AGB-Recht. Martin Schwab
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![AGB-Recht - Martin Schwab AGB-Recht - Martin Schwab Recht in der Praxis](/cover_pre1014655.jpg)
c)Vorübergehende Unmöglichkeit
d)Unverhältnismäßiger Leistungsaufwand
e)Der Anspruch auf die Gegenleistung
f)Schadensersatz und Pflichtverletzung
2.Garantiehaftung des Schuldners durch AGB des Gläubigers
3.Haftungsbeschränkung auf das negative Interesse in AGB des Schuldners
4.Vorübergehende Unmöglichkeit
a)Vorübergehende Befreiung von der Leistungspflicht
a)Ohne Leistung keine Gegenleistung
b)Annahmeverzug des Gläubigers
III.Das Zusammentreffen mehrerer Rechtsbehelfe des Gläubigers in AGB des Schuldners
1.Ausschluss des Schadensersatzanspruchs nach erklärtem Rücktritt
2.Gegenfristvorbehalt des Schuldners
3. KapitelDer Umfang der vertraglichen Haftung
2.Haftungsbeschränkung dem Grunde nach
a)Kein Ausschluss der Vorsatzhaftung
b)Kein Ausschluss der Haftung für Personenschäden
c)Kein Ausschluss der Haftung für grobes Verschulden
d)Kein Ausschluss der Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten
bb)Formulierung einer Haftungsfreizeichnungsklausel
cc)Hauptleistungspflicht als „wesentliche Vertragspflicht“
dd)Rechtzeitige Leistung als „wesentliche Vertragspflicht“
ee)Informations- und Obhutspflichten als „wesentliche Vertragspflichten“
ff)Das Sonderproblem: Befreiung von der Pflicht zum Aufwendungsersatz nach § 284 BGB?
(1)Überblick über das geltende Recht
(2)Freizeichnungssperre für den Aufwendungsersatzanspruch in AGB?
gg)„Unwesentliche“ Vertragspflichten
3.Haftungsbeschränkung der Höhe nach