Beweisantragsrecht. Winfried Hassemer

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Beweisantragsrecht - Winfried Hassemer Praxis der Strafverteidigung

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aus Rechtsgründen

       bb)Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen

       i)Wahrunterstellung

       aa)Vorrang der Aufklärungspflicht

       bb)Beschränkung auf erhebliche Behauptungen

       cc)Begrenzte Bindungswirkung der Ablehnungsentscheidung

       dd)Keine Widersprüche zwischen Beschluss und Urteil

       ee)Wahrunterstellung als Warnsignal

       III.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis (§ 244 Abs. 4 StPO)

       1.Besonderheiten zum Inhalt des Beweisantrages

       2.Eigene Sachkunde des Tatrichters

       a)Beurteilung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)

       b)Besondere Verantwortlichkeiten nach dem Jugendstrafrecht (§§ 3, 105 JGG)

       c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen

       3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils

       a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft

       b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen

       c)Widersprüche im Gutachten

       d)Überlegene Forschungsmittel

       e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung

       IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis

       V.Besonderheiten beim Auslandszeugen

       VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten

       VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag

       VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO

       1.Geltungsbereich des § 245 StPO

       2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten

       a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens

       b)Form der Zustellung

       c)Vorankündigung nach § 222 StPO

       d)Inhalt des Beweisantrages

       e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis

       3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO

       a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache

      

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