BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann
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b)Bestehendes Schuldverhältnis
d)Handeln „in Erfüllung“ einer Schuldnerpflicht
e)Verschulden des Erfüllungsgehilfen
4.Haftung für gesetzliche Vertreter (§ 278 Var. 1)
b)Begriff des gesetzlichen Vertreters
c)Weitere Voraussetzungen und Rechtsfolgen
§ 9Nicht oder nicht vertragsgemäße Leistung: Das Rücktrittsrecht aus § 323 und aus § 324
II.Voraussetzungen des § 323
3.Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
4.Erfolglose Fristsetzung bzw Entbehrlichkeit der Fristsetzung
b)Entbehrlichkeit der Fristsetzung
5.Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 323 Abs. 2)
a)§ 323 Abs. 5 S. 1 (Teilleistungen)
b)§ 323 Abs. 5 S. 2 (Mangelhafte Leistung)
c)§ 323 Abs. 6 1. Alt. (alleinige oder überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers)
d)§ 323 Abs. 6 2. Alt. (Annahmeverzug des Gläubigers)
e)Keine Vertragsuntreue des Gläubigers
III.Rücktritt wegen Schutzpflichtverletzung (§ 324)
1.Regelungszweck und Anwendungsbereich
IV.Rechtsfolgen des Rücktritts im Überblick (§§ 346 ff)