Unser Schrebergarten für Dummies. Christa Pöppelmann

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Unser Schrebergarten für Dummies - Christa Pöppelmann страница 15

Unser Schrebergarten für Dummies - Christa Pöppelmann

Скачать книгу

die sich problematisch ausbreiten könnenkeine Giftpflanzen am Zaun, wo sie für (fremde) Kinder erreichbar sindkeine Pflanzen, die zur Verbreitung besonders problematischer Krankheiten beitragen können wie Weiß- und Rotdorn (Feuerbrand) oder Wacholder (Birnengitterrost)keine Waldbäume oder Nadelgehölzekeine zu großen Bäume, die das Nachbargrundstück beschattenkeine zu hohen Hecken (dito)festgelegte Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze

       Pflanzgeboten.Etwa die Forderung, mindestens einen Obstbaum oder -busch je 100 Quadratmeter zu haben.

       der Forderung, Unkräuter zu beseitigen, die leicht das Nachbargrundstück »infizieren können«.

       der Forderung, allgemein ein gepflegtes Erscheinungsbild zu wahren, beziehungsweise dem Verbot, das Grundstück zu vermüllen oder dauerhaft Baumaterial offen zu lagern.

       dem Umgang mit Einfriedungen.Etwa Bestimmungen zur Heckenhöhe, dem Material von Zäunen (einfach, aber kein Stacheldraht) und eventuell auch eine Genehmigungspflicht bei Neuanlage.

       dem Umgang mit Tieren.Dazu gehören einerseits Tierschutzmaßnahmen wie kein Heckenschnitt zur Nistzeit oder Förderung von bienenfreundlichen Pflanzen, aber auch Bestimmungen über das Mitbringen von Haustieren.

       der Kleintierhaltung.Sie ist meist nicht erlaubt, ansonsten aber mit Auflagen belegt, damit niemand durch Geruch, Krach, Federflug, Entkommen et cetera belästigt wird.

       den Ruhezeiten.Dazu gehört die Regelung der Mittagsruhe, Nachtruhe und Sonntagsruhe, aber auch ein generelles Verbot von Aktivitäten wie Lärmen, lautem, anhaltendem Musizieren und »mithörbaren« Rundfunk- oder Internet-Programmen.Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22 und 7 Uhr gelten auch außerhalb von Kleingartenanlagen. In den meisten Anlagen gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe von 12 oder 13 bis 15 Uhr, in der das Hantieren mit lauten Geräten wie Rasenmähern, Laubsägen, Bohrmaschinen et cetera verboten ist. Gelegentlich ist auch noch der Samstagnachmittag ab 16 oder 17 Uhr ruhegeschützt und/oder die Nachtruhe beginnt schon um 20 Uhr.

       der Bewässerung.Etwa Regelungen bezüglich des Verbrauchs, der Wasseruhren, des Ablesens und des winterlichen Abstellens.

       Bestimmungen zu Toiletten.Etwa über den Umgang mit Kompost- beziehungsweise Chemietoiletten.

       Baumaßnahmen.Etwa genaue Vorschriften zu Errichtung und Änderung von Laube, Sichtschutzwänden, Gruben et cetera.

       Bestimmungen über das Aufstellen von Solaranlagen, Pools, Trampolinen und anderen Kinderspielgeräten, Grillstellen et cetera.

       Wegerechten, dem Schließen der Tore, dem Anleinen von Hunden und Vorschriften zum Befahren mit Motorfahrzeugen (in der Regel nicht gestattet) sowie dem Parken.

       dem Umfang der Gemeinschaftsarbeit.

      

Sie können die Übersicht auch als Stichpunktliste benutzen, wenn Sie mit dem Vorstand des ins Auge gefassten Vereins über eine mögliche Mitgliedschaft sprechen. Denn vielleicht sind Punkte dabei, die für Sie wichtig sind, die aber in der konkreten Gartenordnung nicht zu finden sind. Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass diese Dinge erlaubt sind – oder gern gesehen werden.

      Vereinsmeierei

      Im Unterschied zur Gartenordnung ist die Vereinssatzung für die meisten künftigen Schrebergärtner von eher nachrangigem Interesse und wird wahrscheinlich vielfach achtlos zur Seite gelegt. Die wenigsten Menschen, die nach einem Kleingarten suchen, tun dies mit dem festen Wunsch und Willen, sich auch im Verein zu engagieren. Dass das durchaus lohnend sein kann, entdecken viele erst mit der Zeit (mehr dazu in Kapitel 11).

      Doch auch Vereinsmuffel sollten über einige Punkte Bescheid wissen:

       Um einen Schrebergarten pachten zu können, müssen Sie Mitglied im Verein werden, den Mitgliedsbeitrag und gegebenenfalls eine Aufnahmegebühr bezahlen.

       Zusätzlich ist in der Regel eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden fällig, die dazu dienen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Wege, Spielplätze oder das Vereinsheim in Schuss zu halten, aber auch Feste vor- und nachzubereiten. Meistens handelt es sich um etwa fünf bis zehn Stunden pro Garten im Jahr. Der Aufwand ist also überschaubar. Teilweise kann man Aufgaben übernehmen, die man nach Belieben und Bedarf während der Saison erledigt, etwa die Pflege vereinseigener Gerätschaften. Öfter aber gibt es gemeinsame Arbeitstage, bei denen etwa das Beschneiden der Außenhecken oder Ähnliches in Angriff genommen wird.In der Regel gibt es die Möglichkeit, diese Pflichtstunden gegen Geld abzulösen. Eine gute Idee ist das meist nicht, wenn Sie nicht tatsächlich verhindert sind. Ihre Chancen, auf Entgegenkommen bei den anderen Vereinsmitgliedern zu stoßen, wenn Sie selbst ein Anliegen haben, werden erheblich besser sein, wenn Sie sich solchen Pflichten nicht entzogen haben. Außerdem gibt es kaum eine bessere Art, Menschen wirklich kennenzulernen, als mit Ihnen etwas zu schaffen. Und oft wird das gemeinsame Arbeiten dann noch mit einem gemeinsamen Imbiss gekrönt.

       Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist in der Regel der oder die Vorsitzende beziehungsweise der oder die Stellvertreter(in). Meist bieten sie eine regelmäßige Sprechstunde mindestens alle zwei Wochen an.Gerade in Städten kann ein Verein auch für mehrere Kolonien zuständig sein, die dann jede für sich neben dem Vorstand auch noch ihre eigenen Obleute haben.

       Als Pächter einer Parzelle sind Sie automatisch »aktives Mitglied« – auch wenn Sie sich sonst nicht in das Vereinsleben einbringen. Das bedeutet: Sie haben das Recht, an allen Versammlungen, Abstimmungen und Wahlen des Vereins teilzunehmen und sich auch selbst für Ämter zur Wahl zu stellen.

       Wenn Ihnen etwas nicht passt oder Sie Ideen haben, können Sie das in der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss, zur Abstimmung bringen.

       Sie bekommen auf der Jahreshauptversammlung Rechenschaft über die Tätigkeiten des Vereins.

       Sie sind berechtigt, alle Vereinsangebote anzunehmen. Besonders interessant für Neulinge ist in der Regel die fachliche Beratung, die von erfahrenen Gärtnerinnen und Gärtnern im Verein angeboten wird.

       Der Verein kann Sie auch wieder rausschmeißen. Bei »erheblicher Pflichtverletzung« ist erst eine Abmahnung und bei Wiederholung auch eine Kündigung des Kleingartens zum Saisonende (mit mindestens zwei Monaten Vorlauf) möglich. Solche Pflichtverletzungen sind etwakeine kleingärtnerische Nutzung.erhebliche Bewirtschaftungsmängel.dauerhaftes Wohnen in der Laube.Errichtung oder Vergrößerung einer Laube oder eines anderen Bauwerks ohne Genehmigung.Überlassung des Grundstücks an Dritte.illegale Tierhaltung.Verweigerung gesetzlich notwendiger Schädlingsbekämpfung.Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten.Verweigerung von Arbeitsleistungen.vereinsschädigendes Verhalten (intern und nach außen).»Schwerwiegende Pflichtverletzungen«, die sogar zu einer sofortigen Kündigung führen können, sind nicht so konkret definiert. Die Schuldigen müssen den Frieden der Gemeinschaft so nachteilig gestört haben, dass den anderen ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, und auf jeden Fall Schlimmeres getan haben als bei einer erheblichen Pflichtverletzung.

      Den richtigen Garten finden

Скачать книгу