Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Stefan Storr

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Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Stefan Storr Schwerpunkte Klausurenkurs

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und Anstalten des öffentlichen Rechts.

      a) Schutzbereich/Eingriff

      87

      b) Rechtfertigung

      88

      5. Fazit

      89

      Da die IHK Pfalz ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich verlassen hat bzw jedenfalls die konkrete Kampagne ohne die erforderliche Rechtsgrundlage ergangen ist, steht L ein Unterlassungsanspruch gegen die IHK Pfalz zu. Die Klage ist somit auch begründet.

      B. Der Anspruch auf Auskunft bzw Akteneinsicht

      I. Die Zulässigkeit der Klage (Organstreitverfahren)

      1. Verwaltungsrechtsweg

      90

      2. Statthafte Klageart

      91

      3. Klagebefugnis

      92

      4. Klagegegner, Beteiligten- und Prozessfähigkeit

      93

      II. Die Begründetheit der Klage

      Die Klage der L ist begründet, wenn ihr das begehrte Auskunfts- bzw Akteneinsichtsrecht zusteht.

      1. Keine ausdrückliche Regelung

      94

      2. Ableitung aus der Organstellung

      95

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