Parlamentsrecht. Philipp Austermann

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Parlamentsrecht - Philipp Austermann Schwerpunktbereich

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts

      Inhaltsverzeichnis

       I. Verfassungsrecht

       II. Einfaches Gesetzesrecht

       III. Ausführungsbestimmungen

       IV. Formelles Geschäftsordnungsrecht (GO-BT)

       V. Ungeschriebene Regeln

      ▸ Literatur:

      Degenhart, Staatsrecht I, § 7, insb. Rn. 644–650; Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, § 4 Rn. 457–464.

      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › I. Verfassungsrecht

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      Zentrale parlamentsrechtliche Regelungen finden sich im Grundgesetz, d.h. auf Verfassungsebene. Verfassungsbestimmungen, die das Parlament betreffen, finden sich in einem eigenen Abschnitt „Der Bundestag“ in den Art. 38 bis 48 sowie in den Art. 63, 67, 68, 76–79, 110 Abs. 2, 115a ff. und 121 GG. Sie sind Ausgangspunkt für unterverfassungsrechtliche Rechtssätze zur Regulierung der Parlamente.

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › II. Einfaches Gesetzesrecht

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      Auf Landesebene bestehen ebenfalls Untersuchungsausschussgesetze, Abgeordnetengesetze, Wahlgesetze und Wahlprüfungsgesetze. Hier bestehen zum Teil auch eigenständige Fraktionsgesetze. (Auf Bundesebene ist das Recht der Fraktionen Teil des Abgeordnetengesetzes).

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › III. Ausführungsbestimmungen

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      § 3 Rechtsquellen des Parlamentsrechts › IV. Formelles Geschäftsordnungsrecht (GO-BT)

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