Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Stefan Storr

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Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Stefan Storr Schwerpunkte Klausurenkurs

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der Niederlassungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit – Ausübung öffentlicher Gewalt iSv Art. 51 AEUV

       Fall 15 Sparkasse in Concert

       Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden)– Gurlit Begriff des öffentlichen Auftraggebers – Rechtsstellung der Sparkassen – Anwendbarkeit des Lauterkeitsrechts auf die öffentliche Hand – Wettbewerbsverstöße nach §§ 3, 4 UWG – Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs – Regelungswirkung einer bankaufsichtlichen Verwarnung nach § 36 Abs. 2 KWG – Anwendungsbereich von § 44a VwGO

       Fall 16 Fluggutscheine

       Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden)– Ruthig Beihilferecht – Prüfung eines zivilrechtlichen Vertrags – Beihilfebegriff – Legal- und Ermessensausnahmen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV – Zulässigkeit einer Konkurrentenklage (Nichtigkeitsklage) vor dem EuG – Rechtsschutz gegen eine formlose Mitteilung der Kommission – Rückforderung einer vertraglich gewährten Beihilfe – Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides – Vertrauensschutz – Aufhebungsanspruch im Verwaltungsprozess

       Fall 17 Staatshilfen für Privatschulen

       Schwierigkeitsgrad: mittel (3 Stunden) – Storr Zusicherung § 38 VwVfG – Herleitung eines Subventionsanspruchs – einstweiliger Rechtsschutz § 123 VwGO – Widerruf und Rückforderung einer Subvention – Anfechtungsklage

       Fall 18 „Kein Alkohol ist auch keine Lösung“: Staatlich gesponserter Weinbau

       Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Gurlit Klage gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid – Begründung einer zuwendungsrechtlichen Vergaberechtspflicht durch Auflage – Fristlauf für den Widerruf eines Subventionsbescheids – Anforderungen an die Ermessensausübung bei Auflagenverstoß – Beihilfenbegriff – parafiskalische Abgaben als staatliche Mittel

       Fall 19 Kasernenverkauf

       Schwierigkeitsgrad: mittel (3 Stunden)– Storr Öffentlicher Auftraggeber – Bauauftrag – Baukonzession – Grundstücksverkauf als Beihilfe – Notifizierung – Inhouse-Vergabe

       Fall 20 Gemeinsame kommunale Anstalten: Joint Venture und Joint Inhouse

       Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden)– Gurlit Joint Inhouse-Vergabe – Kontroll- und Wesentlichkeitskriterium – Zulässigkeit eines Feststellungsantrags vor der Vergabekammer – Kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit – Gesamtrechtsnachfolge bei der Errichtung kommunaler Unternehmen – Beihilfencharakter der Gewährträgerhaftung für Anstalten

       Sachverzeichnis

      I. Öffentliches Wirtschaftsrecht in der juristischen Ausbildung

      1

      Öffentliches Wirtschaftsrecht ist – mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – Gegenstand universitärer Schwerpunktbereiche an allen juristischen Fakultäten. Im Zentrum des Rechtsgebiets steht die staatliche Aufsicht über die Wirtschaft: Traditionell wird hauptsächlich das Gewerberecht (einschließlich des Gaststätten- und Handwerksrechts) behandelt. Es wird aber zunehmend ergänzt durch „moderne“ Formen der Wirtschaftsaufsicht bzw -regulierung, vor allem auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Energiewirtschaft sowie der Finanzmärkte. Auch durch Subventionen und Beihilfen oder durch die Vergabe öffentlicher Aufträge kann der Staat lenkend eingreifen oder als Marktteilnehmer auftreten. Die staatliche Marktteilnahme lässt sich längst nicht mehr als „Fiskalhandeln“ begreifen, sondern ist Gegenstand unterschiedlicher Rechtsmaterien (Recht der öffentlichen Unternehmen, Privatisierung, Vergaberecht). Diese Auswahl, die sich als „Kanon“ des öffentlichen Wirtschaftsrechts in der juristischen Ausbildung durchgesetzt hat, liegt dem vorliegenden Klausurenkurs zugrunde. Fälle finden sich zu allen angesprochenen Materien.

      Für Klausuren im staatlichen Teil des Examens ist öffentliches Wirtschaftsrecht ebenso beliebt. Sofern nicht Teilbereiche wie das Gewerberecht ausdrücklich zum Pflichtstoff gehören, geht es dort selbstverständlich weniger um wirtschaftsrechtliche Details als um verwaltungs- und vor allem verfassungs- und europarechtliche Grundlagen. Dass sich das öffentliche Wirtschaftsrecht insoweit als zentrales Referenzgebiet des Europa-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts etabliert hat, spiegelt sich zunehmend in der Klausurpraxis wider. Im Zentrum steht oft eine Prüfung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); bei Gewerbetreibenden aus dem EU-Ausland selbstverständlich auch die Vereinbarkeit hoheitlicher Markt- und Tätigkeitsbeschränkungen mit den Grundfreiheiten. Diese Grundlagen prägen immer stärker auch die wirtschaftsrechtliche Detaildiskussion. Wohl kein Rechtsgebiet ist so sehr konkretisiertes Verfassungs- und Europarecht wie das öffentliche Wirtschaftsrecht. Viele der Klausurfälle eignen sich daher auch zur Vorbereitung für öffentlichrechtliche Klausuren im Pflichtfachbereich.

      II. Zur Arbeit mit diesem Klausurenkurs

      2

      Die nachfolgenden Fälle spiegeln die Vielfalt der Materie wider. Sie decken das öffentliche Wirtschaftsrecht weitgehend ab. Dazu gehören selbstverständlich die „klassischen“ Materien des Gewerbe- und Handwerksrechtsbei denen neben der Darlegung der Grundbegriffe die aktuellen Probleme im Mittelpunkt stehen, da die Europäisierung auch in diesem Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu einer markanten Problemverlagerung. Außerdem legt der Klausurenkurs einen besonderen Schwerpunkt auf diejenigen Rechtsgebiete, die sich erst durch die Schwerpunktausbildung als Klausurstoff etabliert haben, so dass die Auswahl an Übungsfällen in der Ausbildungsliteratur noch eher beschränkt ist. Dies gilt nicht nur für das Telekommunikations- und Energierecht (Fälle 9–11), sondern in besonderer Weise für die staatliche Beteiligung am Wirtschaftsleben, das Vergaberecht sowie das Subventions- und Beihilferecht, bei denen ein besonderes Augenmerk auf ihrer Verzahnung liegt (Fälle 13–20).

      Der Klausurenkurs richtet sich entsprechend dem Konzept der gesamten Reihe vor allem an Examenskandidaten, die sich auf die öffentlichrechtlichen Pflicht- und vor allem Schwerpunktklausuren vorbereiten wollen, sowie an Referendare, die sich einen kompakten Überblick über examensrelevante Materien verschaffen wollen. Er setzt deswegen solide Grundkenntnisse im Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht und besonders im Prozessrecht voraus, hilft selbstverständlich aber auch dabei, diese am Beispiel des Wirtschaftsrechts zu vertiefen. Detailkenntnisse des öffentlichen

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