Predictive Analytic und die Haftung für fehlerhafte Ergebnisse gegenüber betroffenen Einzelpersonen. Susanne Mentel

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Predictive Analytic und die Haftung für fehlerhafte Ergebnisse gegenüber betroffenen Einzelpersonen - Susanne Mentel @kit-Schriftenreihe

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der Predictive Analytic-Anwender bb) Recht auf Vervollständigung cc) Anlehnung an DS-RL dd) Abhängigkeit der Richtigkeit vom Zweck der Verarbeitung e) Fazit 2. Verstoß gegen vorgeschriebene Verfahren sowie gegen die Forderung nach technischen und organisatorischen Maßnahmen a) Verwendung geeigneter mathematischer und statistischer Verfahren aa) Mathematisch-statistische Verfahren nach der DS-GVO bb) Auslegung der Geeignetheit als Fehlerfreiheit? cc) Fazit b) Treffen von technischen und organisatorischen Maßnahmen aa) Sorgfältige Programmierung als technische Maßnahme bb) Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens cc) Fazit c) Verstoß gegen Vorschriften des BDSG aa) Das BDSG als Einfallstor einer Haftung nach DS-GVO bb) Verstoß gegen die Vorgaben des § 31 BDSG n.F. (1) Wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren (2) Die nachweisbare Erheblichkeit der genutzten Daten (3) Nutzung von Anschriftendaten III. Kausalität des Verstoßes IV. Beweislast nach der DS-GVO V. Exkulpationsmöglichkeit 1. Kein Verantwortungsbereich des Schädigers 2. Einhaltung weiterer Vorschriften der DS-GVO a) Keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung b) Rechte des Betroffenen bei Profiling c) Weitere Vorschriften der DS-GVO VI. Umfang des Ersatzes 1. Materielle Schäden bei fehlerhaften Predictive Analytic 2. Immaterielle Schäden bei Predictive Analytic D. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Anknüpfungspunkt deliktischer Haftung I. Richtung der Haftung II. Eingeschränkte Schutzgüter nach § 823 Abs. 1 BGB 1. Haftung für Verletzungen des reinen Vermögens 2. Haftung für immaterielle Schäden 3. Die Wirkung fehlerhafter Predictive Analytic auf geschützte Rechte a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht i.R.d. § 823 Abs. 1 BGB b) Das „Recht am eigenen Datenbestand“ als sonstiges Recht i.R.d. § 823 Abs. 1 BGB aa) Anerkennung eines Rechts am Datum als sonstiges Recht bb) Verfügungsbefugnis i.R.d. Zuordnung des Rechts cc) Zuordnung der Daten bei Predictive Analytic dd) Abwehrbefugnisse des Betroffenen gegenüber dem Datenberechtigten ee) Wandlungsbedarf im Hinblick auf ein „Recht des Betroffenen am eigenen Datum“ ff) Fazit für weitere Untersuchung E. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Anknüpfungspunkt einer Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG I. Kein Ausschluss durch vorrangige Regelung II. Schwerwiegender Eingriff durch fehlerhafte Predictive Analytic 1. Einstufung von mathematisch-statistischen Bewertungen als Werturteile 2. Übertragung auf Predictive Analytic 3. Unzutreffende Tatsachengrundlage als Anknüpfungspunkt einer Verletzung 4. Probleme der Nachweisbarkeit 5. Unzureichende Tatsachengrundlage als Anknüpfungspunkt einer Verletzung 6. Eingriff in Rechte des Betroffenen durch fehlerhafte Verfahren III. Ersatz immaterieller Schäden F. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB G. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Verletzung spezifischer Verkehrssicherungspflichten nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung I. Notwendigkeit einer Produzentenhaftung für Predictive Analytic 1. Ansprüche gegen die am Analyseprozess Beteiligten 2. Ansprüche gegen den Hersteller der Predictive Analytic-Software II. Hintergrund der Produzentenhaftung III. Mögliche Rechtsgutverletzungen 1. Vermögen als nicht geschütztes Rechtsgut 2. Anerkennung des Persönlichkeitsrechts als Schutzgut der Produzentenhaftung IV. Mögliche Adressaten einer Haftung 1. Software-Hersteller als Anspruchsgegner 2. Software-Anwender als Anspruchsgegner V. Anwendbarkeit auf Predictive Analytic 1. Anwendbarkeit auf Predictive Analytic-Software a) Anwendbarkeit auf Software allgemein b) Anwendbarkeit auf Predictive Analytic-Software c) Konsequenz für Betroffenen 2. Anwendbarkeit auf Analyseergebnisse in Anlehnung an Themenkreis der fehlerhaften Information a) Software-Anwender als möglicher Anspruchsgegner einer Produzentenhaftung b) Fehlerhafte Analyseergebnisse als Anknüpfungspunkt einer Produzentenhaftung aa) Kriterium der Verkörperung bb) Vermeidung von Wertungswidersprüchen cc) Fehlende Unmittelbarkeit kein Ablehnungskriterium dd) Arbeitsteilige Herstellung als Hauptargument (1) Herstellung eines Druckwerkes (2) Übertragung auf Predictive Analytic ee) Fazit Anwendbarkeit

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