Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

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      Das gilt natürlich im Besonderen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

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      Dazu etwa A. Reckwitz, Gesellschaft der Singularitäten, 2017.

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      Vgl. S. Breuer, Der Staat, S. 10: „Im Zuge seiner Eingliederung in internationale Ordnungen und Vertragswerke hat der souveräne Nationalstaat darüber hinaus so viele seiner Kompetenzen abgeben müssen, dass manche Beobachter sein Ende einläuten.“ Historisch ist die These vom Ende des Staates freilich keine neue, vgl. A. Benz, Der moderne Staat, S. 259ff.

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      Vgl. auch S. Hobe, Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz, S. 25.

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      Vgl. M. Zürn, Schwarz-Rot-Grün-Braun: Reaktionsweisen auf Denationalisierung, in: U. Beck, Politik der Globalisierung, S. 297 (298, 326).

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      Zum Konzept der Souveränität knapp H. Zapf, Souveränität – Ideengeschichtliche Genese, Krisendiagnosen und Herausforderungen, in: L. Bahmer u.a., Staatliche Souveränität im 21. Jahrhundert, S. 1ff.

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      Siehe auch die Hinweise auf Literatur bei R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (387f.).

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      Vgl. dazu auch S. Oeter, Souveränität ein überholtes Konzept, in: Festschrift für Helmut Steinberger, S. 259 (259f.). Oeter sieht in der Idee der Souveränität im Ergebnis allerdings gerade aus der Perspektive des Völkerrechtlers kein überholtes Konzept.

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      E. Grande, in: Auflösung, Modernisierung oder Transformation? Zum Wandel des modernen Staates in Europa, in: E. Grande/R. Prätorius (Hrsg.), Modernisierung des Staates?, S. 45 (58). Siehe auch C. Starck, Allgemeine Staatslehre in Zeiten der Europäischen Union, in: ders. (Hrsg.), Woher kommt das Recht, S. 353 (353).

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      M. Albrow, Abschied vom Nationalstaat, S. 14.

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      Z. Bauman, Intimations of Postmodernity, S. 65. Zustimmend M. Albrow, Abschied vom Nationalstaat, S. 14.

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      Z. Bauman, Intimations of Postmodernity, S. 65.

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      U. Di Fabio, Herrschaft und Gesellschaft, S. 3. Kritische Besprechung bei W. Knöbl, Besprechung von Udo Di Fabio, Herrschaft und Gesellschaft, Der Staat 58 (2019), 485ff.

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      In diese Richtung zuletzt auch U. Di Fabio, Herrschaft und Gesellschaft, 2018, wo er darlegt, warum der Staat zwar wichtig, aber nicht immer das Zentrum politischer Herrschaft sei. Siehe andererseits T. Vesting, Staatstheorie, 2018.

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      Wie hier im Ergebnis auch A. Benz, Der moderne Staat, S. 266, der der These des Niedergangs des modernen Staates diejenige des Strukturwandels des Staates entgegensetzt sowie Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12. Siehe auch R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 417; M. Payandeh, Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 30.

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      Vgl. auch Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13 sowie R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387ff.

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      Diese Feststellung bildet denn auch bei Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12 nur den Ausgangspunkt für seine Widerlegung der These vom Ende des Staates.

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      G. Frankenberg, Staatstechnik, S. 62f. Ernst Forsthoff sah dadurch zwar den klassischen souveränen Staat am Ende, sprach sich aber zugleich für die Entwicklung eines realitätsnahen, neuen Staatsbegriffs aus, vgl. E. Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, S. 25.

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      A. Voßkuhle, Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3).

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      Siehe auch Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12.

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      Zu diesem und anderen International Standard Setting Bodies (ISSB) im Überblick A. Thiele, Finanzaufsicht, S. 552ff.

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      Vgl. auch Q. Skinner, Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 10f. Siehe auch R. Hirschl/A. Shachar, Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (436). Umfassend auch E. Saez/G. Zucman, The Triumph of Injustice. How the Rich Dodge Taxes and How to Make Them Pay, 2019.

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      Vgl. kritisch E. Eppler, Auslaufmodell Staat?, S. 88ff.

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