Digitale Medizin. Группа авторов
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13.2 Einsatzgebiete Digital Pills oder Digital Therapeutics
13.3 Anwendung und Akzeptanz von digitalen Pillen
13.5 Datensicherheit und Datenschutz sowie zukünftige Nutzenbewertung
14 3D-Druck Philipp Plugmann und Julia Plugmann
14.2 Definition, Klassifizierung und Anwendungsbereiche
15 Virtual und Augmented Reality Jonathan Harth
15.1 Definition und Anwendungsbereiche
15.2 Anwendungen von Virtual Reality
15.3 Anwendungen von Augmented Reality
15.4 Virtual Reality und Augmented Reality im Gesundheitswesen
1 Einführung
Stefan Heinemann
Die medizinische Ausbildung und ärztliche Wirkungsrealität sind seit Jahren im Zugzwang aufzuschließen, zu den innovativen Chancen aber auch zu reflektierenden Risiken, die digitale Medizin schon heute bietet und in der Zukunft vermehrt bieten wird. Keineswegs nur aber doch auch durch die Sars-Cov-2-Krise seit Anfang 2020 ist die digitale Transformation im globalen Maßstab massiv in den Fokus gerückt. In der Medizin selber – sei es in der individuellen Verantwortung, institutionell oder auf Regulierungsebene, die ihren bedeutendsten Entwicklungssprung seit ihrer Entstehung vollzieht, aber auch im Gesundheitswesen als solchem mit seiner, vor allem in der deutschen Solidaritätsvariante hochkomplexen und vielfältigen Akteurslandschaft oder auch der Gesundheitswirtschaft mit neuen Opportunitäten wie einem dritten Gesundheitsmarkt. In diese Komplexität, wenn nicht Opazität kommt mit der digitalen Transformation ein wohl irreversibles Momentum an bisher nicht gekannter Dynamik hinein. Wer sich entscheidet, die Medizin zum Beruf zu machen, kommt an grundlegenden und weiterführendem Kompetenzaufbau1 rund um die digitale Medizin nicht vorbei, je nachdem wie genau der spätere berufliche Weg fachlich ausgestaltet sein soll. Die Substitutionssorgen bereits junger Mediziner, von einer „KI“ ersetzt zu werden, von Pflegenden, durch einen „Roboter“ abgelöst zu werden (und vergleichbarer Sorgen anderer Gesundheitsprofessionen), sind genau dann nicht berechtigt, wenn die neue Generation sich konsequent digitalen Themen im professionellen Kontext nicht nur öffnet, sondern sie treibt, weiterentwickelt, gestaltet.
1.1 Grundlegende Chancen, Herausforderungen und Lösungskorridore der digitalen Medizin
Die politische Sphäre ist in diesem Zusammenhang seit einigen Jahren in Deutschland ungekannt agil und bietet zwei Dutzend digitalorientierte Gesetzesvorhaben, die in Teilen noch vor wenigen Jahren bestenfalls als phantastisch erschienen wären. Insbesondere die Entwicklungen im Zuge des Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)2, Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)3 und der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)4 hat beispielsweise für DiGA als Medizinprodukt (mit den Kerneigenschaften Medizinprodukt Risikoklasse I oder IIa [MDR oder Übergang MDD, Einsatz digitaler Technologien mit medizinischem Nutzen in verschiedenen Feldern und Nutzbarkeit von Patienten und/oder von Leistungserbringer]) neue, dynamische Rahmenbedingungen geschaffen. Die „App auf Rezept“ als erstmaliger Zugang zur Regelversorgungen mit den entsprechenden Finanzierungsinstrumenten nach § 33a und 139e SGB V ist breit – auch unter ethischen Aspekten – diskutiert. Mit verschiedenen Prüfverfahren (u.a. „Fast Track“ innerhalb von drei Monaten5) beim BfArM wird die Qualität zumindest dem Anspruch nach gesichert und die Aufnahme der entsprechenden mobilen eHealth-Anwendung als erstattungsfähige digitaler Gesundheitsanwendung in das „DiGA-Verzeichnis“ kann vorgenommen werden. Telemedizinische Beratung in Pflegeeinrichtungen (durch Ärzte) (Pflegepersonalstärkungsgesetz6), ePA (elektronische Patientenaktie) (u.a. Terminservice- und Versorgungsgesetz7), e-Rezept (Gesetzt für mehr Sicherheit in der Arztneimittelversorgung8) und natürlich das E-Health-Gesetz9 sowie die geplanten Änderungen der aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“10 des BMG hervorgegangenen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)11 und der eAU. Zu dieser Handlungs- und Entscheidungsebene zählen neben den gesetzgestaltenden und -gebenden Strukturen auch empfehlungsgebende Institutionen wie der Deutsche Ethikrat12 oder die Datenethikkommission der Bundesregierung13.
Auch auf der institutionellen Ebene sind