Soldatengesetz. Stefan Sohm

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Soldatengesetz - Stefan Sohm Heidelberger Kommentar

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widerspiegeln. Damit ist nicht vereinbar, dass der nächsthöhere Vorg. die Förderungswürdigkeit auf eine Wertungsstufe festsetzt, die eine ganze Stufe von der Bewertung der Leistung, Eignung und Befähigung durch den Beurteilenden abweicht, der sich der nächsthöhere Vorg. angeschlossen hatte (Gebot der Widerspruchsfreiheit von Beurteilungen).[218] Bei im Wesentlichen gleichen Leistungsbewertungen ist es mit dem Grds. der Bestenauslese vereinbar, dem prognostischen Teil der dienstl. Beurteilungen, insbes. der Entwicklungsprognose des nächsthöheren Vorg., ausschlaggebendes Gewicht im Eignungsvergleich zuzumessen.[219]

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e) Bestenauslese bei Ernennungen und Verwendungen

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      Das Leistungsprinzip ist nach Abs. 1 anzuwenden auf Ernennungs- und Verwendungsentscheidungen.

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