Die Volxbibel - Altes und Neues Testament. Martin Dreyer
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Schadensregulierung an fremden Kühen oder Pferden
33 „Wenn jemand von euch einen Gullideckel offen lässt oder wenn jemand auf einer Baustelle ein Loch buddelt und das nicht anständig absichert und da fällt dann ein Tier rein und stirbt, 34 dann muss er das Tier dem Typen, dem es gehörte, voll bezahlen. Die tote Kuh kann er behalten. 35 Falls eine männliche Kuh, also ein Stier, einen anderen Stier auf der Wiese angreift, so dass der stirbt, soll der Stier verkauft werden, und der Gewinn wird durch zwei geteilt. Auch das tote Tier soll man teilen. 36 War das aber allgemein bekannt, dass der Stier schon eine ganze Zeit superaggressiv war, aber der Besitzer hat trotzdem nichts dagegen unternommen, dann muss er einen neuen Stier kaufen und den toten damit ersetzen. Den toten Stier kann er behalten.“
Strafmaß bei Diebstahl
37 „Wenn jemand eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege klaut, das Tier dann schlachtet oder an den nächsten Imbiss verkauft, der muss fünfmal so viel an den Eigentümer bezahlen, wie das Tier vom Marktpreis her wert war.“
22 2Mo 1 „Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch von jemandem erwischt wird und dabei so eins auf die Fresse kriegt, dass er davon stirbt, dann gilt der Schläger nicht als Mörder. 2 Wenn das Ganze aber tagsüber im Hellen passiert ist, dann ist es Mord. Wenn jemand etwas klaut, muss er es ersetzen. Falls er das nicht packt, muss er sich sozusagen selbst verkaufen. Er muss dann nämlich den Rest seines Lebens für den anderen arbeiten. 3 Hat der Dieb ein Tier gezockt, also ein Pferd oder eine Kuh, ein Schaf oder eine Ziege, und es lebt noch, wenn man ihn geschnappt hat, dann muss er es nicht nur zurückgeben, sondern noch ein weiteres als Strafe dazugeben. 4 Wenn ein Mann seine Kühe auf seiner Wiese oder im Weinberg frei rumlaufen lässt und eins dabei auf das Feld von einem Nachbarn kommt und da was abgrast, dann muss er dafür Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste von dem geben, was seine eigenen Felder oder Weinberge zu bieten haben. 5 Wenn jemand ein Feuer macht und das brennt zu hoch und fackelt das Getreidefeld oder Strohballen vom Nachbarn ab, dann muss er den Schaden voll bezahlen.“
Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl von fremdem Eigentum
6 „Wenn ein Mann einem anderen Typen Geld oder sein Handy gibt, damit er dadrauf aufpasst, die Sachen werden dem dann aber geklaut, dann muss der Dieb, wenn man ihn kriegt, den doppelten Betrag bezahlen. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses, aus dem die Sachen gezockt wurden, vor Gott schwören, dass er die Sachen nicht selbst genommen hat. 8 Immer wenn sich zwei Männer in der Wolle haben, geht es jetzt um eine Kuh oder ein Pferd, ein Schaf oder eine Ziege, eine Jeans oder ein Handy oder sonst was, und jeder von beiden behauptet, die Sachen gehörten ihm, dann soll die Angelegenheit vor Gott besprochen werden. Wer dann von Gott für schuldig erklärt wird, soll dem anderen doppelt so viel bezahlen, wie die Sachen wert sind. 9 Wenn ein Mann jemanden seinen Esel oder Rind oder Schaf oder ein anderes Tier ausleiht und es stirbt oder es bricht sich ein Bein oder es wird von jemand weggescheucht, der den nicht abkann, und es gibt keine Zeugen, die das gesehen haben, 10 dann muss der, der das Tier bekommen hat, dem andern vor Gott schwören, dass er es nicht einfach verhökert hat. Für den Verleiher muss das dann in Ordnung gehen. Er darf keinen Ersatz fordern. 11 Wenn es aber gestohlen wurde und man kann das auch beweisen, dann muss er das Tier ersetzen. 12 Ist es aber von irgendeinem Pitbull zerfetzt worden oder irgendeinem anderen wilden Tier und er kann das auch beweisen, dann muss er keinen Ersatz leisten. 13 Leiht sich jemand von einem anderen ein Tier und das bricht sich dann irgendwie ein Bein oder es stirbt sogar und der Eigentümer ist in der Zeit gerade nicht dabei, dann muss derjenige den vollen Preis für das Tier bezahlen. 14 Wenn aber der Eigentümer dabei war, als das passiert ist, muss er nichts bezahlen. Wenn das Teil gemietet wurde, dann ist der Verlust durch die Kohle, die für die Miete bezahlt wurde, abgeglichen worden.“
Haftung bei Verführung Minderjähriger
15 „Wenn ein Mann ein minderjähriges Mädchen zum Sex verführt, was noch Jungfrau und auch noch nicht verlobt war ‚ dann muss er ihren Eltern das Brautgeld bezahlen und sie heiraten. 16 Hat der Vater des Mädchens aber keinen Bock auf den Mann und ist gegen die Hochzeit, dann muss der Typ trotzdem das übliche Brautgeld abdrücken, was normal für eine Jungfrau fällig wird.“
Weitere Straftaten und ihre Verurteilung
17 „Wenn eine Frau okkulte Sachen macht, Zauberei und so was, dann darfst du sie nicht am Leben lassen. 18 Wer Sex mit Tieren hat, kriegt die Todesstrafe. 19 Wer andere Götter außer Gott toll findet und für die sogar einen Gottesdienst feiert, wird aus Israel rausgeschmissen. Er wird offiziell verbannt und darf nie wiederkommen.“
Wer ganz unten steht, muss beschützt werden
20 Gott hatte noch weitere Ansagen, die er durch Mose seinen Leuten rüberbrachte: „Ihr dürft Gastarbeiter und Ausländer, die bei euch leben, nicht unter Druck setzen oder abzocken. Ihr wart schließlich in Ägypten auch lange Zeit Ausländer. 21 Frauen, von denen der Ehemann gestorben ist, und Kinder, die gar keine Eltern mehr haben, dürft ihr auch nicht abziehen. 22 Falls ihr das doch tut und die dann bei mir ankommen und um Hilfe bitten, werde ich garantiert diese Gebete erhören. 23 Ich werde richtig aggromäßig abgehen und euch durch eure Feinde niedermachen lassen. Dann werden eure Frauen keinen Ehemann mehr haben und eure Kinder keinen Vater. 24 Wenn du jemandem von meinen Leuten Kohle leihst, dann beute ihn nicht mit Zinsen aus, wie das die Kredithaie machen. 25 Falls du von einem Israeliten etwas leihst und er überlässt dir dafür ein Pfand, sagen wir mal seine Jeansjacke, dann gib sie ihm zurück, bevor es dunkel und kalt wird. 26 Seine Jacke ist ja vielleicht das Einzige, womit er sich warm halten kann. Was soll er sonst nehmen, wenn er nachts friert? Wenn er in so einer Situation bei mir ankommt und um Hilfe bittet, dann bin ich auf jeden Fall da. Ich hab Mitleid.“
Respekt vor Gott
27 „Ihr sollt keine dummen Witze über Gott machen. Und ihr sollt auch nicht eurem Bundeskanzler oder Präsidenten die Krätze an den Hals wünschen und ihn verfluchen. 28 Wenn du viel Kohle hast oder sonst wie reich bist, sollst du davon anderen was abgeben. Der erste Sohn, der in eurer Familie geboren wird, gehört mir. 29 Das gilt übrigens auch für die ersten Kinder von euren Rindern, Schafen und Ziegen. Sieben Tage lang dürfen die bei ihren Müttern bleiben, aber ab dem achten Tag sollt ihr sie mir geben. 30 Weil ihr für mich ein ganz, ganz besonderes Volk seid, dürft ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das durch einen Autounfall gestorben ist und auf irgendeiner Landstraße rumlag. Das könnt ihr aber gerne den Hunden zu fressen geben, wenn ihr wollt.“
Korrekt sein und die anderen lieben
23 2Mo 1 „Laber keine Scheiße über andere Leute und erzähl keine Lügen über sie. Wenn jemand vor Gericht steht, lass dich nicht dazu überreden, für ihn dort zu lügen. 2 Lauf nicht den Massen hinterher, wenn sie auf der falschen Seite stehen und nur Müll bringen. Wenn du als Zeuge für eine Gerichtsverhandlung angefragt wurdest, dann passe deine Aussage nicht der Meinung an, die sowieso alle haben. Die verdrehen oft das Richtige in was Falsches. 3 Wenn du ein Richter bist, musst du auch dann gerecht sein, wenn du Mitleid mit einem hast, der keine Kohle oder keine Arbeit hat. 4 Wenn du mitbekommen hast, dass ein Feind von dir sein Fahrrad verloren hat, und du es irgendwo findest, dann bring es ihm zurück. Das Gleiche gilt für Tiere wie Pferde, Kühe, oder Esel. 5 Wenn