Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner

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Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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nach Absicherung von Gehorsam oder Regelungseffekt (Jakobs u.a.)

       (4)Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen I (Hassemer, Kargl)

       (5)Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen II (Schuster)

       (6)Vorhandensein einer Ermächtigungsnorm (Dannecker)

       (7)Stellungnahme

       cc)Anwendung des lex mitior-Grundsatzes bei Änderung von untergesetzlichen Normen

       (1)Spätere Aufhebung eines belastenden (rechtswidrigen) Verwaltungsakts

       (2)Nachträgliche behördliche Genehmigung

       (3)Privatrechtliche Rechtsänderungen

       dd)Zwischengesetze

       ee)Zeitgesetze

       ff)Sonstige Ausnahmeregelungen zum lex mitior-Grundsatz

       gg)Besonderheiten im Zusammenhang mit Unionsrecht

       VIII.Verbot strafschärfenden und strafbegründenden Gewohnheitsrechts

       1.Konsequenzen für den zugrunde gelegten Begriff des Wirtschaftsstrafrechts – Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Handelsbräuchen im Strafrecht

       2.Der Unterscheid zwischen faktischer Übung und privater Normierung – ein Widerspruch zu Lasten des Betroffenen?

       IX.Unschuldsvermutung

       X.Einfachgesetzliche Akzessorietätsbegrenzungen

       1.Akzessorietätsbegrenzung durch unterlassene Akzessorietätsbegründung im Gesetzestext? – § 330a StGB

       2.Einfachgesetzliche Beschränkung des Akzessorietätsumfangs

       3.Rechtsmissbrauchsklauseln

       a)Grundsätzliche Problematik

       b)Die einzelnen Rechtsmissbrauchsklauseln

       c)Zulässigkeit der Rechtsmissbrauchsklauseln

       d)Abschließende Sonderregelungen oder deklaratorische Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes?

       e)Exkurs: Reichweite des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB

       XI.Strafrechtsdogmatische Akzessorietätsbegrenzungen

       1.Schutzzweck der Norm

       a)Rechtsgutsverschiebung beim Abrechnungsbetrug

       b)Rechtsgüterschutz im Umweltstrafrecht

       aa)Materielle Genehmigungsfähigkeit

       bb)Nichtige Genehmigung

       cc)Rechtswidriger,

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