Soldatengesetz. Stefan Sohm

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Soldatengesetz - Stefan Sohm Heidelberger Kommentar

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von Spannungen in der Dienststelle,[300] – Wegversetzung eines KpChefs wegen entwürdigender Behandlung eines Untergebenen,[301] – Zurückstellung einer förderlichen Versetzung während eines gerichtl. Disziplinarverfahrens,[302] – Wegversetzung eines Soldaten von einem Förderdienstposten wegen Konkurrentenstreitverfahrens,[303] – Wegversetzung bei Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, auch schon bei Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung,[304] – Wegversetzung eines Soldaten aufgrund fehlender Eignung wegen des Verdachts eines 15 Jahre zurückliegenden Dienstvergehens,[305] – Wegversetzung aus dem MAD wegen Schulden,[306] – Wegversetzung wegen rechtmäßiger polit. Meinungsäußerung,[307] – Wegversetzung wegen Ungeeignetheit (Mitgliedschaft in der Partei Die Republikaner),[308] – Wegversetzung wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Vereinigung,[309] – Versetzung, die mit einer gezielten Organisationsänderung begründet wird,[310] – Versetzung auf höherwertigen Dienstposten bei kurzer Restdienstzeit,[311] – kein Anspruch auf Rückversetzung, wenn der ursprüngliche Dienstposten durch Änderung in der Besoldungsstruktur besser dotiert wird als zum Zeitpunkt der Wegversetzung,[312] – kein Anspruch, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für den Soldaten mit einer Förderung in der Laufbahn verbunden ist,[313] – Wegversetzung von einem höherdotierten Dienstposten mangels ausreichender Restdienstzeit,[314] – Nichtausübung eines Ehrenamtes wegen Versetzung,[315] – Berücksichtigung der Ausübung eines kommunalen Mandats bei Wegversetzung.[316]

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      Keinesfalls darf das Instrument der Dienstreise dazu dienen, über die vom BT für den jew. Auslandseinsatz erteilte Zustimmung zur festgelegten Kontingentstärke hinaus Personal im Einsatz verfügbar zu machen. Es ist unbeschadet dessen aber fraglich, ob es (trotz § 56 Abs. 3 Satz 1 BBesG) sachgerecht ist, längere Aufenthalte in Einsatzgebieten als Dienstreisen anzuordnen, selbst wenn die entsandten Soldaten dort Dienstgeschäfte

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