Besteuerung von Unternehmen II. Wolfram Scheffler

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dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin 2008

Tipke/Lang Steuerrecht, 23. Aufl., Köln 2018

Thiel/Lüdtke-Handjery Bilanzrecht, 6. Aufl., Heidelberg 2010

Weber-Grellet Bilanzsteuerrecht, 16. Aufl., Münster 2018

Wöhe Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band I, 2. Halbband, Der Einfluß der Besteuerung auf das Rechnungswesen des Betriebes, 7. Aufl., München 1992

Wöhe/Mock Die Handels- und Steuerbilanz, 6. Aufl., München 2010

Haase Steuerfall und Lösung: Steuerklausuren und Seminarfälle mit Lösungsvorschlägen, 12. Aufl., Berlin 2005

Quick/Wolz Bilanzierung in Fällen: Grundlagen, Aufgaben und Lösungen nach HGB und IFRS, 6. Aufl., Stuttgart 2016

      Inhaltsverzeichnis

       Erster Abschnitt Konzeption der Steuerbilanz

       Zweiter Abschnitt Bilanzierung und Bewertung der aktiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz

       Dritter Abschnitt Bilanzierung und Bewertung der passiven Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz

       Vierter Abschnitt Bilanzierung und Bewertung der weiteren Bilanzposten in der Steuerbilanz

       Fünfter Abschnitt Korrekturen des Bilanzergebnisses, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

       Sechster Abschnitt Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgabenrechnung)

      Erster Teil Steuerliche Gewinnermittlung › Erster Abschnitt Konzeption der Steuerbilanz

      Erster Abschnitt Konzeption der Steuerbilanz

      1

      Bei den Ertragsteuern wird grundsätzlich an das von einem Steuerpflichtigen erzielte Markteinkommen angeknüpft. Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist dies der Gewinn. Im Kapitel A. werden die Aufgaben der steuerlichen Gewinnermittlung beschrieben. In Kapitel B. wird aufgezeigt, welche Gewerbetreibende steuerlich buchführungspflichtig sind und welche Merkmale die Gewinnermittlung auf der Grundlage eines Betriebsvermögensvergleichs aufweist. Ein wesentliches Kennzeichen des deutschen Bilanzrechts ist, dass die Bilanzierung und Bewertung in der Steuerbilanz auf der Handelsbilanz aufbauen. Die grundsätzliche Übernahme der handelsrechtlichen Werte in die steuerliche Gewinnermittlung wird als Maßgeblichkeitsprinzip bezeichnet. Der Inhalt und die Auswirkungen des Maßgeblichkeitsprinzips werden in Kapitel C. vorgestellt. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips bilden die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nicht nur die Grundlage für den handelsrechtlichen Jahresabschluss, sondern gleichzeitig ein Kernelement für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Inhalt der GoB wird in Kapitel D. erläutert.

      Erster Teil Steuerliche GewinnermittlungErster Abschnitt Konzeption der Steuerbilanz › A. Aufgaben der steuerlichen Gewinnermittlung

      2

      Die Gewinnermittlung auf Grundlage einer Steuerbilanz dient im Wesentlichen vier Aufgaben: Zahlungsbemessung (Fiskalzweck), Lenkung, Dokumentation und Information. Nach einer Darstellung dieser grundlegenden Aufgaben der Steuerbilanz werden die Beziehungen zwischen diesen Zwecken untersucht.

      3

      Steuern werden in erster Linie zur Erzielung von Staatseinnahmen erhoben. Die Zahlungsbemessungsfunktion (Fiskalzweck, Finanzzweck) der Besteuerung ist ein Element der in § 3 AO enthaltenen Definition des Begriffs der Steuern.

      Das deutsche Steuersystem kennt zahlreiche Steuerarten mit unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmalen. Gemeinsames Merkmal der Ertragsteuern ist, dass sie von dem Einkommen ausgehen, das der Steuerpflichtige am Markt erzielt hat. Bei Gewerbetreibenden wird das Markteinkommen üblicherweise mit Hilfe der Steuerbilanz ermittelt:

      – Einkommensteuer. Bei natürlichen Personen, die als gewerbliche Einzelunternehmer tätig sind oder die sich als Gesellschafter (Mitunternehmer) an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligen, werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit den weiteren Einkünften des Steuerpflichtigen zusammengefasst und unter Berücksichtigung von sachlichen und persönlichen Besteuerungsfaktoren der Einkommensteuer unterworfen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr 2, § 15 EStG). Bei Gewerbetreibenden bestimmen sich die Einkünfte nach dem Gewinn, der im Regelfall durch einen Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr 1, § 4 – § 7i EStG). Der steuerpflichtige Gewinn ist definiert als die Vermehrung des Betriebsvermögens (des bilanziellen Eigenkapitals), soweit die Betriebsvermögensmehrung auf betriebliche Vorgänge zurückzuführen ist und soweit weder Steuerbefreiungen gelten noch die Abziehbarkeit von Ausgaben versagt wird (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Steuerbilanz dient dazu, das Betriebsvermögen und dessen Veränderung zu ermitteln.

      – Körperschaftsteuer. Kapitalgesellschaften sind als juristische Personen körperschaftsteuerpflichtig. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften gelten sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 1, 2 KStG). Deshalb ist für Kapitalgesellschaften die Steuerbilanz das wichtigste Instrument zur Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens.

      – Gewerbesteuer. Gewerbebetriebe bilden den Steuergegenstand der Gewerbesteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen in der Rechtsform „Einzelunternehmen“, „Personengesellschaft“ oder „Kapitalgesellschaft“

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