Churning. Manuel Lorenz

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Churning - Manuel Lorenz Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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nach § 28 Abs. 1 StGB

       IV.Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts als objektive Bedingung der Strafbarkeit

       V.Zusammenfassung

       D.Fazit

       Teil 5 Die Ahndbarkeit von Churning

       A.Die Ahndbarkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

       I.Die grundsätzliche Bedeutung des Ordnungswidrigkeitengesetzes für das Wirtschaftsstrafrecht

       II.Die Verletzung einer Aufsichtspflicht im Sinne des § 130 OWiG

       1.Der objektive Tatbestand

       a)Die Täterqualifikation

       b)Die Tathandlung im Sinne des Unterlassens einer Aufsichtsmaßnahme

       2.Der subjektive Tatbestand

       3.Die objektiven Bedingungen der Ahndung

       a)Die Begehung einer mit Strafe oder Geldbuße bedrohten Zuwiderhandlung

       b)Der Zurechnungszusammenhang

       c)Anwendbarkeit deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts

       4.Die Rechtsfolge

       5.Zwischenergebnis

       III.Die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG

       1.Der Normadressat

       2.Der Täterkreis der Bezugstat

       3.Die Anknüpfungstat

       a)Die tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte/vorwerfbare sowie verfolgbare Straftat/Ordnungswidrigkeit

       b)Das Handeln als Organ, Vorstand, vertretungsberechtigter Gesellschafter, Bevollmächtigter oder Leitungsperson

       c)Der Verbandsbezug im Sinne eines Pflichtverstoßes (§ 30 Abs. 1 Var. 1 OWiG) oder Bereicherung des Verbandes (§ 30 Abs. 1 Var. 2 OWiG)

       4.Die Anwendbarkeit deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts

       5.Die Rechtsfolge

       6.Zwischenergebnis

       B.Bebußbare Verstöße gegen wertpapierhandelsrechtliche, allgemeine Verhaltensregeln

       C.Zusammenfassung

       Teil 6 Stellungnahme

       Teil 7 Eine Handlungsempfehlung für den Praktiker zur Vermeidung des Churning-Vorwurfs

       Anlage: Einschlägige Judikate

       Allgemeines

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