristischen Fakultät»

      Aufgabe 1. Welche Lehrveranstaltungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena gibt es auch an Ihrer Fakultät?

      A. Vorlesungen (Pflichtstoff)

      B. Übungen für Fortgeschrittene (Pflichtstoff)

      C. Examensvorbereitung (Pflichtstoff)

      D. Schwerpunktbereichsstudium

      E. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft Examen (ohne Examensvorbereitung, Schwerpunktbereichsstudium)

      F. Lehrveranstaltungen für das Bachelor-Ergänzungsfach Rechtswissenschaft

      G. Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudenten Wirtschaftslehre/Recht (nach dem Jenaer Modell)

      H. Recht und Sprachen

(www.friedolin.uni-jena.de/qisserver)

      TEXT 1 «ALLGEMEINES ZUM STUDIENGANG

      RECHTSWISSENSCHAFT»

      Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text, indem Sie Komposite, Satzstrukturen beachten

      Der Staatsexamensstudiengang umfasst eine Regelstudienzeit von neun Semestern inklusive Examenszeit und gliedert sich in ein Grund- und ein Schwerpunktbereichsstudium.

      An das Grundstudium gliedert sich das Hauptstudium an. Im Hauptstudium haben die Studierenden an drei Übungen sowohl im Bürgerlichen Recht, Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht teilzunehmen und in jeder Übung eine Klausur erfolgreich zu bestehen sowie nach der Wahl eine Hausarbeit in einer der Übungen zu absolvieren.

      Nach dem Abschluss des Hauptstudiums haben die Studierenden einen universitären Schwerpunktbereich zu wählen. Als Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat, 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern, 3. Wirtschaft, 4. Sicherung, 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, 6. Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr, 6. Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung, 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht, 8. Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen, 9. Kriminalwissenschaften.

      Unabhängig vom Examenszeitpunkt ist zusätzlich ein jeweils sechswöchiges Praktikum in der Rechtspflege (Rechtsanwalt oder Unternehmen). Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Wird das Examen mit der Note «vollbefriedigend» oder besser abgeschlossen, liegt ein Prädikatsexamen vor. Nach neuem JAG umfasst die Pflichtfachprüfung sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung.

      Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran schließt sich eine zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, an. Während des Referendariats hat man Stagen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt abzuleisten. Das Referendariat mündet in die Zweite Juristische Prüfung, sie wird auch Assessorexamen genannt. Mit diesem Assessorexamen ist man Volljurist.

                               Texterläuterung:

      Juristenausbildungsgesetz —

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