Unser Schrebergarten für Dummies. Christa Pöppelmann
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Wie lange es wirklich dauern wird, bis Sie auf diese Weise Ihren Garten bekommen, kann natürlich niemand vorhersagen. Es ist regional sehr unterschiedlich und reicht von »sofort« bis zu Berliner Verhältnissen. Aber die Vereinsvorsitzenden haben Ihre Erfahrungswerte und können Ihnen sagen, womit Sie ungefähr rechnen müssen. Damit haben Sie eine Handreichung, ob dieser Weg, an einen Schrebergarten zu kommen, für Sie eine Option ist oder eben nicht, weil der Traum in zu weite Ferne rückt.
In der Regel wird – oder sollte – die Warteliste streng nach der Reihenfolge der Anmeldung abgearbeitet werden. In der Praxis kann es anders aussehen.
Die Vereine haben die Möglichkeit, Sozialklauseln in ihre Satzungen aufzunehmen. Zum Beispiel, dass kinderreiche Familien bei der Vergabe zu bevorzugen sind. Oder dass man sich um mehr Diversität bemühen möchte. Legen Sie also Fakten, die für Ihre Bevorzugung sprechen könnten, beim Einstiegsgespräch offen.
Wenn ein Garten vergeben wird, der den meisten Bewerbern zu teuer ist, kann jemand, der diese Summe zu zahlen bereit ist, plötzlich sehr weit nach oben springen.
Wenn Sie eigentlich an der Reihe sind, die Verantwortlichen Sie aber nicht schnell erreichen können, wird man sich im Regelfall nicht lange damit aufhalten, sondern es mit den Nächsten auf der Liste probieren. Geben Sie also Verbindungsdaten an, unter denen Sie zuverlässig zu erreichen sind.
Aber natürlich geht es auch nicht immer mit rechten Dingen zu.
Wenn Kinder oder andere nahe Verwandte den Garten der Eltern übernehmen wollen, dann wird die Sache meist so gedreht, dass das auch klappt.
Ansonsten ist nicht vorgesehen, dass Sie sich mit den vorherigen Pächtern privat verständigen. Doch da eine solche Absprache dem Vereinsvorstand natürlich Arbeit erspart, könnte es auch funktionieren.
Auch wenn Freunde und gute Bekannte der Vereinsoberen sich um eine Parzelle bewerben, wird in der Praxis oftmals gemauschelt werden.
Umgekehrt kann es natürlich auch passieren, dass zuungunsten eines Bewerbers getrickst wird. Wenn jemand beim Erstgespräch einen sehr unangenehmen Eindruck auf die Vorstandsmitglieder gemacht hat, passiert es vielleicht, dass man ihn »nie erreicht«, wenn es konkret um eine Gartenbesichtigung geht. Oder es wird bei der Besichtigung jedes Mal ein anderer vorgezogen.
Der große Tag
Und dann: endlich! Vielleicht nach jahrelangem Warten, vielleicht sehr schnell bekommen Sie den Bescheid, dass Sie in Ihrer Wunschkolonie einen frei werdenden Garten besichtigen dürfen. Also Charmeoffensive, die besten Argumente zurechtlegen und vielleicht auch noch Kuchen mitbringen? Charmeoffensive und gute Argumente sind natürlich nie schlecht, Kuchen auch nicht (aber erst, wenn Sie auf Ihrem Grundstück eingezogen sind), doch das Vergabeverfahren läuft eher prosaisch und nach Schema F ab.
Zunächst: Wenn eine Parzelle frei wird, wird ihr Wert geschätzt. Diese Abschätzung nimmt ein ausgebildeter Sachverständiger aus dem Bezirk vor, jedoch niemals jemand aus dem gleichen Verein. Die Schätzer bewerten dann anhand eines festen Katalogs nahezu jedes Gänseblümchen auf Ihrem künftigen Grundstück. Das klingt wieder einmal schrecklich deutsch, soll aber helfen, Willkür und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Es gibt Tarife für Obstbäume, Beerensträucher, Rosenstöcke und Ziersträucher, aber auch pro Quadratmeter Rasen oder Stauden. Natürlich wird auch die Laube – nach Größe, Alter und Bauzustand – bewertet, dazu Wegplatten, Rasenbordsteine, Zäune, Rankgerüste, Pergolen, Kompostbehälter, Frühbeete, Wasserbehälter, Brunnen, Teiche und Kinderspielgeräte.
Wenn diese Abschätzung vorgenommen worden ist, wird der Vorstand nach Nachfolgern suchen. Das kann bedeuten, dass nun Nummer eins von der Warteliste kontaktiert wird. Viele Vereine laden aber auch die ersten drei infrage kommenden Bewerber ein. Und es gibt auch solche, die 20 Besichtigungsscheine für einen Termin verteilen.
Da stehen Sie nun also in Ihrem potenziellen neuen Garten und müssen sich entscheiden, ob Sie ihn auch haben wollen. Denn so ein Schrebergarten ist ja kein leeres Blatt. Wenn die Laube, die Aufteilung und die Bepflanzung so gar nicht zu Ihren Gartenträumen passen, dann ist es vielleicht besser, auf die nächste Gelegenheit zu warten. Überlegen Sie gut, welchen Aufwand es bedeuten würde – zeitlich und finanziell –, alles nach Ihren Vorstellungen umzugestalten, und ob sich das lohnt. Was zum Beispiel nutzen Ihnen ein halbes Dutzend Johannisbeersträucher, wenn Sie Johannisbeeren nicht mögen? Oder eine extrem solide, aber altmodische Laube, die einen Charme versprüht, der Ihnen ganz und gar nicht gefällt? Schlimm genug, wenn man das alles beseitigen muss. Aber auch noch dafür zahlen? Doch da gibt es nichts zu verhandeln. Wenn dieser spezielle Garten und Sie nicht zusammenpassen und Ihnen die Ausstattung nicht die Summe wert ist, die nach Einschätzung des Schätzers oder der Schätzerin objektiv gerechtfertigt ist, dann ist das eben leider nicht Ihr Garten!
Wenn es nicht um Geschmacksfragen geht, sondern Sie der Meinung sind, dass das Gutachten nicht okay ist, dann können Sie auf eigene Rechnung ein Gegengutachten erstellen lassen. Doch die Vereinsvorstände müssen in der Regel eher gegen die überzogenen Vorstellungen von Vorpächtern kämpfen, die meinen, dass ihre vor 30 Jahren so liebevoll eingerichtete Laube auch heute noch gutes Geld wert ist, als dass sie von den Neuen zu viel fordern. Und es sind ja wie gesagt Externe, die die Schätzung vornehmen.
Ist eine Laube extrem verwahrlost, baufällig, mit Asbest verseucht oder aus irgendeinem anderen Zustand nicht zumutbar, dann kann es sogar sein, dass der Vorstand von den Altpächtern den Abriss auf eigene Kosten verlangt und die Neuen nichts zahlen müssen, aber eben komplett neu bauen. Auch kaputte Zäune, zerbrochene Wegplatten, abgestorbene Sträucher, Wurzelstubben, verunkrautete Beete, herumliegender Schutt und Ähnliches muss entweder noch von den Vorpächtern beseitigt werden oder die Nachfolger bekommen dafür einen angemessenen Nachlass auf die Abschlagszahlung.
Gut möglich, dass die Beurteilung gar nicht so einfach ist. Zumal, wenn Sie Gartenanfänger sind und die Besichtigung erst nach Ende der Gartensaison stattfindet, wenn alles kahl ist. Was taugt dieser Boden? Wie sehen diese Pflanzen, die Sie gar nicht kennen, im Sommer aus? Ist der Zustand der Laube wirklich gut und was würde es kosten, sie nach eigenen Vorstellungen umzubauen? Nehmen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, jemanden mit, der Ihnen bei der Beurteilung helfen kann.
Nicht immer sind die Vorpächter beim Besichtigungstermin dabei. Wenn ja, quetschen Sie sie aus! Sie sind die Experten für das Grundstück. Notieren Sie sich die Namen von Obstsorten und Zierpflanzen, lassen Sie sich über Probleme und Besonderheiten, verborgene Leitungen und Ähnliches aufklären. Welche Unkräuter sorgen im Speziellen für Probleme? Welche Pflanzenkrankheiten sind in den letzten Jahren aufgetreten? Gab es Ärger mit Schnecken oder Wühlmäusen? Da das Grundstück ja schon geschätzt ist, gibt es keinen Grund, nicht offen zu sein. Sollten die Altpächter nicht anwesend sein, dann bitten Sie nach Vertragsabschluss den Vorstand, einen Kontakt zu vermitteln.
Wenn Sie aber schließlich Ja sagen, stellt sich noch die Frage, ob auch die miteingeladenen Bewerber diesen Garten haben wollen. Wenn es mehrere Kandidaten gibt, sollte eigentlich der gewählt werden, der auf der Warteliste am weitesten oben steht. In der Realität sieht es aber oft so aus, dass der Vorstand eine Partei auswählt, die am besten »passt«. Oder die die