Unser Schrebergarten für Dummies. Christa Pöppelmann
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Von Freizeitgrundstücken und Gemüseäckern
Von alternativen Gartenmodellen
So weit also die Theorie: Aber wie findet man nun eine Parzelle für das eigene Gartenglück? Eins vorweg: Das ist oft nicht einfach.
Ich werde mit dem klassischen Weg beginnen: der Bewerbung um ein Grundstück bei einem Kleingartenverein. Die Vereine in Ihrer Nähe finden Sie über den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde oder den jeweiligen Landesverband. In größeren Städten gibt es oft mehrere Vereine. Meist hat jede Anlage ihren eigenen Verein, manchmal gehören aber auch mehrere Kolonien zu einem Verein.
Der Begriff Kolonie für eine Kleingartenanlage wird heute teilweise vermieden, da er ungute Assoziationen an den Kolonialismus weckt. Im ursprünglichen Sinne aber ist eine Kolonie nur bebautes Land. Im Mittelalter wurde ein Bauer in manchen Gegenden als Colon bezeichnet. Allerdings war ein Colon nicht frei, sondern bestellte das Land des Grundherrn und leistete dafür Abgaben. So gesehen gibt es eine gewisse formale Ähnlichkeit mit dem Kleingarten-Colon, der das Land anderer beackert und dafür Pacht zahlt. Aber natürlich hat das Kleingartenwesen nichts von der Ausbeutung und Ungerechtigkeit, mit der das mittelalterliche System vielfach einherging. Und schon gar nichts von der Brutalität und Menschenverachtung, mit der die reichen Nationen Europas Gebiete auf anderen Kontinenten als Kolonien in Besitz nahmen und ausbeuteten.
Vorsprechen beim Verein
In Deutschland werden fast 900.000 Kleingärten über die Vereine verpachtet. In der Schweiz sind es über 90 Prozent aller Parzellen. In Österreich liegt der Satz etwas niedriger. Die Vereine haben ihrerseits einen Pachtvertrag mit dem eigentlichen Eigentümer des Geländes: Meist ist das die Kommune, aber in manchen Fällen auch andere Körperschaften oder private Grundstücksbesitzer.
Kontaktaufnahme
Welche Vereine für Sie infrage kommen, hängt von Ihren Wünschen ab. Viele künftige Schrebergärtner wünschen sich einen Garten in Wohnnähe. Erhebungen haben ergeben, dass bei mehr als fünf Kilometern Entfernung für viele die Schmerzgrenze beginnt. Schließlich will man sich ja auch erholen, nicht ewig unterwegs sein. Vor allem im Sommer, wenn empfindliche Pflanzen täglich gegossen werden müssen, können lange Anfahrten zum Problem werden. Außerdem will man aus ökologischen Gründen nicht das Auto nehmen müssen, sollen die Kinder nach der Schule selbstständig in den Garten kommen können und, und, und … Andererseits gibt es auch Menschen, gerade in großen Städten, die sich Gärten im ruhigen Umland zulegen und dann nur am Wochenende hinfahren. Ein gutes Bewässerungssystem und hilfreiche Nachbarn machen es möglich.
Wenn Sie Ihren ganz persönlichen Radius abgesteckt haben, dann kontaktieren Sie die Vereine, die für Sie infrage kommen. Sie finden die Adressen im Internet über die Website des jeweiligen Landesverbandes, aber auch über Gemeindeämter oder die nationalen Bundesverbände.
Dort fragen Sie nun an, ob es freie Parzellen gibt. Die Reaktion darauf kann je nach Region äußerst unterschiedlich ausfallen.
Im schlimmsten Fall – der gerade in Großstädten vorkommt – wird Ihnen beschieden, dass man im Moment nicht einmal mehr Bewerber auf die Warteliste aufnimmt.
Im besten Fall – der in Ostdeutschland häufig ist, wo es viele Gärten, aber Bevölkerungsschwund gibt – bietet man Ihnen sofort eine oder sogar eine Auswahl an Parzellen an.
Im Normalfall werden Sie einen Platz auf der Warteliste angeboten bekommen.
Es kann passieren, dass Sie für die Aufnahme auf die Warteliste eine Gebühr zahlen müssen. Das ist keine Abzocke! Vor allem in den Großstädten haben die Vereine die Erfahrung gemacht, dass sich manche Menschen sicherheitshalber auf möglichst viele Wartelisten setzen lassen, auch für Gärten, die sie eigentlich gar nicht wollen. Und es ist sehr ärgerlich für die Vereinsvorsitzenden, wenn sie erst Bewerber abwimmeln und dann feststellen müssen, dass die vermeintlich proppenvolle Liste vor allem aus Karteileichen besteht, die längst anderweitig versorgt sind, es aber nicht nötig fanden, sich abzumelden.
Freuen Sie sich nicht zu früh, wenn es freie Parzellen gibt. Denn häufig handelt es sich um Gärten, die sonst niemand will, weil zu viel Arbeit hineingesteckt werden muss. Etwa weil sie der Vorpächter bereits hat verwildern lassen, bevor er die Pacht aufgegeben hat. Oder weil marode Bebauung beseitigt werden muss. Oder weil das Grundstück in ungünstiger Randlage mit Schatten liegt. Wer das Herz und den Elan hat, sich solch verwaister Parzellen anzunehmen, kann jedoch auch in Boom-Regionen mit etwas Glück die ganze Warterei umgehen. Andererseits gibt es auch Gegenden, in denen einwandfreie Gärten brachliegen.
Auf der Warteliste
Die Aufnahme auf die Warteliste wird in der Regel mit einem eingehenden Gespräch einhergehen. Dabei wird man von Ihnen wissen wollen, wie viel Geld Ihnen Ihr künftiger Schrebergarten wert ist. Nein! Damit werden Sie nicht zu Schmiergeldzahlungen aufgefordert! Aber Sie werden ja kein leeres Grundstück übernehmen, sondern einen Garten mit Pflanzen, im Regelfall auch mit einer Laube und sonstigem festem Inventar. Dafür hat der Noch-Pächter Anspruch auf eine angemessene Ablöse. Grob geschätzt werden im Schnitt an die 5000 Euro fällig. Aber es gibt auch deutlich teurere Parzellen.
Es macht jedoch wenig Sinn, dass der Verein Sie irgendwann zur Besichtigung eines Gartens einlädt, der deutlich über Ihren finanziellen Möglichkeiten liegt, weil er aufwendig gestaltet und bebaut ist. Deshalb wird man auf der Liste eine Maximalsumme vermerken.
Für Sie bedeutet das: Gehen Sie bei diesem Vorgespräch ruhig an Ihre finanzielle Schmerzgrenze! Sie sind später nicht dazu verpflichtet, einen Garten für diese Summe zu nehmen, wenn er Ihnen das nicht wert ist.
Mit Schmiergeld dagegen sollten Sie es gar nicht erst versuchen! Es ist nicht das Gleiche, wie wenn Sie für die Vermittlung einer Wohnung eine Belohnung bieten. Vereinsvorstände, die Gärten gegen Geld vergeben, machen sich strafbar, da sie in ihrer Position dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Denken Sie nicht: Man kann es ja mal versuchen! Wenn die Gegenseite nicht korrupt ist, zeigt sie Ihnen nach einem solchen Angebot vermutlich die Tür und erklärt, dass Sie nicht wiederzukommen brauchen. Nimmt sie aber an, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie es mit Leuten zu tun haben, die es auch sonst mit Recht und Gesetz nicht allzu genau nehmen.
Das Gespräch ist aber auch für Sie die Chance, herauszufinden, ob dieser Verein überhaupt der richtige für Sie ist. Lassen Sie sich dafür unbedingt jetzt schon die Gartenordnung aushändigen! Und fragen Sie, wie bestimmte Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, hier gehandhabt werden. Wenn Sie Ihren Kindern etwa ein Trampolin versprochen haben, dann reicht es nicht, dass kein Trampolin-Verbot in der Gartenordnung steht, um später eines aufstellen zu können. Wenn Trampoline in dieser Anlage unerwünscht sind, wird man Ihnen später vielleicht mit Ruhezeiten oder Flächenversiegelung kommen. Selbst wenn Sie das nicht für stichhaltig halten, ist ein handfester Rechtsstreit kein guter Start in ein entspanntes Schreberleben. Also klären Sie lieber beizeiten, ob der Garten Ihrer Träume in der Anlage dieses konkreten Vereins liegen kann, nicht erst, wenn Sie Jahre gewartet haben.